Finanzierung der 13. AHV: Einigungskonferenz beantragt Mischfinanzierung
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente beantragt die Einigungskonferenz höhere Lohnbeiträge und mehr Mehrwertsteuer, gemäss dem Modell des Ständerates. Bei den Lohnbeiträgen kommt die kleine Kammer dem Nationalrat dennoch entgegen.
Denn die Lohnbeiträge sollen um 0,2 Prozentpunkte anstatt wie vom Ständerat bisher beschlossen um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Dies teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Damit kommt die kleine Kammer dem Nationalrat etwas entgegen, beharrt aber auf einer Mischfinanzierung. Nun müssen sich die Räte dazu äussern.
Die Mehrwertsteuer soll um 0,4 Prozentpunkte angehoben werden, um den «Dreizehnten» zu finanzieren. Der reduzierte Mehrwertsteuer-Satz soll im Rahmen des nun vorliegenden Kompromissvorschlags unverändert bleiben. Der Einigungsantrag zur zweiteiligen Vorlage wurde mit jeweils 15 zu 11 Stimmen angenommen.
Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073): Die Einigungskonferenz beantragt eine Mischfinanzierung gemäss Modell Ständerat mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 PP (Ständerat bisher: 0,3 PP) und der Mehrwertsteuer um 0,4 PP. Der reduzierte MWST-Satz soll unverändert bleiben.…
— Parl CH (@ParlCH) June 10, 2026
Räte und Sozialpartner gespalten
Zur Einigungskonferenz kam es, weil sich National- und Ständerat in den Beratungsrunden nicht über die Finanzierung der 13. AHV-Rente hatten einigen können. Je 13 Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Kammern wurden delegiert, entsprechend der Fraktionsstärke im jeweiligen Rat.
Davor hatte der Nationalrat am Dienstag daran festgehalten, für die Finanzierung der AHV nach wie vor lediglich die Mehrwertsteuer erhöhen zu wollen, und das befristet bis 2033. Der Ständerat hingegen wollte die Mehrwertsteuer und zugleich die Lohnbeiträge erhöhen, und das ohne Befristung.
Wie die Räte sind auch die Sozialpartner in der Frage gespalten: Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen den Weg des Nationalrates. Die gewerkschaftliche Seite hingegen unterstützt die vom Ständerat beschlossene Mischfinanzierung.
Bundesrat hat Nichteinigung im Blick
Über den Antrag der Konferenz wird der Ständerat am (morgigen) Donnerstag entscheiden. Voraussichtlich am 17. Juni ist dann der Nationalrat am Zug. Stimmen beide Räte zu, muss der Einigungsantrag aber auch noch in der Schlussabstimmung am Ende der laufenden Session angenommen werden.
Hat der Einigungsantrag keinen Erfolg im Parlament, wird die 13. AHV-Rente ab kommendem Dezember ausbezahlt, ohne dass klar ist, wie sie finanziert wird. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040.
Der Bundesrat hat für den Fall der Nichteinigung ein Szenario in seine kürzlich in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage «AHV 2030» eingebaut: Sie enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer. Mehr Mehrwertsteuer wäre auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird. (sda)
