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Gefängnis schnitt Rastafari die Dreadlocks ab – Gericht weist Klage ab

Dieses Bild von Damon Landor hat der US Supreme Court zusammen mit anderen Akten veröffentlicht.
Dieses Bild von Damon Landor hat der US Supreme Court zusammen mit anderen Akten veröffentlicht. bild: supreme court

Gefängnis schnitt Rastafari die Dreadlocks ab – Supreme Court weist Klage ab

Ein gläubiger Rastafari wollte Gefängnismitarbeiter verklagen, nachdem sie ihn festgehalten und seine Dreadlocks abgeschnitten hatten. Der Oberste Gerichtshof der USA hat seine Klage nun abgewiesen.
24.06.2026, 19:0424.06.2026, 19:04

Der Supreme Court hat am Dienstag gegen den früheren Häftling Damon Landor entschieden. Wie CNN berichtet, urteilte das Gericht mit 6 zu 3 Stimmen, dass Landor seine Klage gegen Gefängnismitarbeiter im US-Bundesstaat Louisiana nicht weiterverfolgen kann.

Der Entscheid ist bemerkenswert, weil die konservative Mehrheit des Gerichts in den vergangenen Jahren häufig zugunsten religiöser Ansprüche entschieden hatte. In diesem Fall stellte sich das Gericht jedoch gegen den Kläger.

Dreadlocks trotz Gerichtsurteil abgeschnitten

Landor ist gläubiger Rastafari und hatte seine Dreadlocks fast zwei Jahrzehnte lang wachsen lassen. Kurz vor Ende seiner Haftstrafe wegen Drogenbesitzes wurde er in ein Gefängnis in Louisiana verlegt. Dort hätten Wärter ihn an einen Stuhl gefesselt und ihm die bis zu den Knien reichenden Haare abgeschnitten, berichtet CNN.

Zuvor habe Landor den Gefängnismitarbeitern ein Gerichtsurteil vorgelegt, wonach Häftlinge aus religiösen Gründen Dreadlocks tragen dürfen. Die Wärter hätten das Dokument laut Gerichtsunterlagen jedoch weggeworfen.

Landor berief sich auf ein Bundesgesetz, das die Religionsfreiheit von Inhaftierten schützen soll. Er wollte die verantwortlichen Beamten persönlich haftbar machen.

Mehrheit sieht keine Grundlage für Klage

Die Mehrheit des Supreme Court folgte dieser Argumentation nicht. Richter Neil Gorsuch schrieb in der Begründung, der Kongress habe keine ausreichend klare Grundlage geschaffen, um einzelne Gefängnismitarbeiter in solchen Fällen persönlich auf Schadenersatz verklagen zu können.

Die Entscheidung könnte es auch Angehörigen anderer Religionen erschweren, ihre Rechte im Gefängnis mit Schadenersatzklagen durchzusetzen.

Die drei liberalen Richterinnen und Richter des Gerichts widersprachen deutlich. Richterin Ketanji Brown Jackson schrieb, Gefangene wie Landor könnten künftig selbst bei offensichtlichen Verletzungen ihrer Religionsfreiheit ohne wirksame rechtliche Abhilfe bleiben.

Kritik an Entscheid

Bürgerrechtsorganisationen kritisierten das Urteil scharf. Die Organisation Americans United for Separation of Church and State warf dem Gericht vor, bei christlichen Klägern deutlich grosszügiger zu sein als bei Angehörigen anderer Religionen.

Landors Fall galt zunächst als aussichtsreich, weil der Supreme Court in den vergangenen Jahren wiederholt religiöse Freiheitsrechte gestärkt hatte. Das Gericht entschied unter anderem zugunsten religiöser Eltern, eines betenden Football-Coachs und einer katholischen Pflegevermittlungsorganisation.

Im Fall des Rastafari-Häftlings zog die konservative Mehrheit nun jedoch eine Grenze. Für Landor bedeutet das: Trotz der von mehreren Gerichten scharf kritisierten Behandlung kann er von den beteiligten Beamten keinen Schadenersatz verlangen. (mke)

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