Höhere Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente – das musst du wissen
Nun ist klar, wie die Ende 2026 erstmals ausbezahlte AHV-Rente finanziert wird. Das Parlament will die Mehrwertsteuer unbefristet erhöhen, aber auf höhere Lohnbeiträge verzichten. Nachfolgend Fragen und Antworten zum Entscheid:
Wie viel kostet die 13. AHV-Rente?
Ende 2026 wird die zusätzliche Rente erstmals allen Pensionierten in der Schweiz ausbezahlt. Das steht fest. 4,2 Milliarden Franken sind dafür nötig. 2030 dürften es dann rund 4,5 Milliarden Franken sein und im Jahr 2040 5,4 Milliarden Franken. 58 Prozent der Stimmenden und 16 der 26 Kantone stimmten dem «Dreizehnten» im März 2024 an der Urne zu. Mit dem Parlamentsentscheid hat die AHV 2030 nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ab 2028 rund 1,4 Milliarden aus der Mehrwertsteuer zusätzlich zur Verfügung, um die durch den «Dreizehnten» entstehenden Kosten zu decken.
Was geschieht mit der Mehrwertsteuer?
Das Parlament will für die 13. Rente die Mehrwertsteuer erhöhen. Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte, von 8,1 auf 8,5 Prozent und der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4 Prozent. Nicht erhöht wird der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs, darunter Nahrungsmittel und Medikamente. Er bleibt bei 2,6 Prozent. Zum Vergleich: Der Bundesrat hatte zunächst 0,7 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer beantragt, der Ständerat hatte zuletzt 0,4 Prozent mehr Mehrwertsteuer beschlossen, aber kombiniert mit höheren AHV-Lohnbeiträgen. SVP und FDP waren gegen die Mehrwertsteuererhöhung, unterlagen aber.
Was geschieht mit den Lohnbeiträgen?
Vorderhand nichts. Denn das Parlament hat die von der SP, Mitte und Grünen gewollte und von der Einigungskonferenz beantragte Erhöhung abgelehnt. Während dreier Beratungsrunden hatten die Räte über höhere Lohnabzüge gestritten. Schliesslich stand noch eine Erhöhung von 0,2 Prozentpunkten zur Debatte. Der Nationalrat lehnte diese mit 98 zu 96 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. SVP, FDP und GLP setzten sich durch. Sie wollen die 13. Rente im Zusammenhang mit einer strukturellen Reform der AHV finanzieren. Dabei soll ihrer Meinung nach auch über eine Erhöhung des Rentenalters gesprochen werden.
Ist der Entscheid endgültig?
Noch nicht. Zunächst muss die Finanzierungsvorlage am Freitag die Schlussabstimmung im Parlament überstehen. Und weil für die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Bundesverfassung angepasst werden muss, haben Volk und Stände darüber zu entscheiden.
Bezahlt der Bund für die 13. Rente mit?
Ja, über den Bundesbeitrag an die AHV. Eine Senkung des Beitrages an die AHV lehnten beide Räte ab. Der Bundesrat hätte diesen Beitrag von 20,2 auf 19,5 Prozent der Ausgaben kürzen wollen, um die Mehrbelastung des Bundes einzugrenzen. Ohne die Kürzung übernimmt der Bund rund ein Fünftel der Kosten für die 13. AHV-Rente, nämlich im Jahr 2030 über 900 Millionen Franken im Jahr. Seinen Beitrag finanziert der Bund aus den Fiskalabgaben für Tabak und Spirituosen sowie aus allgemeinen Bundesmitteln.
Und wenn die AHV finanziell in Schieflage gerät?
Für den Fall, dass die AHV finanziell aus dem Gleichgewicht gerät, hätte der Ständerat einen Interventionsmechanismus in die Vorlage einbauen wollen. Wäre absehbar gewesen, dass das Vermögen des AHV-Fonds innerhalb von drei Jahren unter hundert Prozent einer Jahresausgabe sinken würde, hätte der Bundesrat dem Parlament Stabilisierungsmassnahmen beantragen müssen. Der Nationalrat lehnte das ab und setzte sich durch. Einen Mechanismus dieser Art schlägt der Bundesrat in der Reformvorlage AHV 2030 erneut vor.
Was kommt als Nächstes?
Die nächste grössere AHV-Reform, die AHV 2030, ist zurzeit in der Vernehmlassung. Ein höheres Rentenalter und neue Finanzierungsquellen für die AHV enthält sie nicht. Der Bundesrat will aber Anreize dafür setzen, dass die Menschen in der Schweiz länger erwerbstätig bleiben. Ziel ist eine mehrheitsfähige Vorlage, die rasch umgesetzt werden kann. Mit Blick auf spätere Reformen will sich der Bundesrat aber erneut mit der Rentenalter-Frage befassen. Eine Expertenkommission soll die nötigen Vorarbeiten dafür leisten. Die Vernehmlassung zur AHV 2030 dauert bis zum 11. September.
Gäbe es noch andere Finanzquellen?
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider plädierte erfolglos für den Einigungsantrag. Sie warnte vor sich eintrübenden Aussichten für die Wirtschaft, die sich auf die AHV auswirkten und die guten Anlageresultate des AHV-Fonds schmälern könnten. Mit höheren Lohnprozenten und mehr Mehrwertsteuer lasse sich der Fonds trotz 13. Rente mittelfristig im Gleichgewicht halten. Für den Fall, dass die Finanzierung der AHV für die 13. Rente nicht ausreicht respektive scheitert, hat der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage für die AHV 2030 Szenarien für mehr Mehrwertsteuer und höhere Lohnbeiträge zur Diskussion gestellt. (sda)
