Ändert sich nun etwas? Deutschland diskutiert über härtere Strafen für «Gefährder»
Es ist über die Jahre zu einem traurigen Ritual geworden: Nach islamistischen Anschlägen wird in Deutschland darüber debattiert, ob und wie die Taten zu verhindern gewesen wären. Doch die Versäumnisse, die dabei ans Licht gebracht werden, bleiben einander ähnlich: Es sind die immergleichen Erzählungen über Radikalisierung, Vorstrafen und frühzeitige Entlassungen, über Warnzeichen, die sichtbar waren und zwar nicht unbedingt ignoriert, aber doch nicht ernst genug genommen wurden.
So auch im Fall Abdul B., des 21-Jährigen, der am Samstagabend im Berliner Tiergarten zunächst in eine Menschenmenge fuhr, dann Passanten mit einer Machete angriff, floh und schliesslich, am Sonntagabend, in einer Berliner Kleingartenkolonie von einem Sondereinsatzkommando der Polizei erschossen wurde. Vor seiner Erschiessung, so die Polizei, habe der mutmassliche Attentäter die Beamten mit einer Stichwaffe bedroht.
Obwohl er als «Gefährder» galt, lief er frei herum
2005 als Sohn einer eingebürgerten Libanesin in Berlin geboren, fiel Abdul B. schon als Jugendlicher durch Gewalttaten, Erpressung und Raub auf. Später versuchte er mehrfach, sich der Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) anzuschliessen: Anfang Mai 2025 scheiterte ein erster Versuch, über die Türkei nach Mauretanien zu reisen; wenige Wochen später versuchte er erfolglos, über den Libanon nach Syrien zu gelangen. Im Libanon wurde er festgenommen, nachdem er Kontakt mit IS-Angehörigen aufgenommen hatte.
Nach drei Monaten in einem libanesischen Gefängnis kehrte er nach Deutschland zurück, wo die Berliner Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft für ihn forderte, wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten fällte indes ein milderes Urteil: eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie Teilnahme an einem Seminar zur Deradikalisierung.
Bei Vorgesprächen mit dem Verein «Violence Prevention Network», der auch versucht, Rechtsextreme aus der Radikalisierung zu holen, soll sich Abdul B. allerdings derart uneinsichtig gezeigt haben, dass schliesslich auf die Massnahme verzichtet wurde.
Auf freiem Fuss wurde der spätere Attentäter zwar von der Polizei observiert, konnte aber dennoch den Kleintransporter anmieten, mit dem er den ersten Teil seines Anschlags beging. Wovon er seinen Lebensunterhalt bestritt, ist unklar. Zeitweise, so sagte sein im Libanon lebender Vater dem «Spiegel», sei er Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gewesen. In sozialen Netzwerken posierte er mit einer Waffe. Möglicherweise begann dort auch seine Radikalisierung: Sein Vater sagt, er habe das «Herz eines Kindes» gehabt und sei einer Gehirnwäsche unterzogen worden.
Ein anderes, weniger liberales Land könnte entstehen
Ob Abdul B. als einsamer Wolf gehandelt hat oder Komplizen hatte, ist nach wie vor unklar: In dem Mietshaus, in dem er bei seiner Mutter wohnte, sollen auch Clanmitglieder gelebt haben, und im Herbst letzten Jahres wurden in Berlin Islamisten verhaftet, die versucht hatten, über skandinavische Drogenclans Waffen für einen Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu beschaffen. Zudem soll er unmittelbar vor seiner Erschiessung gemeinsam mit anderen Männern gefeiert haben.
Nun ertönen hektische Forderungen aus der Politik, wobei einige Politiker die Verantwortung auf die Justiz abzuwälzen versuchen: «Ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte», sagte der christdemokratische Berliner Bürgermeister Kai Wegner, was für sich genommen durchaus eine Bewertung darstellte.
Andere Politiker sehen allerdings auch den Gesetzgeber in der Verantwortung, also sich selbst: «Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen», sagte Johannes Winkel, der Chef der Nachwuchsorganisation von CDU und CSU.
Bundeskanzler Friedrich Merz, ein Parteikollege Winkels und Wegners, forderte am Montag, die Bewegungsfreiheit sogenannter Gefährder einzugrenzen; der christsoziale Innenminister Alexander Dobrindt sprach sich dafür aus, in manchen Fällen das Erwachsenenstrafrecht früher anzuwenden. Als «Gefährder» werden Personen bezeichnet, bei denen die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass sie in Zukunft politisch motivierte Straftaten begehen könnten; auch Abdul B. war als solcher eingestuft worden.
Sollten die Gesetze verschärft werden, würde ein anderes, weniger liberales Deutschland entstehen. Ob der Gesetzgeber entsprechend handeln wird, ist mit Blick auf die Vergangenheit allerdings fraglich. Winkels Forderung, die Politik dürfe «nicht zur Tagesordnung übergehen», dürfte vielen Deutschen sauer aufstossen: Ebendies hat sie aus Sicht vieler Bürger in den letzten rund zehn Jahren nämlich immer wieder getan, nachdem Ähnliches wie im Tiergarten geschehen war.
Homosexuelle leben gefährlicher als noch vor zehn Jahren
Debattiert wird aber auch über die Gefahren, denen Homosexuelle, queere Menschen und Transsexuelle in Deutschland ausgesetzt sind, galt der Angriff doch Teilnehmern des Christopher Street Day. Die Scheu davor, das Milieu, aus dem die Bedrohung vor allem kommt, beim Namen zu nennen, scheint dabei allmählich auch in linken Kreisen zu schwinden: Was die Bedrohung Homosexueller betreffe, sei eindeutig der Islamismus das grösste Problem, sagte Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag.
«Als Schwuler habe ich auf der Strasse keine Angst vor Rechten oder gar AfD-Wählern», schrieb der türkischstämmige, in Köln lebende Aktivist Ali Utlu noch am Tag vor dem Attentat in der Zeitung «Die Welt». Für Homosexuelle in ostdeutschen Kleinstädten mag die Bedrohung aus einer anderen, rechtsradikalen Ecke kommen, doch leben die meisten Schwulen und Lesben in Grossstädten. Klar ist, dass die Zahl der Straftaten gegen Homosexuelle in Deutschland seit 2014 fast jedes Jahr gestiegen ist: 2024 lag die Zahl der Übergriffe fast siebenmal so hoch wie zehn Jahre zuvor; für 2025 liegen noch keine abschliessenden Zahlen vor. (schweizheute.ch)
