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Verkehrsunfall: So verhältst du dich im Notfall richtig

Unfall Dreieck Strassenverkehr
Bild: Shutterstock
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Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Es passiert unerwartet: Entweder wir werden selbst in einen Unfall verwickelt oder wir gelangen an einen Unfall als Unbeteiligte. Diese Punkte solltest du in dieser Stresssituation beachten.
07.12.2023, 14:01
Mobilitätsteam TCS
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Wenn’s mal «chlöpft», handelt und reagiert jeder Mensch auf unterschiedliche Weise, je nachdem, wie er seine Emotionen beherrscht.

Die Umstände, die Wetterbedingungen, die Sichtverhältnisse, der Ort – jeder Unfall ist anders. Du solltest dir diese Punkte in Erinnerung rufen, wenn du in einen Unfall involviert bist oder anhältst, um zu helfen.

  • Anhalten und Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten bevor du aussteigst: Warnweste anziehen und beim Verlassen des Fahrzeugs immer den Verkehr beachten.
  • Bringe dich und andere in Sicherheit, bleibe ruhig, analysiere die Situation.
  • Verschaffe dir einen Überblick über Anzahl, Standort und Art der betroffenen Fahrzeuge.
  • Greife nur ein, wenn du kannst.
  • Pannendreiecks mindestens 50 Meter (etwa 60 Schritte) vor der Unfallstelle aufstellen, 100 Meter (etwa 110 Schritte) bei schlechter Sicht oder auf schnellen Strassen.
  • Auf der Autobahn sollten sich alle Beteiligten hinter die Leitplanke in Sicherheit begeben.
Contentpartnerschaft mit TCS
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit dem Touring Club Schweiz. Die Themen drehen sich rund um Mobilität, Freizeit und Reisen und basieren auf dem Fachwissen des internen Expertenteams des TCS. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Wo liegt die Warnweste?

Gerade in der jetzigen Jahreszeit ist das Sich-sichtbar-machen besonders wichtig. Viele Automobilistinnen und Automobilisten haben ihr Warnweste fälschlicherweise im Kofferraum.

Sichtbar zu sein ist eine entscheidende Voraussetzung, um helfen zu können – und zwar bereits beim Verlassen des Fahrzeugs. Die Westen sollten beispielsweise in der Autotür liegen oder griffbereit auf dem Rücksitz. Ihr solltet auch so viele haben, wie das Fahrzeug Personen befördert.

Die wichtigsten Telefonnummern

Mach’ mal einen Test in deinem Umfeld. Kennen alle die wichtigsten Notfallnummern? Es ist die 144 für den Rettungsdienst, die 117 für die Polizei und die 118 für die Feuerwehr, falls ein Fahrzeug in Brand geraten ist oder bei schweren Unfällen, Menschen aus den Fahrzeugen befreit werden müssen.

Wenn es Notfallsäulen in der Nähe gibt, sollte der Notruf von dort abgesetzt werden. Dann könnt ihr von den Rettungskräften gleich genau lokalisiert werden.

Leiste Erste Hilfe und achte auf die richtige Lage der Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Nicht überstürzt handeln

Es zeigt sich manchmal, dass Helferinnen und Helfer mit wohlwollender Absicht, ihre eigene Sicherheit vergessen, weil sie sich auf potenzielle Opfer konzentrieren. Überstürztes Handeln kann auch zu unfallträchtigen Handlungen führen.

Und ja, wir sind verpflichtet zu helfen. Aber es kann schon Hilfe sein, den Krankenwagen zu rufen, wenn wir uns eventuell selbst nur in Gefahr begeben würden.

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6 Kommentare
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Es schneit! Darf ich zuhause bleiben?
Wer gestern überhaupt noch nachhause gekommen ist, fragte sich heute wohl nicht selten, ob er nicht besser gleich da geblieben wäre. Fragt sich das ein Schulkind, kann die Antwort durchaus ja sein. Fragt sich das ein Arbeitnehmer, ist die Antwort meist nein.

In der Schweiz herrscht auch bei Schneefall Schulpflicht. Eine Gemeinde darf deswegen nicht generell beschliessen, die Schule bei Schlechtwetter ausfallen zu lassen. Gleichzeitig ändert Schneefall aber auch nichts daran, dass die Kantone für den zumutbaren Schulweg verantwortlich sind. Wenn also der Schulweg zu gefährlich ist, müssen sie die Gefahr beseitigen. Da das bei zugeschneiten Strassen und drohenden Dachlawinen nicht auf die Schnelle möglich ist, kann die Schule Schulkinder dispensieren, sofern sie nicht gefahrlos zur Schule gehen können. Der Kanton Bern sieht dies gar ausdrücklich in seiner Absenzenverordnung für die Volksschule vor: Als entschuldigte Absenzen gelten auch «äusserst schwierige Schulwegverhältnisse infolge schlechter Witterung».

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