Es ist ein Etappensieg für Unterstützerinnen und Unterstützer des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in den USA: Ein Gericht in Texas hat das extrem strenge Abtreibungsgesetz des Bundesstaats vorübergehend gestoppt. Es gab am Mittwochabend (Ortszeit) einer Klage der US-Regierung von Präsident Joe Biden statt, die den Bundesstaat wegen des strikten Gesetzes verklagt hatte.
Mit Inkrafttreten der Regelung seien Frauen unrechtmässig daran gehindert worden, Kontrolle über ihr Leben auszuüben, hiess es in der Urteilsbegründung. Der Erfolg für die Unterstützer des Biden-Lagers könnte allerdings von nur kurzer Dauer sein - die republikanische Regierung von Texas kündigte umgehend Berufung gegen die einstweilige Verfügung des Gerichts an.
Seit Anfang September ist das sogenannte Herzschlag-Gesetz in Kraft, das die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Texas untersagt. Es verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesen Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Aussergewöhnlich an der Regelung ist, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen.
Die Regelung ermöglicht Klagen gegen eine ganze Reihe von Personen – vom Taxifahrer, der eine Frau zur Klinik fährt, bis hin zu Eltern, die ihre Tochter finanziell bei der Abtreibung unterstützen. Das US-Justizministerium sprach von «Kopfgeldjägern» und nannte das Gesetz «eindeutig verfassungswidrig». Erst am Wochenende demonstrierten wieder Tausende in den USA für das Recht auf Abtreibung. Das Gesetz in Texas habe den Menschen dort grossen Schaden zugefügt, kritisierte die Bürgerrechtsorganisation ACLU nun in Reaktion auf die aktuelle Entscheidung. «Wir werden weiter kämpfen, bis unser Recht auf Abtreibung dauerhaft wiederhergestellt ist.»
Richter Robert Pitman schrieb in seiner Urteilsbegründung, das Gericht werde nicht einen weiteren Tag «Beraubung eines so wichtigen Rechts» bewilligen. Nach einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs von 1973 sind Abtreibungen in den USA bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt – heute etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Im vollen Bewusstsein, dass es verfassungswidrig wäre, den Bürgerinnen dieses Recht durch direkte staatliche Massnahmen vorzuenthalten, habe sich der Staat eine «beispiellose» Regelung ausgedacht, um genau das zu tun, hiess es weiter in der Urteilsbegründung.
Zwar können Kliniken nun theoretisch wieder Abtreibungen jener Art vornehmen, die das Gesetz verboten hatte. Allerdings müssen sie weiter fürchten, verklagt zu werden, falls ein höheres Gericht die Entscheidung wieder kippt. Damit ist zu rechnen – denn das entsprechende Berufungsgericht hatte zuvor bereits das Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt. Einige Kliniken dürften also weiter auf eine endgültige rechtliche Klärung warten, um kein Risiko einzugehen. Auch der Oberste Gerichtshof hatte Anfang September einen Eilantrag gegen das Herzschlag-Gesetz zurückgewiesen – damit aber nicht in der Sache entschieden.
Der Streit über das Recht auf Abtreibung beschäftigt die Gerichte und die Gesellschaft in den USA seit Jahrzehnten. Der Supreme Court beschäftigt sich bald auch mit einem anderem Fall, der das Recht auf Schwangerschaftsabbruch landesweit massiv einschränken könnte. Für Anfang Dezember ist dort eine mündliche Verhandlung zu einem Rechtsstreit aus dem Bundesstaat Mississippi angesetzt. In dem Fall wird versucht, die Entscheidung des Obersten Gerichts aus dem Jahr 1973 rückgängig zu machen.Unter dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ist der Supreme Court durch personelle Neubesetzungen deutlich konservativer geworden. Viele fürchten daher, dass die als Roe v. Wade bekannte Grundsatzentscheidung aus den 70er Jahren gekippt werden könnte. (sda/dpa)
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die republikanische Regierung des Bundesstaats Texas die aktuelle Entscheidung des Gerichts anfechten wird. Zwar können Kliniken nun theoretisch wieder solche Abtreibungen vornehmen, die das Gesetz verboten hatte. Allerdings müssen sie weiter fürchten, verklagt zu werden, falls ein höheres Gericht die Entscheidung wieder kippt. Einige Kliniken dürften also weiter auf eine endgültige rechtliche Klärung warten, um kein Risiko zu gehen. (saw/sda/dpa)
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Der Abschnitt ist zweimal drin. Habs beim ersten Mal verstanden 😉