Ein Berufungsgericht in Texas hat das extrem strenge Abtreibungsgesetz des Bundesstaats vorübergehend wieder in Kraft gesetzt. Das Gericht gab damit einem Antrag des Bundesstaats Texas am Freitagabend statt. Erst am Mittwoch hatte ein Richter in Texas das Gesetz vorübergehend gestoppt und damit einer Klage der Regierung von US-Präsident Joe Biden stattgegeben - Texas hatte gegen diese Entscheidung sofort Berufung eingelegt.
Seit Anfang September ist das sogenannte Herzschlag-Gesetz in Kraft, das die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Texas untersagt. Es verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesen Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind.
Aussergewöhnlich an der Regelung ist, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen. Die US-Regierung sprach von «Kopfgeldjägern», da alle Menschen, die einer Frau bei einer Abtreibung in irgendeiner Form unterstützen, von Privatpersonen verklagt werden können.
Das Berufungsgericht in New Orleans hat nun die US-Regierung aufgefordert, bis Dienstag zu reagieren während der Einspruch des Bundesstaats Texas weiter geprüft wird. Der Streit könnte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen. «Diese Anordnung ist zutiefst alarmierend - und für Millionen von Menschen in Texas schafft sie Verwirrung und Inkonsistenz beim Zugang zu Abtreibungen», teilte die Bürgerrechtsorganisation ACLU mit.
Einige Abtreibungskliniken hatten am Donnerstag wieder begonnen, Schwangerschaftsabbrüche, die unter dem Herzschlag-Gesetz verboten sind, durchzuführen - allerdings längst nicht alle. Denn die Kliniken müssen fürchten, nachträglich verklagt zu werden, falls ein höheres Gericht die einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Gesetzes wieder kippt. Die aktuelle Entscheidung des Berufungsgerichts in New Orleans überrascht nicht - das Gericht hatte zuvor bereits das Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt. (sda/dpa)