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Kurdische Journalistin am Flughafen Zürich darf nicht sofort zurückgeschafft werden

Die 28-jährige Hülya Emeç sitzt seit Mitte Januar am Flughafen Zürich fest
Die 28-jährige Hülya Emeç sitzt seit Mitte Januar am Flughafen Zürich festbild: facebook.com

Kurdische Journalistin am Flughafen Zürich darf nicht sofort zurückgeschafft werden

Eine Mitte Januar in Zürich eingereiste kurdische Journalistin darf nicht sofort nach Brasilien zurückgeschafft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechenden Plänen des Staatssekretariats für Migration einen Riegel geschoben.
09.02.2018, 19:2809.02.2018, 19:30

Die Frau war von Brasilien aus nach Zürich geflogen und stellte im Flughafen ein Asylgesuch. Sie gab an, 2009 in der Türkei aufgrund ihres Berufs inhaftiert worden zu sein. Die türkischen Behörden warfen ihr vor, einer terroristischen Organisation anzugehören. 2017 sei sie zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und nach Brasilien geflohen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beschloss am 23. Januar, nicht auf ihr Gesuch einzutreten. Eine Rückführung der immer noch in der Transitzone am Flughafen festsitzenden Frau nach Brasilien sei zumutbar und machbar. In dem südamerikanischen Land sei sie nicht der Gefahr einer Auslieferung an die Türkei ausgesetzt.

Das Bundesverwaltungsgericht annullierte diesen Entscheid am Donnerstag vergangener Woche aufgrund eines Rekurses. Die Sicherheit vor einer Auslieferung aus Brasilien sei nicht ausreichend nachgewiesen. Wenn eine Ausschaffung in einen anderen als vom Bundesrat als sicher bezeichneten Staat erfolge, hätten die Behörden auf eine ausreichende Sicherheit zu achten. Jetzt muss das SEM über die Bücher. (dwi/sda)

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