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Widerstand gegen Smart Glasses wächst – auch in der Schweiz

KEYPIX - Meta CEO Mark Zuckerberg wears artificial intelligence-powered smart glasses as he speaks during the company's Connect developer conference Wednesday, Sept. 17, 2025, in Menlo Park, Cali ...
Metas Smart Glasses erfreuen sich insbesondere in den USA bereits grosser Beliebtheit, doch auch der Widerstand gegen die mit Kameras und Mikrofonen ausgestatteten Brillen wächst. Bild: keystone

Widerstand gegen Smart Glasses wächst – Patentantrag von Meta sorgt für Aufregung

In Deutschland fordern mehrere Organisationen ein Verkaufsverbot für Smart Glasses. Nun wurde auch in der Schweiz eine erste Petition lanciert, die ein Verkaufsverbot für KI-fähige Kamerabrillen verlangt. Gleichzeitig arbeitet Marktführer Meta weiter an Technologien zur automatischen Gesichtserkennung.
19.08.2026, 10:0619.08.2026, 17:30

Der Widerstand gegen die sogenannten Smart Glasses, also internetfähige Brillen mit in der Fassung eingearbeiteten kleinen Mikrofonen und Kameras, wächst. In Deutschland hat vor wenigen Tagen die gemeinnützige Organisation Hate Aid bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) Klage gegen die Geschäftsführung der Herstellerfirmen Meta, Ray-Ban und Oakley sowie diverse Händler, die die Brillen verkaufen, eingelegt.

Gleichzeitig fordert eine Petition des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie die Bundesnetzagentur dazu auf, den Verkauf der KI-Brillen in Deutschland zu verbieten. Die Bundesnetzagentur ist für die Kontrolle und Regulierung wichtiger Bereiche wie Telekommunikation und Energie zuständig. Die Petition wurde in Deutschland von mittlerweile über 168'000 Personen unterzeichnet.

Deutsche Regulierungsbehörde hält LED-Hinweis für ausreichend

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte ein Sprecher der Regulierungsbehörde jedoch vergangene Woche, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der Smart Glasses nicht erfüllt sind. Der Sprecher erklärte, dass ein Verbot grundsätzlich auf Grundlage der in der Petition sowie der Klage herbeigezogenen Datenschutzregelung denkbar wäre. Diese untersagt den Besitz oder Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Bei den Smart Glasses greife diese Regelung jedoch nicht, solange die Brillen deutlich signalisieren würden, wenn eine Aufnahme im Gang sei.

Damit folgt die Behörde der Argumentation der Tech-Konzerne. Diese verweisen seit jeher auf die blinkende LED, die sichtbar machen soll, wann eine Aufnahme läuft und so einem Missbrauch der Technologie vorbeugen soll. In einem früheren Beitrag auf watson verwies Katja Zürcher, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), jedoch darauf, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass alle Personen dieses Zeichen sofort richtig interpretieren könnten.

Weiter finden sich im Internet diverse Videos und Anleitungen, wie das LED-Licht manipuliert werden kann, sodass dieses bei einer Aufnahme nicht mehr leuchtet. Meta gibt an, gegen diese Manipulationsversuche vorzugehen, so sollen die Brillen beim Verdecken der LED, jedoch auch bei Verdacht auf eine technische Manipulation die Aufnahmefunktion aussetzen.

Petition fordert Verkaufsstopp – auch in der Schweiz

Doch nicht nur in Deutschland häufen sich die Bedenken. Nun wurde auch in der Schweiz unter dem Titel «Kein Spielzeug für Stalker: Verbot von Smart Glasses jetzt» eine Petition lanciert, die ein Verkaufsverbot des neuen Wearable-Trendprodukts fordert. Gestartet wurde die Petition von der Schweizer Kampagnenplattform Campax, die ihre Petition direkt an Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartments, richtet.

Innert weniger Tagen unterzeichneten rund 8'300 Personen den Aufruf. Im vergangenen Juni reichte bereits die Nationalrätin Isabelle Chappuis der Mitte-Fraktion eine Interpellation im Nationalrat ein, die vom Bundesrat Antworten auf diverse Fragen hinsichtlich des Datenschutzes bei den neuen Tech-Produkten verlangt. Die Antwort des Bundesrates dazu steht noch aus.

Meta-Patentantrag sorgt für Aufregung

Derweil treibt der Konzern Meta die Entwicklung seiner Smart Glasses weiter voran. Ein Bericht des Techmagazins 404 Media veröffentlichte in der vergangenen Woche einen Patentantrag von Meta für deren KI-Brillen, den die Firma von Mark Zuckerberg bereits im vergangenen Winter eingereicht haben soll und nun veröffentlicht wurde. Die Technologie, die Meta urheberrechtlich schützen lassen will, zielt darauf ab, mithilfe von Gesichtserkennung und weiteren Parametern spezifische Handlungen auszumachen und diese automatisiert aufzuzeichnen.

Im Patentantrag wird beispielsweise eine Situation beschrieben, in der die Trägerin oder der Träger der Brille eine Party besucht und sich im Anschluss einen Highlight-Clip des Abends ansehen kann, mit automatisch erstellten Aufnahmen aus dem Blickfeld der Brille. Dabei sollen nicht nur Personen erkannt und zugeordnet werden können, auch soll die Technologie in der Lage sein, mithilfe von «Nutzerbeziehungsdaten» Interaktionen zu gewichten und beispielsweise starke Emotionen zu erkennen. Der Patentantrag befindet sich aktuell noch im Prüfungsverfahren und wurde noch nicht erteilt.

Eine Skizze aus dem Patentantrag von Meta.
Eine Skizze aus dem Patentantrag von Meta. Bild: screenshot X

Es ist nicht das erste Mal, dass Meta versucht, seine Technologie um Software zur Gesichtserkennung zu erweitern. Recherchen des Techmagazins Wired enthüllten im vergangenen Juni, dass die Firma aus dem Silicon Valley den Quellcode zur Aktivierung der eigenen Gesichtserkennungssoftware mit dem Namen «Name-Tag» bereits auf Millionen Geräten via der zu den Smart Glasses gehörige Smartphone-App installiert hatte. Nach den Enthüllungen und der darauffolgenden öffentlichen Kritik an dem Vorhaben löschte Meta den Quellcode durch ein Update heimlich wieder von den Geräten.

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Darum geht es beim Meta-Prozess
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Darum geht es beim Meta-Prozess

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229 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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RichiZueri
19.08.2026 10:16registriert September 2019
Unabhängig davon, was man davon hält, darf es einfach nicht sein, dass wir in der Schweiz beispielsweise vertieft über generelle Überwachsungs- und Datenschutzthemen diskutieren und Abstimmen und parallel einfach Datenkrake Meta problemlos solche Produkte in Umlauf bringen kann.
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Shinobi
19.08.2026 10:19registriert November 2016
Was ist denn das für eine bodenlose tech-lobbyierte Frechheit? "Deutsche Regulierungsbehörde hält LED-Hinweis für ausreichend" - im Stil von: Da leutchtet ja ein LED, jetzt darf ich dich filmen soviel ich Lust hab? Das ist wirklich ein No-Brainer - Smart-Glasses mit Videoaufzeichnung gehören nicht in die Öffentlichkeit und verboten.
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RuediRupf
19.08.2026 10:25registriert November 2023
Was bringt es mir, wenn ich erkennen kann, dass ich gerade gefilmt werde? Dann ist es zu spät, die Videodaten können automatisch in eine Cloud hochgeladen werden. Da nützt es mir dann auch nix mehr, wenn ich die filmende Person anspreche und sie darum bitte, die Aufnahme zu löschen (Stichwort: Recht am eigenen Bild).
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