Wenn eine Frau ihrem Mann in der Ehe Sex verweigert, darf sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht als schuldig an der Scheidung angesehen werden.
Das verstosse gegen die Menschenrechte, entschieden die Richter in Strassburg. Geklagt hatte eine Frau aus Frankreich, deren Mann sich unter anderem von ihr scheiden liess, weil sie keine sexuellen Beziehungen mehr zu ihm pflegte.
Die Frau war mit der Scheidung an sich einverstanden, nicht aber mit der Begründung. Das Berufungsgericht in Versailles gab allerdings dem Mann recht und schrieb der Frau die alleinige Schuld an der Scheidung zu. Das Ausbleiben sexueller Beziehung stelle eine «schwere und wiederholte Verletzung der ehelichen Pflichten dar».
Die Frau hatte nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Versailles vor dem EGMR geklagt. Dieser ist von der EU unabhängig und soll die Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten des Europarats überwachen.
Die Frau machte eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend. Die Richter stimmten ihr zu: Eine solche Verpflichtung zum regelmässigen Sex in der Ehe verstosse gegen die sexuelle Freiheit, dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung und der Bekämpfung von sexueller und häuslicher Gewalt.
Der Mann hätte auch einfach die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe als Hauptgrund anführen können. (sda/dpa)
Die Auflösung einer Ehe sollte keine Schuldfrage sein - aus meiner Sicht reicht ein fehlender Wille etwas aufrecht zu erhalten völlig aus. Es macht keinen Sinn "schmutzige Wäsche vor Gericht zu waschen".
Eigentlich hätten diese bei der Begrünung lachen sollen und auf einen schlechten Scherz verweisen.
Wenigstens ist der EGMR noch so intelligent, dies richtig zu stellen.
Dass es soweit kommen musste, ist eigentlich ein Armutszeugnis. GottseiDank sind die EGMR-Urteile wegweisend.
>Das Ausbleiben sexueller Beziehung stelle eine «schwere und wiederholte Verletzung der ehelichen Pflichten dar».
Und betäuben darf man auch nicht...ja was denn nun?
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Die "Schuldfrage" bei Scheidungen wurde in DE 1976 aufgehoben. In CH (soweit ich das sehe) am 01.01.2000.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?