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Justiz

Aargauer Prostituiertenmörder erhält 175'000 Franken Entschädigung

Aargauer Prostituiertenmörder erhält 175'000 Franken Entschädigung

29.07.2026, 10:0129.07.2026, 10:01

Der als Aargauer Prostituiertenmörder bekanntgewordene Mann hat vom Kanton 175'000 Franken als Genugtuung respektive Entschädigung erhalten. Dies, weil seine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach Ablauf der Freiheitsstrafe nicht rechtens war.

Damit haben sich der Mann und der Kanton Aargau geeinigt, ohne dass das Bundesgericht entscheiden muss, wie der Kanton am Mittwoch in einer Medienmitteilung schrieb. Das gerichtliche Verfahren soll nun ein Ende finden.

Gegenstand des Verfahrens sind Schadensersatz- und Genugtuungsforderungen des Mannes. Dazu kam es, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im April 2019 entschied, dass die Freiheitsentziehung des Aargauers gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK verstossen hatte, weil die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung nicht erfüllt waren.

Daraufhin erhob der Aargauer im Dezember 2023 eine Klage beim Verwaltungsgericht und verlangte Schadenersatz sowie Genugtuung in Höhe von rund 2,4 Millionen Franken neben Zinsen.

Das Verwaltungsgericht hatte die Forderungen im Februar diesen Jahres weitgehend abgewiesen, hingegen die grundsätzliche Haftung des Kantons für den geltend gemachten Genugtuungsanspruch bejaht. Gegen diesen Entscheid hat der Kanton beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht, wie es in der Mitteilung weiter hiess.

Mord und Vergewaltigung als Minderjähriger begangen

Der Mann hatte 2008 als Minderjähriger eine Prostituierte getötet. Das Jugendgericht Lenzburg verurteilte ihn im November 2011 wegen Mordes, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Gleichzeitig ordnete das Jugendgericht eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt an.

Diese Massnahme endete mit Vollendung des 22. Altersjahrs des Verurteilten im August 2012. Im Anschluss daran wurde er wegen schlechter Legalprognose mittels «fürsorgerischer Freiheitsentziehung» in die Jugendvollzugsanstalt Lenzburg eingewiesen. Die Unterbringung wurde mehrfach verlängert, zuletzt in einer offenen Institution vollzogen und 2019 schliesslich aufgehoben. (hkl/sda)

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272 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
29.07.2026 10:24registriert August 2018
Man könnte hier für die Leser etwas besser herausarbeiten was genau nicht rechtens war., damit man nachvollziehen kann, warum er nie Entschädigung erhält. Oder müssen die Leser selber recherchieren?
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Pummelfee
29.07.2026 10:13registriert Mai 2020
Und die Prognose ist immer noch dieselbe? Also grottenschlecht? Und solche Menschen lässt man dann auf die Bevölkerung los und betahlt auch noch dafür.
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Zapdos
29.07.2026 10:25registriert Februar 2019
Und wieder ein Schlag ins Gesicht für alle Normalos, die ihr Leben leben, arbeiten gehen und Steuern zahlen. Es ist doch krank, was wir uns bieten lassen müssen. Aber gut, genug aufgeregt für heute, es geht mir zum Glück ja gut.
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