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«Mein Kind hat vielleicht Corona. Kann ich die Betreuungskosten verrechnen?»

Krankes Kind, Kranke Kinder
Die Eltern können bei Krankheitsfall eines Kindes bis zu drei Tage von der Arbeit fernbleiben.Bild: shutterstock
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«Mein Kind hat vielleicht Corona. Kann ich die Betreuungskosten verrechnen?»

Tatjana (43): «Die Schule meines Kindes bietet keinen Fernunterricht und keine Betreuung für kranke Kinder an. Ich muss aber arbeiten und kann nicht zuhause bleiben. Kann ich die Betreuungskosten der Schule oder meiner Gemeinde verrechnen?»
16.10.2020, 12:2423.10.2020, 09:58
Elena Wetli / comparis
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Liebe Tatjana

Nein, die Betreuungskosten für kranke Kinder kannst du weder der Schule noch der Gemeinde verrechnen. Grundsätzlich sind Schulen und Gemeinden nicht dazu verpflichtet, ein Betreuungsprogramm für kranke Kinder zur Verfügung zu stellen. Du als Elternteil hingegen hast die Pflicht, das Kind zu pflegen und zu betreuen.

Wie du vorgehen musst, wenn dein Kind krank ist

Die Corona-Pandemie hat einen Einfluss darauf, wie du im Krankheitsfall deines Kindes vorgehen musst. Die Vorgehensweise hängt dabei vom Alter deines Kindes ab. Ein Kind unter 12 Jahren, das nur leichte Erkältungssymptome wie etwa einen Schnupfen oder Halsweh hat, darf weiter in die Schule. Das gilt aber nur, wenn es keinen engen Kontakt zu einer corona-positiven Person hatte. Sollte dein Kind Fieber haben, muss es zuhause bleiben. Die Schule darf es erst wieder besuchen, wenn es 24 Stunden fieberfrei ist.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Das heisst: Bei Symptomen, die für das Coronavirus sprechen, muss das Kind zuhause bleiben. Nimm Kontakt mit einem Arzt auf und kläre das weitere Vorgehen ab. Die genauen Vorgaben, wie du bei Symptomen vorgehen musst, findest du beim Bundesamt für Gesundheit. Übrigens: In Zürich werden Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, gleich behandelt wie kranke Kinder. Das heisst konkret: Auch bei Quarantäne steht kein Fernunterricht zur Verfügung.

Der Anspruch auf Betreuungstage ist gesetzlich geregelt

Arbeitnehmende dürfen zur Betreuung kranker Kinder bis zu drei Tage von der Arbeit fernbleiben (Arbeitsgesetz Art. 36 Abs. 3). Was kaum jemand weiss: Die drei Arbeitstage stehen dir pro Krankheitsfall zu. Sollten die drei Tage nicht ausreichen, musst du eine Ersatzbetreuung für dein Kind organisieren.

Eltern von Kindern unter 12 Jahren können sich bei einem Corona-Fall für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung anmelden. Dabei kann ein Arbeitnehmer ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub für die Betreuung seiner Kinder Taggelder beantragen.

Diese Betreuungsangebote entlasten dich

Kannst du dich bei einem normalen Krankheitsfall deines Kindes nicht mit deinem Arbeitgeber einigen und auch nicht auf Verwandte oder Bekannte zurückgreifen, bieten verschiedene Organisationen Hilfe an, beispielsweise die Privatpflege Spitex, Mamiexpress oder care 4 kids. Kläre am besten direkt mit den Anbietern, ob eine Betreuung möglich ist. Sollte dein Kind an Corona erkrankt sein, dürfte es aber schwierig wenn nicht gar unmöglich werden, eine Betreuung zu finden.

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Butch Cassidy & Sundance Kid
16.10.2020 12:55registriert Mai 2018
"Ich muss aber arbeiten und kann nicht zuhause bleiben."

Geht nicht, gibt es nicht!
Das ist genau so, wie die beknackte Aussage die ich teilweise von freunden höre wenn sie krank arbeiten gehn..
"ja jemand muss die Arbeit machen"
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koalabear
16.10.2020 13:26registriert April 2016
Ganz ehrlich: ist die Frage ernst gemeint? Bei einem kranken Kind kann man nie Betreuungskosten geltend machen. Das sind in diesem Fall die Eltern, die ihre Kinder mit Medis zudröhnen, damit das Kind in die Schule geht. Und wenn es geschickt wurde, sind die Eltern nicht mehr erreichbar. Solchen Leuten ist das Wort Elternpflicht nicht bekannt.
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IfyouNeverNevergoyouwillNeverNeverknow
16.10.2020 16:19registriert Februar 2015
Dein Kind hat Corona und Du gehst zur Arbeit? Echt jetzt?
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