5 Dollar fürs Wählen – Kansas ermittelt
Auslöser ist nach Angaben der Behörden die Beschwerde eines einzelnen Wählers. Dieser erklärte, ein Mitarbeiter, der sich als Helfer der Organisation Bluestem Kansas ausgegeben habe, habe ihm einen Gutschein im Wert von fünf Dollar im Zusammenhang mit der Stimmabgabe angeboten.
Wie der lokale Sender KCTV berichtet, schickte Generalstaatsanwalt Kris Kobach daraufhin eine Unterlassungsaufforderung an Bluestem Kansas. Die Organisation müsse alle finanziellen Anreize stoppen, die an die Teilnahme an der Wahl gekoppelt seien. Zudem soll sie Unterlagen, Nachrichten, Schulungsmaterialien und Zahlungsinformationen zu ihren Haustüraktionen sichern.
Bezahlen fürs Wählen ist verboten
Sowohl nach dem Recht von Kansas als auch nach US-Bundesrecht ist es verboten, Menschen Geld oder andere materielle Vorteile dafür anzubieten, dass sie wählen. In Kansas kann dies als Wahlbestechung strafrechtlich verfolgt werden.
Kobachs Behörde ruft nun weitere Personen auf, sich zu melden, falls ihnen ebenfalls Geld, Gutscheine oder andere Vorteile angeboten wurden. KCTV hatte Bluestem Kansas um eine Stellungnahme gebeten, zunächst jedoch keine Antwort erhalten.
Bislang ist nicht belegt, dass es sich um eine grössere oder koordinierte Aktion handelte. Ebenso gibt es nach dem derzeit bekannten Stand keinen Nachweis für eine direkte Beteiligung der Demokratischen Partei. Die Behörden untersuchen zunächst den gemeldeten Vorfall und mögliche weitere Fälle.
Politisch ist der Zeitpunkt heikel. In Kansas findet gleichzeitig ein ungewöhnlich enges Senatsrennen statt. Der Vorwurf dürfte deshalb unmittelbar vor dem Wahltag zusätzliche Diskussionen über die Integrität der Wahl auslösen. (mke)
