Aargauerin (19) stiehlt Kosmetik aus Manor und Metro – verurteilt

Aargauerin (19) klaut haufenweise Kosmetik aus Manor und Metro

Eine mittlerweile 19-Jährige hat im Januar im Manor und in der Metro in Aarau Kosmetik und Süssigkeiten im Wert von über 400 Franken gestohlen. Dabei hat sie nicht zum ersten Mal etwas mitgehen lassen, wie anschliessend festgestellt wurde. Jetzt wurde die Frau aus dem Freiamt verurteilt.
27.06.2024, 07:4127.06.2024, 14:33
Simone Brändlin / ch media

Im Januar 2024 ist eine 19-jährige Frau auf Beutezug in Aarau unterwegs gewesen. Dabei hatte sie es vor allem auf Kosmetikartikel, Pflegeprodukte und Süssigkeiten abgesehen. So war sie zuerst im Manor an der Aarauer Bahnhofstrasse und klaute dort mehrere Gesichtsmasken, Handcreme, einen Taschenspiegel, einen Rosenquarz für das Gesicht sowie mehrere Nagellacke.

Laden Kundin Kosmetik
Die 19-Jährige liess so einiges mitgehen. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Anschliessend ging sie in die Kasinostrasse und besuchte die Metro-Filiale. Auch dort stahl sie mehrere Ringe, Haarclips, Stickers, Rucksäcke, Biskuits und Süssigkeiten. Insgesamt stahl sie Ware im Wert von 406.65 Franken.

Weiteres Diebesgut gab Rätsel auf

Darüber hinaus wurde bei der Beschuldigten weiteres Deliktsgut festgestellt, welches allerdings nicht zugeordnet werden konnte und daher vernichtet wurde, wie aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht. Die 19-Jährige aus dem Freiamt muss nun eine Busse in Höhe von 1000 Franken bezahlen. Dazu kommen noch Gebühren von gesamthaft 654 Franken. (argoviatoday.ch)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bünzlifresser
27.06.2024 08:31registriert Dezember 2023
Warum ist das ein Zeitungsartikel wert? Das passiert ständig überall.
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MaLeFr
27.06.2024 09:19registriert August 2020
Wow, in diesem Jahr beginnt das Sommerloch aber früh! Meiner Nachbarin hat sich den Fuss gestossen, soll ich euch die Kontaktdaten für ein Interview übermitteln?
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yenisin
27.06.2024 09:21registriert April 2024
"Darüber hinaus wurde bei der Beschuldigten weiteres Deliktsgut festgestellt, welches allerdings nicht zugeordnet werden konnte und daher vernichtet wurde, wie aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht."
Was? Woher wissen sie, dass es gestohlen war... wenn es nicht "zugeordnet" werden konnte??
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