Das US-Justizministerium geht rechtlich gegen den Bundesstaat Idaho wegen einer dort geplanten Verschärfung der Abtreibungsrechte vor. Justizminister Merrick Garland sagte am Dienstag in Washington, sein Ressort habe Klage eingereicht gegen die Pläne in Idaho, Abtreibungen in fast allen Fällen zu verbieten, auch in medizinischen Notfällen für Schwangere. Die Regelung, die dort Ende August in Kraft treten solle, sehe lediglich eine Ausnahme für Fälle vor, in denen das Leben einer Frau in Gefahr sei, nicht aber für Fälle, in denen eine Abtreibung notwendig sei, um eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit einer Frau zu verhindern.
Aus Sicht des US-Justizministeriums verstösst dies gegen Bundesrecht. Denn alle Krankenhäuser, die bestimmte staatliche Mittel bekämen, seien verpflichtet, Patienten in der Notaufnahme die notwendige «stabilisierende Behandlung» zukommen lassen, um ihr Leben zu retten oder ernsten Schaden für ihre Gesundheit abzuwenden. Und unter bestimmten Umständen sei als solche «stabilisierende Behandlung» eben ein Schwangerschaftsabbruch zwingend notwendig.
Der Oberste US-Gerichtshof hatte Ende Juni das seit fast 50 Jahren bestehende Recht auf Abtreibung gekippt und argumentiert, es sei nicht in der Verfassung verankert. Da es kein landesweites Gesetz gibt, das das Recht zum Schwangerschaftsabbruch schützt, liegt die Gesetzgebung nun bei den Bundesstaaten. Vor allem republikanisch regierte US-Staaten versuchen nun, möglichst schnell restriktive Abtreibungsregelungen zu verankern. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hatte die Entscheidung des Supreme Courts scharf kritisiert und angekündigt, sich auf allen denkbaren Wegen für das Recht auf Abtreibung einzusetzen. Die Klage gegen Idaho ist ein Beispiel dafür.
«Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass schwangere Frauen die medizinische Notfallbehandlung erhalten, auf die sie nach Bundesrecht Anspruch haben», sagte Garland. «Und wir werden die Abtreibungsgesetze in den Bundesstaaten genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Bundesrecht vereinbar sind.» (aeg/sda/dpa)