13. AHV-Rente: Dieses Dessert muss bezahlt werden
Für Schweizer Verhältnisse war es ein politisches Erdbeben: Anfang März 2024 wurde die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente klar angenommen. Erstmals überhaupt hatte das Stimmvolk für einen von links geforderten Sozialausbau votiert, gegen den Widerstand von Bürgerlichen und Wirtschaftsverbänden. Sie haben die Niederlage bis heute nicht verdaut.
Dies zeigt der Streit um die Finanzierung, der sich in der laufenden Sommersession der eidgenössischen Räte zum veritablen Showdown zuspitzt. Denn im Dezember wird die Zusatzrente erstmals ausbezahlt, was 4,2 Milliarden Franken kosten wird. Nun liegt eine Mischlösung aus Lohnabzügen und Mehrwertsteuer vor, doch sie könnte auf der Zielgeraden scheitern.
Der nicht ganz unberechtigte Vorwurf an die Initianten um den Gewerkschaftsbund lautet, sie hätten dem Stimmvolk zu den Kosten dieses AHV-Ausbaus Sand in die Augen gestreut. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) schlug im September 2024 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent vor, doch der Gegenwind war massiv.
Bevölkerung gegen Mehrwertsteuer
Das betrifft nicht zuletzt die Bevölkerung. In einer im Februar veröffentlichten «Blick»-Umfrage waren 66 Prozent eher oder klar gegen eine höhere Mehrwertsteuer. Zur Erinnerung: Die 13. AHV-Rente war mit 58 Prozent Ja angenommen worden. Nicht wenige haben somit zum Rentenmenü ein Dessert bestellt, aber sie wollen dafür nicht bezahlen.
Diese Rechnung kann im wahrsten Sinn nicht aufgehen. Im Parlament aber kam es zum Tauziehen zwischen National- und Ständerat. Die grosse Kammer votierte mit den Stimmen von SVP, FDP und GLP für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent, befristet bis 2033. Eine nachhaltige Finanzierung soll in der AHV-Reform 2030 geregelt werden.
Kein echter Kompromiss
Im Ständerat hingegen beschlossen SP, Mitte und Grüne nach einigem Hin und Her eine Mischlösung aus 0,3 Prozent Lohnabzügen und 0,4 Prozent Mehrwertsteuer, und dies unbefristet. Weil beide Räte hart blieben, musste die Einigungskonferenz eingeschaltet werden. Sie entschied sich für 0,2 Prozent Lohnbeiträge und 0,4 Prozent Mehrwertsteuer.
Der Begriff «Kompromiss» ist etwas irreführend, denn faktisch blieben die Fronten verhärtet. Weil Mitte-links in der 26-köpfigen Einigungskonferenz in der Mehrheit war, setzte sich die Variante des Ständerats in einer leicht abgemilderten Form durch. Dessen Zustimmung am Donnerstag war Formsache. Der Nationalrat wird am nächsten Mittwoch entscheiden.
Nicht vollständig finanziert
Ist damit alles klar? Keineswegs, denn die Absturzgefahr bleibt hoch. Ein Problem ist, dass die Mischlösung nur 2,5 Milliarden Franken einbringen wird. Die 13. AHV-Rente kann damit nicht vollständig finanziert werden. Zusätzlich müsste der AHV-Ausgleichsfonds «angezapft» werden. Bundesrätin Baume-Schneider warb im Ständerat trotzdem für den Kompromiss.
Doch selbst in den Reihen der Befürworter-Allianz sind nicht alle glücklich damit, wie ein Gespräch mit einem Jungpolitiker zeigte. Er äusserte die nicht unbegründete Befürchtung, dass am Ende die Jungen das Dessert für die Pensionierten bezahlen müssen. Kommt hinzu, dass SVP, FDP und GLP im Nationalrat eine knappe Mehrheit haben.
Einseitig verknüpfte Vorlagen
Die Grünliberalen gelten als potenzielle «Umfaller». Doch am Mittwoch war zu vernehmen, dass sie zumindest bei den Lohnabzügen hart bleiben werden. Ihre einzige Ständerätin, die Zürcherin Tiana Angelina Moser, lehnte sie am Donnerstag ab. Dem Mehrwertsteuer-Teil aber könnte die GLP gemäss dem «Tages-Anzeiger» im Nationalrat zustimmen.
Das ist möglich, denn es handelt sich um zwei separate Vorlagen, die einseitig verknüpft sind: Eine höhere Mehrwertsteuer ohne Lohnbeiträge ist möglich, das Gegenteil jedoch nicht. Unklar ist, wie eine solche Aufspaltung im Ständerat ankommt. Ein Totalabsturz in der Schlussabstimmung am 19. Juni ist keinesfalls ausgeschlossen.
Kippen einige aus der SVP?
Die Hoffnungen von Mitte-links richten sich auf eine Person: Mitte-Nationalrat und Bauernverbandspräsident Markus Ritter. Er soll einige seiner «Schäfchen» aus der SVP für den Vorschlag der Einigungskonferenz gewinnen. Undenkbar ist das nicht: Für die SVP mit ihrem hohen Seniorenanteil ist die Altersvorsorge ein diffiziles Thema.
Rund die Hälfte der SVP-Anhängerschaft hat für die 13. AHV-Rente gestimmt. Es ist deshalb eine realistische Option, dass der Mitte-links-«Kompromiss» die parlamentarische Beratung überstehen wird. Die NZZ beklagte prophylaktisch einen «Raubzug auf die Löhne», doch das ist angesichts eines Abzugs von zwei Promille eine Übertreibung.
Abstimmung im November?
Die nun vorliegende Lösung ist der sprichwörtliche Spatz in der Hand, denn die 13. Rente bleibt wie erwähnt unterfinanziert. Ob sich mit der AHV 2030 eine definitive Regelung ergibt, etwa mit dem von Bürgerlichen und Wirtschaft herbeigesehnten höheren Rentenalter, bleibt eine offene Frage. Das Parlament sollte sie im Interesse der Vernunft unterstützen.
Die wegen der Mehrwertsteuer obligatorische Volksabstimmung könnte am 29. November stattfinden, kurz vor der erstmaligen Auszahlung. Das Timing wäre sinnvoll, denn damit liesse sich dem widerspenstigen Stimmvolk vor Augen führen, dass das von ihm vor bald zweieinhalb Jahren bestellte Dessert irgendwie bezahlt werden muss.
