ETH-Studie: Warum die höchsten Einkommen relativ am wenigsten beitragen
Eine neue ETH-Forschungsarbeit zur Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Die Einkommensungleichheit ist offenbar deutlich grösser, als bisherige Steuerdaten vermuten liessen. Gleichzeitig ist die Vermögensungleichheit, gemäss Studie, je nach Betrachtungsweise weniger stark ausgeprägt als bisher angenommen. Für die Steuerbelastung bedeutet dies, dass das oberste Prozent, gemäss Studie, anteilsmässig deutlich weniger Steuern und Abgaben bezahlt als die restlichen Einkommensschichten.
Die Ergebnisse stammen aus einer Untersuchung von Enea Baselgia, Remo Gurtner, Julian Koller und Isabel Z. Martinez. Statt sich, wie bei bisherigen Auswertungen zum Thema Vermögens- und Einkommensverteilung, auf Steuerdaten zu stützen, haben die Forschenden sogenannte Distributional National Accounts erstellt. Dafür haben sie die Einkommen und Vermögen genutzt, die von der Schweizerischen Nationalbank ausgewiesen werden.
Bei den Distributional National Accounts (DINA) wird das gesamtwirtschaftliche Einkommen oder Vermögen eines Landes verschiedenen Einkommens- oder Vermögensgruppen zugeordnet, beispielsweise die unteren 50 Prozent oder das obere 1 Prozent. Die Analyse umfasst die Jahre 2003 bis 2022.
Die Unterschiede zu bisherigen Auswertungen
Wie bereits erwähnt, stützen sich bisherige Untersuchungen zur Vermögens- und Einkommensungleichheit in der Schweiz zu einem grossen Teil auf Steuerdaten. Das ist grundsätzlich naheliegend: Einkommen und Vermögen werden von den Steuerbehörden detailliert erfasst. Das Problem dabei: Nicht jede Form von wirtschaftlichem Einkommen erscheint in der persönlichen Steuererklärung.
Beispielsweise Gewinne von Unternehmen, die nicht an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Solche Gewinne bleiben zunächst im Unternehmen. Sie können dadurch wirtschaftlich den Eigentümerinnen und Eigentümern zugerechnet werden, erscheinen aber nicht sofort als persönliches Einkommen in den Steuerdaten.
Genau hier setzt die neue Studie an. Die Forschenden kombinieren individuelle Steuerdaten mit Daten aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Umfragen und weiteren statistischen Quellen. Dadurch entstehen die unterschiedlichen Ergebnisse bei der Einkommens- und Vermögensungleichheit.
Einkommensungleichheit massiv höher
Nach der neuen Berechnung steigt der Anteil des reichsten Prozents am gesamten Einkommen der Schweiz um rund 50 Prozent, wenn einbehaltene Unternehmensgewinne und bestimmte privilegierte Dividenden berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass etwa 15 Prozent des gesamten nationalen Einkommens auf das oberste Prozent entfallen.
Der Grund liegt vor allem bei den einbehaltenen Unternehmensgewinnen. Ein einfaches Beispiel macht das verständlich: Ein Unternehmer besitzt ein Unternehmen, das einen hohen Gewinn erzielt. Der Unternehmer lässt diesen Gewinn aber nicht vollständig als Dividende auszahlen. Stattdessen bleibt das Geld im Unternehmen.
In einer Einkommensstatistik basierend auf Steuerdaten erscheint deshalb nur der tatsächlich ausgeschüttete Teil als persönliches Einkommen. Die in der Studie angewandte Methode fragt dagegen: Wem gehört der wirtschaftliche Gewinn letztlich? Die Forschenden rechnen die einbehaltenen Gewinne deshalb den Eigentümerinnen und Eigentümern zu. Dadurch verschiebt sich das Bild der Einkommensverteilung deutlich nach oben.
Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt bei den Allerreichsten. Gemäss Studie stammen bei den reichsten 0,01 Prozent rund 48 Prozent des Einkommens aus Kapitaleinkommen, also Einkommen aus Gewinnausschüttungen, Einnahmen durch Immobilien und Ähnliches. Weitere rund 30 Prozent entfallen auf einbehaltene Gewinne. Erwerbs- und Renteneinkommen spielen in dieser Gruppe dagegen eine wesentlich kleinere Rolle.
Zum Vergleich: In der unteren Hälfte der Einkommensverteilung stammen rund 78 Prozent des Einkommens aus Erwerbs- und Renteneinkommen. Kapitaleinkommen machen dort lediglich etwa 6 Prozent aus.
Vermögensungleichheit: Leicht tiefer und kein Anstieg
Gemäss Studie, gingen frühere Schätzungen davon aus, dass die Vermögensungleichheit in der Schweiz in den letzten zwei Jahrzehnten zugenommen hat. Die neue Studie widerlegt das: Sie findet keinen klaren Anstiegstrend. Der Grund liegt bei den Immobilien. Ältere Berechnungen stützten sich auf amtliche Steuerwerte, die 30 bis 50 Prozent unter dem Marktwert liegen und nur selten angepasst werden.
Weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, wurde diese Lücke immer grösser – und liess die Vermögensungleichheit in den alten Daten künstlich ansteigen, da Wohneigentum vor allem der Mittelschicht gehört. Die neue Studie rechnet stattdessen mit Marktwerten und korrigiert diesen Verzerrungseffekt.
Wie stark dieser Effekt ins Gewicht fällt, zeigt sich an der Zusammensetzung des Vermögens: Bei Haushalten mit mittlerem Vermögen macht Wohneigentum bis zu 60 Prozent des gesamten Vermögens aus. Bei den reichsten 1 Prozent dagegen spielt Wohneigentum kaum eine Rolle – hier dominieren mit bis zu 80 Prozent Finanzanlagen und Firmenbeteiligungen.
Beim Niveau der Ungleichheit gibt es dagegen keine Entwarnung: Zwar bezieht die Studie auch das Pensionskassenvermögen ein, was die gemessene Ungleichheit im Vergleich zu Auswertungen, die rein auf Steuerdaten basieren, tendenziell dämpft. Doch zeigt sich, dass auch dieses Vermögen nicht gleichmässig verteilt ist. Insgesamt liegt die neue Schätzung deshalb leicht über früheren Werten, die Pensionsvermögen pauschal gleich verteilt hatten, aber unter Berechnungen mit reinen Steuerdaten. Im internationalen Vergleich bleibt die Schweiz ein Mittelfeld-Land – ungleicher als Frankreich, aber deutlich weniger ungleich als die USA.
Reiche bezahlen weniger Steuern und Abgaben
Besonders viel Aufmerksamkeit dürfte ein weiteres Ergebnis der Studie erhalten. Die Forschenden untersuchten nicht nur die Einkommensverteilung, sondern auch, wie stark die verschiedenen Einkommensgruppen insgesamt durch Steuern und Abgaben belastet werden. Dabei berücksichtigen sie neben Einkommens- und Vermögenssteuer auch Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuer und Krankenkassenprämien.
Das Ergebnis: Über weite Teile der Einkommensverteilung liegt die gesamte Belastung bei etwas über 40 Prozent des Vorsteuereinkommens. Bei den reichsten 0,01 Prozent – rund 900 Personen – sinkt sie dagegen auf unter 30 Prozent.
Wichtig dabei: Das heisst nicht, dass die Reichsten in Franken weniger Steuern zahlen als der Durchschnitt. Gemeint ist die Belastung im Verhältnis zum Einkommen – bei einem sehr hohen Einkommen kann absolut viel mehr Steuer anfallen, obwohl der prozentuale Anteil tiefer liegt.
Der Grund liegt in der Zusammensetzung der Einkommen. Bei den meisten Arbeitnehmenden besteht das Einkommen praktisch vollständig aus Lohn, der der persönlichen Einkommenssteuer unterliegt. Bei sehr vermögenden Personen spielen dagegen Kapitalerträge und vor allem einbehaltene Unternehmensgewinne eine grosse Rolle – Gewinne, die im Unternehmen bleiben, statt als Lohn oder Dividende ausbezahlt zu werden.
Solche Gewinne werden nicht persönlich besteuert, sondern über die Unternehmensgewinnsteuer – und die liegt in der Schweiz in der Regel tiefer als die persönliche Steuer auf hohe Einkommen. Wird ein grosser Teil des wirtschaftlichen Einkommens auf diese Weise erzielt, fällt die Gesamtbelastung gemessen am tatsächlichen wirtschaftlichen Einkommen entsprechend niedriger aus.
Auch die Vermögenssteuer ändert daran wenig: Sie betrifft zwar vor allem vermögende Personen, macht aber nur einen kleinen Teil der Gesamtbelastung aus.
Einkommensdefinition nicht ganz unumstritten
Aber Achtung: Die Studie behandelt einbehaltene Gewinne als wirtschaftliches Einkommen der Eigentümerschaft, auch wenn das Geld nicht ausbezahlt wird – ein in der Wirtschaftswissenschaft gängiges, aber nicht unumstrittenes Konzept. Kritiker wenden ein: Ein im Unternehmen verbleibender Gewinn steht dem Eigentümer nicht direkt zur Verfügung. Er profitiert höchstens indirekt, etwa durch einen höheren Firmenwert oder eine bessere Kreditwürdigkeit – konkret ausgeben kann er das Geld aber nicht, solange er es nicht entnimmt oder das Unternehmen verkauft.
Die tiefere Belastung liesse sich dann weniger als Steuerschlupfloch deuten, sondern als Folge einer bewussten politischen Entscheidung, unternehmerisches Risiko und Investitionen über die (tiefere) Unternehmenssteuer statt über die persönliche Einkommenssteuer zu belasten.
