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Schweiz hat Asylgesuch von Pakistaner unzureichend geprüft

Schweiz hat Asylgesuch von pakistanischem Konvertiten unzureichend geprüft

26.04.2022, 13:1726.04.2022, 14:48
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Die Schweizer Behörden haben beim Asylgesuch eines Pakistaners unzureichend geprüft, welche konkreten Gefahren seine Konversion zum Christentum bei einer Rückkehr in seine Heimat habe. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.

Der Mann kam 2015 in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch, da ihm eigenen Angaben zufolge in seinem Heimatland mit dem Tod gedroht wurde. In der Schweiz nahm er an den Gottesdiensten verschiedener christlicher Kirchen teil. Er schloss sich schliesslich der Heilsarmee an und liess sich 2016 in einer mennonitischen Kirche taufen. Dies geht aus dem Urteil des EGMR hervor.

Bei der Befragung zu seinen Asylgründen wurde der Pakistaner von einem Pfarrer begleitet. Der Asylsuchende übergab der Behörde auch ein Schreiben, in dem ein Pfarrer die regelmässige Teilnahme des Pakistaners an den Aktivitäten und Gottesdiensten der Heilsarmee bestätigte.

Würde der Mann nun ohne genauere Abklärungen nach Pakistan weggewiesen, wäre dies ein Verstoss gegen Artikel zwei und drei der Europäischen Menschenrechtskonvention, also gegen das Recht auf Leben und das Folterverbot, wie der EGMR in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil schreibt.

epa09904160 Pakistani Shiite Muslims offer prayer during a procession to mark the death anniversary of Imam Ali, the son-in-law of Prophet Mohammad during the holy month of Ramadan, in Karachi, Pakist ...
Pakistanische Muslime beten während einer Prozession zum Todestag von Imam Ali, dem Schwiegersohn des Propheten Mohammad während des heiligen Monats Ramadan, 23. April 2022.Bild: keystone

Gefahren bei Rückkehr

Der EGMR kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass die Schweiz die Situation von Konvertiten in Pakistan und die konkreten Gefahren für den Beschwerdeführer bei einer Rückkehr in sein Heimatland nicht ausreichend ausgeleuchtet habe.

Das Bundesverwaltungsgericht, die letzte nationale Instanz in diesem Verfahren, habe sich ausserdem nicht genügend mit den neuen religiösen Überzeugungen des Mannes auseinandergesetzt – und wie er diese zu leben pflege. Auch sei unklar geblieben, wie der Beschwerdeführer seine Religion in seinem Heimatland ausleben könnte.

Der EGMR verweist auf Berichte internationaler Organisationen zur Situation von religiösen Minderheiten und Konvertiten in Pakistan. Diese würden von Gruppen militanter Islamisten bedroht. Zudem könne die Konversion zum Christentum als Blasphemie verstanden werden, was in Pakistan strafrechtlich verfolgt werde. Dabei drohten die Todesstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu 25 Jahren. (Entscheid Nummer 29836/20 vom 26.4.2022)

(yam/sda)

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