Namen wie «Seitan-Steak» und «Veggie-Hühnchen» in der EU künftig tabu
Das beschlossen die EU-Staaten in Luxemburg endgültig und folgten damit einer Einigung mit Vertretern des Europäischen Parlaments. Hersteller und Händler haben drei Jahre Zeit, bis die neuen Regeln angewendet werden und sie ihre Produkte umbenennen müssen. Das soll ihnen Zeit geben, ihre Vermarktungsstrategien anzupassen. Bereits hergestellte Produkte dürfen in diesem Zeitraum zudem abverkauft werden.
Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind dann künftig aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke («Cuts») beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Leber, Kotelett oder Speck. Sie dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Text als «geniessbare Teile von Tieren» definiert.
Name «Veggie-Burger» sollte weg
Abgeordnete des Europaparlaments hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Konkret sollten demnach Begriffe wie «Steak», «Schnitzel», «Burger» und «Wurst» nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Sie begründeten dies mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten.
Unter anderem in Deutschland wurde der Vorschlag stark kritisiert, auch von Bundesernährungsminister Alois Rainer. Auch die nun abgeschwächte Liste mit Begriffen, die künftig Fleischprodukten vorbehalten sind, sah er im März kritisch. Sie bedeute für die Branche unnötigen Mehraufwand, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Die Verbraucher seien schlau und mündig. Bei der endgültigen Abstimmung im Rat enthielt sich Deutschland. (sda/dpa)
