Ist der Aarauer Todesschütze schuldunfähig? Was das bedeuten würde
Der mutmassliche Schütze, der in Aarau nach einer Technoparty eine junge Frau getötet und sechs Personen verletzt haben soll, hat sich selbst gestellt. Gegenüber der Polizei erwähnte er, dass es ihm schlecht gehe. Die psychische Verfassung des Beschuldigten interessiert insbesondere im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit.
Was bedeuten Schuld-, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit?
Bestehen ernsthafte Zweifel an der Schuldfähigkeit einer beschuldigten Person, müssen die Strafbehörden eine Begutachtung durch eine Fachperson anordnen. Kommt diese zum Schluss, dass die Person zum Tatzeitpunkt nicht vollständig fähig war, das Unrecht ihrer Tat einzusehen (Einsichtsfähigkeit) oder entsprechend dieser Einsicht zu handeln (Steuerungsfähigkeit), kann eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. War diese Fähigkeit vollständig aufgehoben, gilt die Person als schuldunfähig und ist für die Tat nicht strafbar.
Nebst Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen können auch mangelnde Intelligenz oder schwere Bewusstseinsstörungen, etwa durch Alkohol- oder Drogenkonsum, die Schuldfähigkeit beeinträchtigen.
Drei Fälle aus dem Aargau
Gleich bei drei schweren Fällen im Aargau gehen psychiatrische Gutachten von Schuldunfähigkeit aus: Ein Spanier griff im Mai 2024 in Zofingen wahllos Passanten an, verletzte sieben Personen erheblich und stach in einem Einfamilienhaus auf eine Bewohnerin ein. Er leidet an paranoider Schizophrenie und befand sich zur Tatzeit in einem akuten psychotischen Schub.
Ebenfalls an schwerer paranoider Schizophrenie leidet ein 39-jähriger Pole, der im August 2024 in Wohlen seinen Nachbarn erschossen und dessen siebenjährige Tochter verletzt hatte. Laut Gutachten konnte er das Unrecht seines Handelns nicht erkennen.
Beim dritten Fall werden einem Mann Anfang 30 fünf Brandstiftungen im Freiamt vorgeworfen. Bei ihm wurde eine paranoid-halluzinatorische Störung diagnostiziert; während der Taten soll er einen akuten Krankheitsschub erlitten haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für die ersten beiden Männer eine stationäre therapeutische Massnahme, für den mutmasslichen Brandstifter eine ambulante Massnahme.
Ist der Aarauer Todesschütze schuldunfähig?
Wohl eher nicht. Wie Staatsanwalt Christoph Rüedi an einer Pressekonferenz erklärte, bestehen derzeit zum psychischen Zustand des Beschuldigten keine gesicherten Erkenntnisse. Man müsse genau abklären, ob und wo er in Behandlung war.
Jérôme Endrass, Schweizer Psychologe und Forensiker, sagte allerdings im Interview mit dieser Zeitung, es gebe aktuell keinen Hinweis darauf, dass er psychisch schwer krank war: «Dass er in seiner Persönlichkeit auffällig ist und dass es ihm nicht gut geht, ist offensichtlich. Sonst hätte er nicht so gehandelt.» Es stelle sich aber die Frage, ob er eine klassische psychische Störung habe, die man in der Klinik behandeln müsste, also etwa Schizophrenie, eine bipolare Störung oder eine Sucht. «So etwas scheint derzeit nicht im Vordergrund zu stehen.»
Und auch Gerichtspsychiater Josef Sachs äusserte sich in der Sendung «Talk Täglich» dahingehend, dass eine Schuldunfähigkeit eher unwahrscheinlich sei: «Theoretisch ist es möglich, allerdings muss man davon ausgehen, dass die Tat zumindest in den Grundzügen geplant war.» Das schliesse eine Schuldunfähigkeit nicht aus, «sie ist aber viel weniger wahrscheinlich».
Führt eine verminderte Schuldfähigkeit zu einer milderen Strafe?
Grundsätzlich ja: Ist die Schuldfähigkeit vermindert, muss das Gericht die Strafe mildern. Eine Ausnahme gilt, wenn die beschuldigte Person diesen Zustand hätte vermeiden oder voraussehen können.
Ein typisches Beispiel ist ein Autofahrer, der sich betrinkt, obwohl er weiss, dass er später noch nach Hause fahren muss. Er kann sich nicht darauf berufen, wegen des Alkohols nur vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen zu sein.
Was passiert, wenn jemand für schuldunfähig befunden wird?
Wer zum Tatzeitpunkt vollständig schuldunfähig war, kann für die Tat nicht bestraft werden. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Person auf freien Fuss kommt. Besteht aufgrund einer psychischen Störung die Gefahr weiterer Straftaten, kann das Gericht eine therapeutische Massnahme anordnen. Diese kann ambulant oder stationär erfolgen.
Wie einschneidend eine solche Massnahme sein kann, zeigt der Fall eines Mannes, der 2020 in Nussbaumen seine Mutter würgte und eine weitere Frau mit einem Messer lebensgefährlich verletzte. Wegen eines akuten Schubs seiner paranoiden Schizophrenie war er schuldunfähig.
Das Bezirksgericht Baden ordnete deshalb keine Strafe, sondern eine stationäre therapeutische Massnahme an. Fast sechs Jahre später befand sich der Mann noch immer im Massnahmenvollzug. Obwohl das Gericht ihm grosse Fortschritte attestierte, verlängerte es die Massnahme nochmals um acht Monate. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kommt eine bedingte Entlassung infrage.
Inzwischen wird der Mann medikamentös und psychotherapeutisch behandelt und hat gelernt, mögliche Frühwarnzeichen eines neuen Krankheitsschubs zu erkennen. Gemeinsam mit seiner Therapeutin hat er einen Notfallplan erarbeitet: Treten etwa Schlaflosigkeit, Depressionen oder andere auffällige Veränderungen auf, muss er sich Hilfe holen. Auch sein Vater und seine Partnerin sind einbezogen und sollen auf solche Warnzeichen achten. (schweizheute.ch)
