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UBS-Regulierung: AT1-Anleihen einfach erklärt

KEYPIX - Staenderat Erich Ettlin, Mitte-OW, Praesident, rechts, und Bundesraetin Karin Keller-Sutter, sitzen in der Kommission fuer Wirtschaft und Abgaben des Staenderats, WAK-S, am Montag, 31. August ...
Sie sind sich bezüglich AT1-Anleihen nicht einig: Finanzministerin Karin Keller-Sutter und der Präsident der zuständigen Ständeratskommission, Erich Ettlin von der Mitte-Partei.Bild: keystone
Analyse

Warum du wissen solltest, was AT1-Anleihen sind – und warum sie so umstritten sind

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat diese Woche einen Richtungsentscheid zur Regulierung von Grossbanken vorgelegt. Der Einsatz sogenannter AT1-Anleihen soll einen Kompromiss bieten zwischen dem Bundesrat und der UBS. Wir erklären, was das genau ist – und warum die Anleihen so umstritten sind.
02.09.2026, 19:3902.09.2026, 19:39

Worum geht's?

Am Montagabend kam endlich ein erster Entscheid: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat mitgeteilt, wie sie das Kernelement der neuen Grossbankenregulierung, die Frage nach dem Eigenkapital, ausgestalten will. Zuvor hat sie diesen Entscheid zweimal verschoben. Zwar ist die Ausgestaltung des neuen Bankengesetzes damit noch nicht in Stein gemeisselt, der Beschluss der Kommission gilt aber als richtungsweisend für die Diskussionen im Parlament danach.

Warum sollte mich das interessieren?

Mit dem Kollaps der Credit Suisse (CS) musste der Bundesrat 2022 bereits zum zweiten Mal die Rettung einer Schweizer Grossbank orchestrieren. Mit einer Verschärfung der «Too big to fail»-Regulierung einerseits und einer Liquiditätsverordnung andererseits will der Bundesrat die Risiken minimieren, die durch eine mögliche erneute Rettung für die Steuerzahlenden, den Staat und die Wirtschaft – und damit uns alle – bestehen. Die grosse Frage, an der sich die Geister scheiden, ist, ob die Regulierungsverschärfung am Ende genügend weit, nicht weit genug oder zu weit geht.

In der Ausarbeitung: Public Liquidity Backstop (PLB)

Der PLB ist eine staatliche Liquiditätssicherung von systemrelevanten Banken. Er gilt als internationales Standardinstrument, um solche Banken im Krisenfall schnell und unkompliziert mit Geld zu versorgen.

Der PLB ist ein zusätzliches staatliches Liquiditätsdarlehen. In der Schweiz stellt die Nationalbank SNB die Mittel bereit, während der Staat die Ausfallgarantie dafür übernimmt.

Für die Banken gibt es das aber nicht gratis. Sie müssen dafür regelmässig Zinsen, Bereitstellungsprämien und Gebühren an den Bund überweisen.

Im Zuge der Credit-Suisse-Rettung resp. deren Übernahme durch die UBS wurde ein PLB im März 2023 per Notrecht eingeführt. In der Schweiz sind nicht nur die UBS sondern auch PostFinance, Raiffeisen und ZKB systemrelevant.

Seit 2023 will der Bundesrat den PLB in das ordentliche Bankenrecht überführen und hat dazu eine Botschaft an das Parlament verfasst. Dort ist die Botschaft seither sistiert: National- und Ständerat wollen den PLB gemeinsam mit den anderen hängigen Too-Big-To-Fail-Massnahmen diskutieren und nicht unabhängig davon.


(lak)

Editorial Bild
bild: keystone

Sollte das Parlament, das jetzt am Zug ist, keinen Kompromiss finden, mit dem alle Parteien leben können, könnte es zudem zu einer Abstimmung durch das Schweizer Stimmvolk kommen. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Partei das Referendum ergreifen würde. Eine solche Volksabstimmung über die Vorgaben für eine Grossbank wäre weltweit einmalig: Bürgerinnen und Bürger müssten sich in diesem Fall in eine extrem komplexe Materie hineingeben – oder schlicht der Pro- oder der Kontraseite und ihren Argumenten vertrauen. Wie gross die Wahrscheinlichkeit für ein Referendum ist, ist allerdings umstritten.

Was hat die Kommission beschlossen?

Die WAK-S hat beschlossen, den Vorschlag der Finanzministerin Karin Keller-Sutter und des Bundesrats zur Eigenkapitalregelung deutlich abzuschwächen. Der Bundesrat hatte diesbezüglich gefordert, dass systemrelevante Grossbanken in der Schweiz ihre Tochterunternehmen im Ausland zu 100 Prozent mit sogenanntem harten Kernkapital unterlegen müssen.

Was ist «hartes Kernkapital»?

Hartes Kernkapital – im Englischen Common Equity Tier 1, kurz CET1 – bezeichnet im Bankensektor einen Teil der gesetzlichen Vorgaben für Eigenkapital durch den Gesetzgeber. Es ist dasjenige Eigenkapital, das einer Bank uneingeschränkt und unmittelbar zur Deckung von Verlusten zur Verfügung steht.

Konkret besteht hartes Kernkapital unter anderem aus den Stammaktien einer Bank sowie aus offenen Reserven: also aus nicht ausgeschütteten Gewinnen, die zur Verlustdeckung bereitstehen.

Das Minimum an hartem Kernkapital beträgt gemäss den internationalen Basel III-Richtlinien 4,5 Prozent der Risikoposten (zum Beispiel Kredite und Wertpapiere). Beim «einfachen» Kernkapital sind es 6 Prozent.

Dagegen wehrte sich die UBS. Die Ständeratskommission hat nun vorgeschlagen, dass die UBS – dieser Teil des neuen Bankengesetzes betrifft lediglich die grösste Bank der Schweiz – ihre Tochterunternehmen im Ausland nur zur Hälfte mit hartem Kernkapital unterlegen muss. Die andere Hälfte kann respektive muss sie mit weichem Kernkapital unterlegen – dazu gehören insbesondere die vielgenannten AT1-Anleihen.

Wer ist Mitglied der WAK-S?
Die Wirtschaftskommission des Ständerates zählt 13 Mitglieder: vier aus der FDP (Thierry Burkart, AG; Andrea Caroni, AR; Martin Schmid, GR und Hans Wicki, NW), vier aus der Mitte-Partei (Kommissionspräsident Erich Ettlin, OW; Pirmin Bischof, SO; Peter Hegglin, ZG und Fabio Regazzi, TI), zwei aus der SVP (Hannes Germann, SH und Werner Salzmann, BE), zwei Sozialdemokraten (Eva Herzog, BS und Pierre-Yves Maillard, VD) und eine Grünliberale (Tiana Angelina Moser, ZH).
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Erich Ettlin, Mitte-OW, ist Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats, WAK-S.Bild: keystone

Was sind AT1-Anleihen?

AT1-Anleihen (AT1 steht für «Additional Tier 1») werden von Banken ausgegeben, um ihr Eigenkapital zu stärken. Sie sind Teil des sogenannten weichen Kernkapitals, welches das krisenresistentere harte Kernkapital ergänzt. AT1-Anleihen werden auch als Hybridanleihen bezeichnet und sind ein Stück weit weder Fisch noch Vogel: Sie sind eine spezielle Mischung aus normalen Anleihen, also Schuldscheinen, und Aktien.

Diese Mischung funktioniert so:

  1. Eine Bank gibt AT1-Anleihen aus. Diese werfen für den Anleger einen höheren Zins ab, da sie riskanter sind als reguläre Anleihen.
  2. Angenommen, die Bank schreibt plötzlich Verluste. Laut Gesetz darf sie die Zinszahlungen an die Gläubiger aussetzen, sobald die Eigenkapitalquote unter eine bestimmte Schwelle fällt.
  3. Angenommen, die Lage verschärft sich aber weiter und die Bank muss durch den Staat gerettet werden. Jetzt ist die Finanzmarktaufsicht (Finma) dazu befugt, eine Abschreibung der AT1-Anleihen anzuordnen – oder sie gar in Aktien umwandeln zu lassen. Damit werden sie vom Fremd- zum Eigenkapital, das die Bank verwenden kann, um die Verluste abzudecken – sofern sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch einen Wert haben.
Kapitalunterlegung der Auslandstöchter: Wer will was?

Zur Zeit ist die Kapitalunterlegung der Tochterunternehmen von systemrelevanten Banken folgendermassen geregelt: Die UBS muss insgesamt 60 Prozent der Auslandstöchter mit Kernkapital unterlegen – 45 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) und 15 Prozent mit AT1-Anleihen.
Der Bundesrat schlägt vor, in Zukunft 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen zu lassen.
Der Vorschlag des Ständerates beinhaltet ebenfalls eine 100-prozentige Kapitalunterlegung, allerdings zu 50 Prozent mit CET1 und zu 50 Prozent mit AT1-Anleihen.

Im Gegensatz zum harten Kernkapital (dazu gehören zum Beispiel die Stammaktien oder die Reserven) sind AT1-Anleihen von «nachrangiger Qualität». Das bedeutet, dass sie im Falle eines Notfalls bis jetzt als weniger sicher gelten als das harte Kernkapital.

Das sagt die UBS zum Ständerats-Entscheid:

Warum sind AT1-Anleihen mit Risiko verbunden?

Zum einen sind solche Anleihen sehr risikohaft für die Anleger: Sie könnten im Krisenfall ihr gesamtes Kapital verlieren. Zum anderen sind AT1-Anleihen aber auch für die Bank – respektive für die Steuerzahlenden, die ebenfalls ein Risiko tragen – nicht ohne Risiken. Der Grund: Müssen die Anleihen umgewandelt oder abgeschrieben werden, kann das als schlechtes Signal gewertet werden – und die Bank damit in noch mehr Nöte bringen.

Einige Experten gehen deshalb davon aus, dass AT1-Anleihen in Krisenzeiten als Brandbeschleuniger fungieren könnte. «Jede Umwandlung von AT1 in Eigenkapital in einer Krise ist wahrscheinlich der letzte Sargnagel für die Bank», sagt dazu etwa Aymo Brunetti, Wirtschaftsprofessor an der Universität Bern, der schon an früheren Bankenregulierungen mitgearbeitet hat. Auch Finanzministerin Keller-Sutter betonte mehrfach: «Klar ist, dass die harte Währung in einer Krise das harte Eigenkapital ist.»

Was ist der Vorteil von AT1-Anleihen?

Banken können anhand von AT1-Anleihen ihr Eigenkapital quasi mit Fremdkapital stärken – ohne dabei neue Aktien ausgeben zu müssen. Das ist aus zwei Gründen von Vorteil. Erstens: Fremdkapital gilt als billiger als Eigenkapital, zumindest im Falle einer Bank, die als« too big zu fail» gilt. Allerdings kommt es hier massgeblich darauf an, wie hoch der Zins auf den AT1-Anleihen ist, der von den Investoren verlangt wird.

Zweitens kommt die Herausgabe neuer Aktien stets einer Verwässerung der bestehenden gleich: Kommen mehr Aktien hinzu, werden die bisherigen abgewertet. Für ein Grossunternehmen wie die UBS ist der Aktienwert und der sogenannte «Return on Equity» – eine Kennzahl dafür, wieviel Gewinn ein Unternehmen im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital erwirtschaftet – eine wichtige Grösse.

Wo kamen AT1-Anleihen in der Vergangenheit zum Zug?

AT1-Anleihen entstanden im Zuge der Finanzkrise nach 2007. Sie sollten die Kapazität zum Auffangen von Verlusten einer Bank erhöhen, ohne dass diese viel neues Eigenkapital aufnehmen muss.

Die Funktion der AT1-Anleihen wurde jedoch in Frage gestellt, als die Credit Suisse von der UBS gerettet werden musste. Damals kamen sie, entsprechend der Gesetzgebung, erst nach der «Zwangsübernahme» durch die UBS zum Einsatz, was eine globale Debatte zur Funktionstüchtigkeit dieser Instrumente nach sich zog. Im Rahmen der CS-Rettung wurden auf Geheiss der Finma AT1-Anleihen im Wert von über 16 Milliarden Franken abgeschrieben. Diese Abschreibungen wurden danach von den Investorinnen und Investoren rechtlich angefochten, wobei ihnen das Bundesverwaltungsgericht später Recht gab.

Die UBS ist bereits jetzt ein grosser Akteur im globalen AT1-Anleihenmarkt. Laut Bloomberg machen die von ihr ausgegebenen Anleihen rund sieben Prozent des europäischen Marktes im Wert von 286 Milliarden US-Dollar aus.

Warum sind die Anleihen so umstritten?

Welche Rolle die AT1-Anleihen in der UBS-Regulierung haben sollen, war in der Ständeratskommission offenbar hoch umstritten. Sie liess dazu extra von einem Professor und einer Professorin einen Kompromissvorschlag ausarbeiten, der die Verwendung von AT1-Anleihen in Betracht ziehen sollte. Doch auch die beiden Forschenden waren sich in wichtigen Punkten nicht einig, was die umstrittene Rolle der Anleihen als Krisenhelfer unterstreicht.

Neuer Vorschlag zur Reformierung der Anleihen

Der Entscheid des Ständerats beinhaltete jedoch auch einen Reformvorschlag in Bezug auf die AT1-Anleihen. Diese sollten früher zum Tragen kommen als seinerzeit bei der CS. Konkret erhöhte die Kommission die Schwelle beim harten Eigenkapital, ab der ein Handeln bei den AT1 ausgelöst wird. Diesen variablen Trigger will die WAK-S bei etwa elf Prozent des harten Eigenkapitals setzen statt wie heute bei rund sieben Prozent. Sinke das harte Eigenkapital unter diese Schwelle, muss die Bank reagieren. Die Kommission will zudem mehrere Elemente als Automatismus vorschreiben, darunter das Stoppen von Dividendenzahlungen an Aktionäre sowie das Verbot von Kapitalrückzahlungen. Ebenso müsste die Bank Boni und variable Vergütungen reduzieren.

Pikant daran ist allerdings, dass diese Vorschläge indirekt von der UBS selbst kommen. Wie Bloomberg vor einer Woche berichtete, erschien im Sommer eine Studie, auf die sich zwei Autoren – ein Anwalt der UBS und ein als unabhängig geltender Wissenschaftler – in einem Gastbeitrag für die NZZ stützten, um für die Verwendung von AT1-Anleihen zu werben. Diese würden funktionieren, so die Autoren, sofern sie strenger ausgestaltet würden. Die entsprechende Studie war allerdings von der UBS in Auftrag gegeben worden.

Während einige also überzeugt sind, dass AT1-Anleihen nach einer Reform durchaus ihre vorgesehenen Zwecke erfüllen würden, sind andere noch immer skeptisch. Corinne Zellweger-Gutknecht, auf deren Rat sich die Ständeratskommission unter anderem berief, kritisiert, dass die AT1-Reform durch die Kommissionsmitglieder zu stark verwässert wurde. «Dadurch würde die Reform reine Kosmetik und eine komplizierte Alibiübung», so Zellweger-Gutknecht gegenüber den Tamedia-Zeitungen. Die Basler Professorin hatte zuvor am erwähnten Kompromissvorschlag unter der Verwendung von AT1-Anleihen mitgearbeitet.

Nun ist es am Stände- und danach am Nationalrat, über die Verwendung und eine allfällige Reform der AT1-Anleihen zu befinden. Und sollte kein praktikabler Kompromiss zustande kommen, müsste das Stimmvolk hinter die Bücher – und das komplexe Thema zu verstehen versuchen.

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Typu
02.09.2026 20:28registriert Oktober 2015
Wenn einer Bank das Vertrauen entzogen wird, nützen AT1 Anleihen nichts mehr. Das ist ein theoretischer Wert. Ist die Kacke am Dampfen, verpuffen die einfach. Es gibt nur eine Lösung: die Bank muss so stark kapitalisiert sein, dass auch ungemütliche Zeiten keine Instabilitäten auslösen.
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slash_
02.09.2026 20:00registriert Juni 2017
Schwach vom Ständerat. Wieder einmal zeigen sie, wem sie dienen. Das Volk ist es nicht.
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