USA müssen Erinnerungen an Sklaverei vorerst wieder anbringen
Sklaverei, Rassismus, Diskriminierung: Die US-Regierung muss ihre Eingriffe in die Erinnerungskultur in Nationalparks und an öffentlichen Plätzen vorerst wieder rückgängig machen. Das Vorgehen der Regierung habe zum Ziel, «die Geschichte der Nation mit einem Korrekturstift umzuschreiben», schrieb eine Bundesrichterin aus Boston. Ihre einstweilige Verfügung richtet sich an die Aufsichtsbehörde der Nationalparks, in deren Verantwortung auch öffentliche Denkmäler liegen. Ein Urteil in der Sache steht noch aus.
US-Präsident Donald Trump hatte sein Innenministerium im März vergangenen Jahres angewiesen, sämtliche Gedenkstätten, -tafeln, Statuen und Ähnliches darauf zu überprüfen, ob sie die Geschichte der USA in ein schlechtes Licht rücken. Der Name des Dekrets: «Wiederherstellung von Wahrheit und Vernunft in der amerikanischen Geschichte.» Als Grund nannte Trump einen angeblich breit angelegten Versuch, die Geschichte des Landes als rassistisch und unterdrückerisch umzuschreiben. Wo das geschehe, müssten Ausstellungen, Denkmäler oder Inschriften geändert oder entfernt werden.
US-Regierung muss Tafeln binnen drei Wochen wieder anbringen
In der Folge verschwanden bundesweit etwa Gedenktafeln, die Sklaverei thematisierten – so auch an George Washingtons ehemaligen Haus in Philadelphia. Die zuständige Behörde entfernte dort Gedenktafeln, die über vom einstigen US-Präsidenten versklavte Menschen informierten. Nach einer Klage der Stadt wurden die Tafeln wieder aufgestellt. Auch Hinweise auf den Klimawandel – den Trump nicht als Bedrohung ansieht – wurden vielerorts entfernt.
Wie Bundesrichterin Angel Kelley aus Boston nun erklärte, müssten die USA besonders zum 250. Jubiläum ihrer Unabhängigkeit die ganze Geschichte ihres Landes erzählen. Dabei gehe es um unbestritten wahre Sachverhalte, die die US-Regierung zu nivellieren versuche. Geklagt hatten eine Reihe von Verbänden aus den Bereichen Geschichte, Naturschutz und Wissenschaft.
Die Richterin ordnete an, alle im Namen des Dekrets entfernte Denkmäler wieder einzusetzen. Änderungen müssten rückgängig gemacht werden. Die Richterin gab der Regierung dafür 21 Tage Zeit – also bis wenige Tage vor dem Unabhängigkeitstag am 4. Juli. (sda/dpa)
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