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KI-Überwachung in Berlin: Verhaltensscanner kommt ans Kottbusser Tor

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Am Kottbusser Tor soll bis Ende September ein Verhaltenserkennungs-System installiert werden.Bild: imago

Berlin erhält bald seinen ersten KI-Verhaltensscanner

08.07.2026, 11:3908.07.2026, 14:35

Bis Ende September soll am Kottbusser Tor in Berlin ein «Verhaltensscanner» angebracht werden, wie Netzpolitik.org kürzlich berichtete. Dabei handelt es sich um eine Videokamera, die den öffentlichen Raum filmt und mit dessen Bilder mittels KI-Analyse-Software automatisiert Gewalt- und Notsituationen erkannt werden sollen.

In den Grossstädten Mannheim und Hamburg sind laut Bericht bereits solche Systeme im Einsatz. Die Hälfte der deutschen Bundesländer habe die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder wolle sie erlauben.

Doch die neue Überwachungstechnologie steht in der Kritik. «Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft», meint der innenpolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Vasili Franco, gegenüber «Netzpolitik.org».

Aus Mannheim ist bekannt, dass die Software nicht nur «Schläge» oder «Tritte» erfasst, sondern zur Differenzierung davon auch «Tanzen» oder «jemanden umarmen». Wie in Hamburg soll das System in Berlin auch auf Personen, die «liegen», aufmerksam machen. Für Kritikerinnen und Kritiker zielt diese Massnahme klar auf obdachlose Personen.

Nach dem Kottbusser Tor sollen in Berlin weitere hochfrequentierte Plätze und Strassen an das Verhaltenserkennungs-System angebunden werden. Auf welchen Hersteller die Berliner Polizei dabei setzt hält sie noch geheim, obwohl der Entscheid bereits Ende Mai gefällt wurde.

Vom Parlament genehmigt

Die rechtliche Grundlage für den geplanten KI-Verhaltensscanner bildet ein neuer Paragraf im Berliner Polizeigesetz und ist durch das dortige Stadtparlament genehmigt worden. Dieser Paragraf erlaubt ausdrücklich die automatisierte Videoüberwachung sowie die algorithmische Verhaltenserkennung an sogenannten «kriminalitätsbelasteten Orten».

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte die entsprechende Änderung des Polizeigesetzes (die sogenannte ASOG-Novelle) im Dezember 2025 beschlossen. Und zwar ausschliesslich durch die Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und SPD (Schwarz-Rot). Die Oppositionsfraktionen, bestehend aus Grünen und Linken, stimmten geschlossen dagegen.

Rechtsexperten und Nichtregierungs-Organisationen bezweifeln, dass der Paragraf einer Überprüfung durch das deutsche Bundesverfassungsgericht standhalten wird.

Quellen

(nil/dsc)

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