Liebe Tatjana
Nein, die Betreuungskosten für kranke Kinder kannst du weder der Schule noch der Gemeinde verrechnen. Grundsätzlich sind Schulen und Gemeinden nicht dazu verpflichtet, ein Betreuungsprogramm für kranke Kinder zur Verfügung zu stellen. Du als Elternteil hingegen hast die Pflicht, das Kind zu pflegen und zu betreuen.
Die Corona-Pandemie hat einen Einfluss darauf, wie du im Krankheitsfall deines Kindes vorgehen musst. Die Vorgehensweise hängt dabei vom Alter deines Kindes ab. Ein Kind unter 12 Jahren, das nur leichte Erkältungssymptome wie etwa einen Schnupfen oder Halsweh hat, darf weiter in die Schule. Das gilt aber nur, wenn es keinen engen Kontakt zu einer corona-positiven Person hatte. Sollte dein Kind Fieber haben, muss es zuhause bleiben. Die Schule darf es erst wieder besuchen, wenn es 24 Stunden fieberfrei ist.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Das heisst: Bei Symptomen, die für das Coronavirus sprechen, muss das Kind zuhause bleiben. Nimm Kontakt mit einem Arzt auf und kläre das weitere Vorgehen ab. Die genauen Vorgaben, wie du bei Symptomen vorgehen musst, findest du beim Bundesamt für Gesundheit. Übrigens: In Zürich werden Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, gleich behandelt wie kranke Kinder. Das heisst konkret: Auch bei Quarantäne steht kein Fernunterricht zur Verfügung.
Arbeitnehmende dürfen zur Betreuung kranker Kinder bis zu drei Tage von der Arbeit fernbleiben (Arbeitsgesetz Art. 36 Abs. 3). Was kaum jemand weiss: Die drei Arbeitstage stehen dir pro Krankheitsfall zu. Sollten die drei Tage nicht ausreichen, musst du eine Ersatzbetreuung für dein Kind organisieren.
Eltern von Kindern unter 12 Jahren können sich bei einem Corona-Fall für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung anmelden. Dabei kann ein Arbeitnehmer ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub für die Betreuung seiner Kinder Taggelder beantragen.
Kannst du dich bei einem normalen Krankheitsfall deines Kindes nicht mit deinem Arbeitgeber einigen und auch nicht auf Verwandte oder Bekannte zurückgreifen, bieten verschiedene Organisationen Hilfe an, beispielsweise die Privatpflege Spitex, Mamiexpress oder care 4 kids. Kläre am besten direkt mit den Anbietern, ob eine Betreuung möglich ist. Sollte dein Kind an Corona erkrankt sein, dürfte es aber schwierig wenn nicht gar unmöglich werden, eine Betreuung zu finden.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!
Geht nicht, gibt es nicht!
Das ist genau so, wie die beknackte Aussage die ich teilweise von freunden höre wenn sie krank arbeiten gehn..
"ja jemand muss die Arbeit machen"