Hürde für Smart Glasses im EU-Raum fällt: EU lockert neues Batteriegesetz
Vor rund drei Jahren verabschiedete das EU-Parlament eine neue Batterieverordnung. Das erklärte Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung von Elektroschrott durch neue Produkt- und Batterieanforderungen, verbindliche Recyclingquoten und eine verstärkte Sorgfaltspflicht der Hersteller bezüglich ihrer Lieferketten und der verbauten Rohstoffe.
Unter Artikel 11 ist spezifisch geregelt, dass mit Ausnahme einiger Produktegruppen Batterien und Akkus in tragbaren elektronischen Geräten zukünftig so verbaut sein müssen, dass der Endnutzer diese selbst entnehmen und austauschen kann. Was hinsichtlich einer erleichterten Reparierbarkeit und somit eines verlängerten Produktlebenszyklus als ökologisch sinnvoll erscheint, ist diversen Akteuren der Tech-Branche ein Dorn im Auge.
Insbesondere in der Debatte um die umstrittenen Smart Glasses, also Brillen mit eingebauten Kameras, Mikrofonen und KI-Software, galt das Gesetz lange als mögliche Hürde für deren Verbreitung in Europa. Dass heute bereits solche Smart Glasses in EU-Ländern verkauft werden, welche den Anforderungen der Batterieverordnung nicht entsprechen, hat damit zu tun, dass besagter Artikel 11 erst im Februar 2027 in Kraft treten soll.
Im vergangenen März berichtete das deutsche Tech-Magazin heise.de, dass die Markteinführung eines neuen Smart-Glasses-Modells von Meta unter anderem an der EU-Batterieverordnung scheiterte. Im selben Monat kritisierte gemäss dem Nachrichtenmagazin Politico der US-Botschafter der EU, Andrew Puzder, die Batterieverordnung hinsichtlich der Hürden für Meta als «zu umfassend und restriktiv».
Ausnahmeregelung wegen Sicherheitsbedenken
Die Regelung würde den Verkauf eines «wunderbaren, gemeinsam entwickelten US-amerikanisch-europäischen Produkts» in der EU verhindern, so der Botschafter. Europäisch, da die KI-Brillen von der französisch-italienischen Firma EssilorLuxottica hergestellt und vertrieben werden. Gemäss Informationen des Wirtschaftsmagazins Bloomberg suchten Vertreter von Meta daraufhin gezielt das Gespräch mit der EU.
Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens konnten sich im vergangenen April die verschiedensten Interessensgruppen bei der zuständigen Kommission melden und ihre Bedenken hinsichtlich der neuen Verordnung anbringen. Die Kommission selbst schlug vor, weitere Produktegruppen von der neuen Regelung auszuschliessen, darunter auch die Gruppe der Wearables, also beispielsweise Smartwatches, Fitnesstracker und eben auch Smart Glasses.
Am Dienstag wurde im EU-Parlament nun entschieden, die Kategorie der Wearables von den Vorschriften für austauschbare Batterien zu befreien. Den Schritt begründete ein Sprecher der Kommission gegenüber Politico damit, dass das Öffnen der Geräte, um die Batterie auszutauschen, erhebliche Sicherheitsrisiken für Verbraucher und Verbraucherinnen bergen könne und technisch nicht realistisch sei.
Man habe sich keinem Druck gebeugt, es sei auch nicht Zweck der Ausnahmeregelung, einzelne Produkte zu reglementieren, so der Sprecher. EU-Parlamentarier und nationale Regierungen haben nun zwei Monate Zeit, um Einspruch gegen die Anpassung der Verordnung einzulegen. Andernfalls tritt diese nach 20 Tagen in Kraft.
