Widerstand gegen Smart Glasses wächst – Patentantrag von Meta sorgt für Aufregung
Der Widerstand gegen die sogenannten Smart Glasses, also internetfähige Brillen mit in der Fassung eingearbeiteten kleinen Mikrofonen und Kameras, wächst. In Deutschland hat vor wenigen Tagen die gemeinnützige Organisation Hate Aid bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) Klage gegen die Geschäftsführung der Herstellerfirmen Meta, Ray-Ban und Oakley sowie diverse Händler, die die Brillen verkaufen, eingelegt.
Gleichzeitig fordert eine Petition des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie die Bundesnetzagentur dazu auf, den Verkauf der KI-Brillen in Deutschland zu verbieten. Die Bundesnetzagentur ist für die Kontrolle und Regulierung wichtiger Bereiche wie Telekommunikation und Energie zuständig. Die Petition wurde in Deutschland von mittlerweile über 168'000 Personen unterzeichnet.
Deutsche Regulierungsbehörde hält LED-Hinweis für ausreichend
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte ein Sprecher der Regulierungsbehörde jedoch vergangene Woche, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der Smart Glasses nicht erfüllt sind. Der Sprecher erklärte, dass ein Verbot grundsätzlich auf Grundlage der in der Petition sowie der Klage herbeigezogenen Datenschutzregelung denkbar wäre. Diese untersagt den Besitz oder Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Bei den Smart Glasses greife diese Regelung jedoch nicht, solange die Brillen deutlich signalisieren würden, wenn eine Aufnahme im Gang sei.
Damit folgt die Behörde der Argumentation der Tech-Konzerne. Diese verweisen seit jeher auf die blinkende LED, die sichtbar machen soll, wann eine Aufnahme läuft und so einem Missbrauch der Technologie vorbeugen soll. In einem früheren Beitrag auf watson verwies Katja Zürcher, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), jedoch darauf, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass alle Personen dieses Zeichen sofort richtig interpretieren könnten.
Weiter finden sich im Internet diverse Videos und Anleitungen, wie das LED-Licht manipuliert werden kann, sodass dieses bei einer Aufnahme nicht mehr leuchtet. Meta gibt an, gegen diese Manipulationsversuche vorzugehen, so sollen die Brillen beim Verdecken der LED, jedoch auch bei Verdacht auf eine technische Manipulation die Aufnahmefunktion aussetzen.
Petition fordert Verkaufsstopp – auch in der Schweiz
Doch nicht nur in Deutschland häufen sich die Bedenken. Nun wurde auch in der Schweiz unter dem Titel «Kein Spielzeug für Stalker: Verbot von Smart Glasses jetzt» eine Petition lanciert, die ein Verkaufsverbot des neuen Wearable-Trendprodukts fordert. Gestartet wurde die Petition von der Schweizer Kampagnenplattform Campax, die ihre Petition direkt an Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartments, richtet.
Innert weniger Tagen unterzeichneten rund 8'300 Personen den Aufruf. Im vergangenen Juni reichte bereits die Nationalrätin Isabelle Chappuis der Mitte-Fraktion eine Interpellation im Nationalrat ein, die vom Bundesrat Antworten auf diverse Fragen hinsichtlich des Datenschutzes bei den neuen Tech-Produkten verlangt. Die Antwort des Bundesrates dazu steht noch aus.
Meta-Patentantrag sorgt für Aufregung
Derweil treibt der Konzern Meta die Entwicklung seiner Smart Glasses weiter voran. Ein Bericht des Techmagazins 404 Media veröffentlichte in der vergangenen Woche einen Patentantrag von Meta für deren KI-Brillen, den die Firma von Mark Zuckerberg bereits im vergangenen Winter eingereicht haben soll und nun veröffentlicht wurde. Die Technologie, die Meta urheberrechtlich schützen lassen will, zielt darauf ab, mithilfe von Gesichtserkennung und weiteren Parametern spezifische Handlungen auszumachen und diese automatisiert aufzuzeichnen.
Im Patentantrag wird beispielsweise eine Situation beschrieben, in der die Trägerin oder der Träger der Brille eine Party besucht und sich im Anschluss einen Highlight-Clip des Abends ansehen kann, mit automatisch erstellten Aufnahmen aus dem Blickfeld der Brille. Dabei sollen nicht nur Personen erkannt und zugeordnet werden können, auch soll die Technologie in der Lage sein, mithilfe von «Nutzerbeziehungsdaten» Interaktionen zu gewichten und beispielsweise starke Emotionen zu erkennen. Der Patentantrag befindet sich aktuell noch im Prüfungsverfahren und wurde noch nicht erteilt.
Es ist nicht das erste Mal, dass Meta versucht, seine Technologie um Software zur Gesichtserkennung zu erweitern. Recherchen des Techmagazins Wired enthüllten im vergangenen Juni, dass die Firma aus dem Silicon Valley den Quellcode zur Aktivierung der eigenen Gesichtserkennungssoftware mit dem Namen «Name-Tag» bereits auf Millionen Geräten via der zu den Smart Glasses gehörige Smartphone-App installiert hatte. Nach den Enthüllungen und der darauffolgenden öffentlichen Kritik an dem Vorhaben löschte Meta den Quellcode durch ein Update heimlich wieder von den Geräten.
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