International
Justiz

Gericht: Fehlender Sex begründet nicht Schuld an Scheidung

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Geklagt hatte eine Frau aus Frankreich, deren Mann sich unter anderem von ihr scheiden liess, weil sie keine sexuellen Beziehungen mehr zu ihm pflegte.Bild: Shutterstock

Urteil: Verweigert Frau dem Ehemann den Sex, ist sie nicht schuldig an der Scheidung

23.01.2025, 15:0423.01.2025, 17:10
Mehr «International»

Wenn eine Frau ihrem Mann in der Ehe Sex verweigert, darf sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht als schuldig an der Scheidung angesehen werden.

Das verstosse gegen die Menschenrechte, entschieden die Richter in Strassburg. Geklagt hatte eine Frau aus Frankreich, deren Mann sich unter anderem von ihr scheiden liess, weil sie keine sexuellen Beziehungen mehr zu ihm pflegte.

Die Frau war mit der Scheidung an sich einverstanden, nicht aber mit der Begründung. Das Berufungsgericht in Versailles gab allerdings dem Mann recht und schrieb der Frau die alleinige Schuld an der Scheidung zu. Das Ausbleiben sexueller Beziehung stelle eine «schwere und wiederholte Verletzung der ehelichen Pflichten dar».

Die Frau hatte nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Versailles vor dem EGMR geklagt. Dieser ist von der EU unabhängig und soll die Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten des Europarats überwachen.

Die Frau machte eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend. Die Richter stimmten ihr zu: Eine solche Verpflichtung zum regelmässigen Sex in der Ehe verstosse gegen die sexuelle Freiheit, dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung und der Bekämpfung von sexueller und häuslicher Gewalt.

Der Mann hätte auch einfach die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe als Hauptgrund anführen können. (sda/dpa)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
91 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Maurmer
23.01.2025 15:44registriert Juni 2021
Kernproblem ist hier doch eher, dass eine Scheidung in F ganz offensichtlich eine "Begründung" benötigt und eventuell die Schuldzuweisung Konsequenzen auf allfällige Ausgleichszahlungen hat.

Die Auflösung einer Ehe sollte keine Schuldfrage sein - aus meiner Sicht reicht ein fehlender Wille etwas aufrecht zu erhalten völlig aus. Es macht keinen Sinn "schmutzige Wäsche vor Gericht zu waschen".
2123
Melden
Zum Kommentar
avatar
P. Etter
23.01.2025 15:48registriert Dezember 2021
Da scheinen die Gerichte in Frankreich noch immer nicht im heutigen Zeitalter angekommen zu sein.
Eigentlich hätten diese bei der Begrünung lachen sollen und auf einen schlechten Scherz verweisen.
Wenigstens ist der EGMR noch so intelligent, dies richtig zu stellen.
Dass es soweit kommen musste, ist eigentlich ein Armutszeugnis. GottseiDank sind die EGMR-Urteile wegweisend.
10417
Melden
Zum Kommentar
avatar
stookie
23.01.2025 16:07registriert Oktober 2014
Achtung Black...
>Das Ausbleiben sexueller Beziehung stelle eine «schwere und wiederholte Verletzung der ehelichen Pflichten dar».
Und betäuben darf man auch nicht...ja was denn nun?

Back to normal:
Die "Schuldfrage" bei Scheidungen wurde in DE 1976 aufgehoben. In CH (soweit ich das sehe) am 01.01.2000.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
806
Melden
Zum Kommentar
91
    UN-Menschenrechtsbüro berichtet: M23-Rebellen erschossen Minderjährige

    Die M23-Rebellen haben auf ihrem Vormarsch im Osten der Demokratischen Republik Kongo nach Angaben des UN-Menschenrechtsbüros Minderjährige erschossen. Das Büro hat entsprechende Videos verifiziert, wie eine Sprecherin in Genf sagte.

    Zur Story