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Bundesrichter weisen Beschwerde gegen smarte Strom-Messgeräte ab
Das intelligente Messsystem «Smart Meter» für die Erfassung des Stromverbrauchs fällt nicht unter «Profiling» im Sinne des Datenschutzgesetzes. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das System sei im öffentlichen Interesse, weil damit die Netzeffizienz gesteigert und ein sparsamer Stromverbrauch gefördert werde.