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Berlin: Mordprozess gegen Palliativarzt – Gericht fällt Urteil

epa12237025 A view into the courtroom prior to the beginning of the trial of palliative care physician Johannes M. at the Moabit Criminal Court in Berlin, Germany, 14 July 2025. The palliative care ph ...
Gericht in Berlin (Archivbild): Der Palliativarzt wurde zur lebenslangen Haft verurteilt.Bild: keystone

Gericht verurteilt Palliativarzt zur Höchststrafe

Es geht um den Tod von 15 Menschen, für die ein Palliativarzt aus Berlin verantwortlich sein soll. Nun ist ein Urteil gefallen.
08.07.2026, 16:0808.07.2026, 16:08
Ein Artikel von
t-online

Im Prozess gegen einen Palliativarzt hat das Landgericht Berlin am Mittwoch ein Urteil verkündet: Er ist wegen 15-fachen Mordes an Patienten zur Höchststrafe und somit zur lebenslangen Haft verurteilt worden. Gegen den 41-Jährigen wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zudem wurde eine Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe angeordnet und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.

Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Als jüngstes Opfer führt die Anklage eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.

Überraschendes Geständnis

Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten «Leid und Siechtum» zu ersparen, hiess es in seiner Erklärung. Zum Abschluss des Prozesses entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.

Seine Verteidiger beantragten, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen noch Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen. Der Arzt habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt. Er habe in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern. Ein Hang zum Töten sei nicht belegt.

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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toemsterli
08.07.2026 18:07registriert Juni 2022
Ich kenne den Fall zu wenig. Als Jemand der seine Partnerin nach intensiver Krankheit palliativ begleitet hat, bin ich der Meinung, dass in der Schweiz die Hürden sehr hoch sind. Hätten die Ärzte so gehandelt wie es meine Partnerin gewollt hätte, wäre es illegal gewesen.

Exit ist gut und recht, wenn man nicht frühzeitig angemeldet ist dauert es gefühlt ewig.

Leid lindern ja, bitte sehr gerne. Aber: Das muss vorher schriftlich in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Es darf keinen Irrtum geben, daher ist die Praxis auch so streng.
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scertes
08.07.2026 18:15registriert Dezember 2015
Ich wurde schon im ersten Jahr als Assistenzarzt angebettelt dem Ganzen doch bitte „ein Ende zu setzen“ Der Hund und die Katze hätten auch nicht so leiden müssen… Naja dem muss man halt standhalten und sonst sicher nicht in die Palliativmedizin gehen. Aber Sicherheitsverwahrung?
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