Im Dezember bekommen fast 2,7 Millionen Rentner die 13. AHV-Rente – das willst du wissen
Warum gibt es die 13. AHV-Rente?
Am 3. März 2024 sagten Volk und Stände an der Urne Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Knapp 2,7 Millionen Pensionierte im In- und im Ausland haben Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Altersrente; diese wird also um 8,3 Prozent erhöht. Die Rente wird jährlich jeweils im Dezember ausbezahlt, das erste Mal in rund einem Monat. Die Initiative für eine 13. Rente war von Gewerkschaften und linken Parteien eingereicht worden.
Wie viel wird ausbezahlt?
Im Durchschnitt beträgt eine 13. AHV-Rente nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen rund 1580 Franken. Die einzelnen Beträge können aber stark davon abweichen, denn jede Person erhält ein Zwölftel der während des Jahres an sie ausgerichteten Renten.
Im einfachsten Fall ist der «Dreizehnte» eine zusätzliche Monatsrente. Wer allerdings erst im Lauf des Jahres pensioniert worden ist, erhält mit der 13. Rente entsprechend weniger. Anpassungen gibt es auch, wenn jemand im Lauf des Jahres heiratet, sich scheiden lässt oder den Ehepartner oder die Ehepartnerin durch Tod verliert. Deshalb kann die 13. Rente höher oder auch tiefer ausfallen als die ordentliche Rente. Und: Wer vor dem 1. Dezember verstirbt, erhält keinen «Dreizehnten».
Die 13. Rente wird Schweizer Staatsangehörigen auch ins Ausland überwiesen. Ausländerinnen und Ausländer, die nicht in der Schweiz leben, erhalten die 13. Rente, wenn sie Anrecht auf Zahlungen der AHV haben.
Werden Ergänzungsleistungen gekürzt?
Nein. Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt werden beziehungsweise das Anrecht auf EL verloren geht. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird die Zusatzrente deshalb ausgeklammert. So hat es die Initiative für die 13. Rente vorgeschrieben.
Was fliesst nicht in die Berechnung ein?
Von 1961 bis 1969 geborene Frauen - sie gehören bei der Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre zu den Übergangsgenerationen - erhalten einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente, wenn sie nicht frühzeitig in Pension gehen. Dieser Zuschlag wird bei der Berechnung der 13. Rente aber nicht berücksichtigt. Auch AHV-Kinderrenten, IV-Renten sowie Hinterlassenenrenten für Waisen und Verwitwete werden weiterhin zwölf Mal und nicht 13 Mal ausbezahlt. Wer gleichzeitig Anspruch auf eine Verwitweten- und eine Altersrente hat, erhält die Altersrente, wenn diese dank der 13. Rente höher ist als die Rente für Verwitwete.
Muss man sich anmelden?
Nein. Die Auszahlung der 13. AHV-Rente erfolgt ohne Anmeldung; für die korrekte Berechnung des Anspruchs und die Auszahlung ist die AHV-Ausgleichskasse zuständig. Manche Kassen überweisen die Dezember-Rente und den «Dreizehnten» in einem, andere gehen mit zwei getrennten Zahlungen vor. Auch das Datum der Zahlung variiert je nach Kasse.
Wie laufen die Auszahlungen ab?
Insgesamt müssen nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen für die 12. und 13. Renten im Dezember 9,28 Milliarden Franken ausbezahlt werden. Dieser Betrag verteilt sich nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) auf 74 AHV-Ausgleichskassen, und diese haben sich auf die zusätzlichen Zahlungen und viele erwartete Fragen von Rentnerinnen und Rentnern vorbereitet, wie Barbara Ghirardin, Präsidentin der Vereinigung der Verbandsausgleichskassen, sagt. Doch die zusätzlichen vier Milliarden Franken seien eine Herausforderung für das System, führt Olaf Wolfensberger, Leiter der Ausgleichskasse Medisuisse, in einem Gespräch mit der Onlinepublikation «Soziale Sicherheit» des BSV aus. Compenswiss, die den AHV-Ausgleichsfonds verwalte, müsse das Geld punktgenau bereitstellen. Dafür werde sie unter anderem Anlagen auflösen müssen.
Was kostet die 13. AHV-Rente?
Im ersten Auszahlungsjahr wird mit Kosten von 4,28 Milliarden Franken gerechnet. 2035 dürften es über fünf Milliarden Franken sein. Über die Finanzierung dieser Kosten über die Mehrwertsteuer entscheiden die Stimmenden Ende November. Im Parlament war lange Zeit heftig umstritten, ob die Zusatzrente mit höheren Lohnbeiträgen und mit mehr Mehrwertsteuer finanziert werden sollte oder lediglich über die Mehrwertsteuer. Abgestimmt wird nun über eine Mehrwertsteuer-Erhöhung. Der Normalsatz soll frühestens 2028 von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie um 0,2 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent. Bei 2,6 Prozent bleiben wird der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs, also Esswaren und Medikamente. Sollte die höhere Mehrwertsteuer abgelehnt werden, wird der «Dreizehnte» trotzdem ausbezahlt. Die AHV wird allerdings schneller ins Minus rutschen als mit der Zusatzfinanzierung, und weitere Reformen des Sozialwerks könnten nötig werden.
Bezahlt der Bund mit?
Ja. Der Beitrag des Bundes an die AHV entspricht 20,2 Prozent von deren Ausgaben. Für die 13. Rente sind es zunächst rund 800 Millionen Franken. Der Bundesrat hatte mit Blick auf die zusätzliche AHV-Rente dem Parlament einen tieferen Prozentsatz beantragt, unterlag aber. Denn das Parlament wollte die Mehrbelastung für den Bund durch die 13. AHV-Rente nicht senken.
Und wenn man die 13. Rente nicht braucht?
Ausbezahlt wird die 13. Rente unabhängig von Einkommen und Vermögen, also auch, wenn sie aus finanziellen Gründen nicht nötig wäre. Auf die 13. Rente zu verzichten und dies der Ausgleichskasse so mitzuteilen, ist nicht möglich. Selbstverständlich kann das Geld aber gespendet oder verschenkt werden. (dab/sda)
