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Anschlag auf CSD in Berlin: Forderungen nach Konsequenzen mehren sich

epaselect epa13134429 German Chancellor Friedrich Merz (C), Federal Interior Minister Alexander Dobrindt (R), Federal Justice and Consumer Protection Minister Stefanie Hubig (2-L), and Federal Educati ...
Die Forderungen nach rechtlichen Konsequenzen nach dem mutmasslich islamistisch motivierten Anschlag am CSD mehren sich. Bild: keystone

Der Tatverdächtige ist tot – jetzt mehren sich die Forderungen nach Konsequenzen

Nach dem mutmasslich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
27.07.2026, 01:2527.07.2026, 08:57

Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmassliche Täter auf freiem Fuss war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.

«Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat», sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmasslichen Täter in der ARD.

«Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Auch dem wird detailliert nachgegangen», betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt, «dass man in diesem Masse der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar».

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äusserte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. «Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht», sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB. «Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.»

Abdul B. wollte sich dem IS anschliessen

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.

Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschliessen, im November 2025 nach Verbüssen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.

Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Gericht hob Haftbefehl auf

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, «da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt». Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.

Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmassnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der «Bild» zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.

Terrorismus-Experte: Strafrecht zu mild

Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. «Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde», sagte er im ZDF-«heute journal». Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz:

«Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmassliche Attentäter.»
Peter Neumann

Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man «auch noch mal nachdenken».

Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. «In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen», sagte Neumann.

Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. «Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen», sagte der CDU-Politiker dem Magazin «Stern». «Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.»

epa12761607 Federal Chairman of the Young Union Johannes Winkel speaks during the 38th Federal party convention of Democratic Union (CDU) party in Stuttgart, Germany, 20 February 2026. The federal par ...
Johannes Winkel.Bild: Keystone

Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmasslich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.

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RuediRupf
27.07.2026 02:10registriert November 2023
22 Monate für die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" nach Jugendstrafrecht? Sprich: Ein 16-jähriger könnt, noch bevor er volljährig wird, wieder draussen sein und nochmals eine solche Tat vorbereite, die dann wieder nach Jugendstrafrecht behandelt wird? Da läuft einiges schief.

Zudem: IS-Sympatisanten, die man Flughafen verhaftet, sollte man direkt ins nächste Flugzeug setzen. Am besten dahin, wo ihre Ansichten geteilt werden. Dann haben wir Ruhe und sie tolle, neue Freunde. Eine klassische Win-Win-Situation.

P.S.: Wann hat Religion letztes mal etwas gutes gebracht?
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Kohl returns
27.07.2026 02:07registriert Mai 2026
Die Regierung hätte nun aufgrund dieser Tragödie die Möglichkeit, sowohl Tausende gefährliche Personen aus dem Land zu schaffen als auch der AfD massiv Wind aus den Segeln zu nehmen. Man wird es nicht machen...
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JabbaThaHutt
27.07.2026 01:51registriert März 2023
Natürlich ist es für den Staat eine gewaltige Herausforderung aber man muss halt endlich über die Bücher. Straftäter wie Abdul, die schon als gefährlich eingestuft wurden, den Behörden seit 6 Jahren bekannt sind, von denen man weiss, dass sie sich dem IS anschliessen wollen und die man schon erwischt hat beim planen von Anschlägen gehören verwahrt.

Andere (Tagesschau sprach von 9000 Leuten in Deutschland), welche man auf Listen hat und weiss, dass sie mit dem radikalen Islam sympathisieren müssen schärfer überwacht werden, diejenigen, die keinen deutschen Pass haben rigoros ausschaffen.
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