Die IV ist finanziell am Limit – diese Altersgruppe macht ihr besonders zu schaffen
Die Invalidenversicherung ist finanziell am Anschlag: Ihr droht ein jährliches Defizit von über 300 Millionen Franken. Sie hat Mühe, die Schulden von etwa 10 Milliarden Franken bei der AHV zurückzuzahlen. Und ihr Vermögen schrumpft so stark, dass es bereits in wenigen Jahren aufgebraucht sein könnte. Der Bundesrat warnt deshalb vor einem Liquiditätsengpass – und will mit einer Reform gegensteuern.
Im Februar hat er Leitlinien verabschiedet, wie das aussehen soll. Im Fokus stehen besonders 18- bis 25-Jährige. Sie belasten die IV stärker als früher. Der Grund: Immer mehr junge Menschen beziehen wegen einer psychischen Krankheit eine IV-Rente.
Aber sind wirklich die jungen Erkrankten schuld an den Finanzierungsproblemen der IV?
Wieder mehr IV-Bezüger
Seit Mitte der 2000er-Jahre war die Zahl der IV-Rentenbeziehenden rückläufig. Doch seit 2019 nimmt sie wieder zu. Ende 2024 bezogen in der Schweiz 227'306 Menschen eine IV-Rente, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausweist.
Der Grund: Früher dominierende IV-Ursachen wie Geburtsgebrechen oder Leiden an Knochen und Bewegungsorganen haben deutlich abgenommen. Gleichzeitig stiegen vor allem psychische Krankheiten stark an, aber auch Krankheiten des Nervensystems. Aber welche?
Die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) erfasst psychische Krankheiten über Codes. Darin finden sich unter anderem manisch-depressives Kranksein, Psychosen, Schizophrenie, Borderline, depressive Prägungen, Alkoholismus und weitere Diagnosen.
Doch das BSV warnt davor, daraus etwas abzuleiten. «Codiert wird nach dem Gebrechen, das für die Zusprache einer Leistung die wesentliche Rolle spielt. Das ist teilweise nicht eindeutig, womit die Daten eine gewisse Zufälligkeit aufweisen», schreibt das Amt auf Anfrage von watson. Konkret: Tiefer greifende Daten würden eine Scheingenauigkeit suggerieren und seien nicht aussagekräftig.
Welche psychischen Erkrankungen genau den Anstieg treiben, lässt sich damit nicht sauber beziffern. Klarer ist hingegen, welche Erkrankten besonders stark ins Gewicht fallen.
Die jungen Fälle nehmen zu
Dafür hilft ein Blick in die Statistik der Neurentnerinnen und Neurentner. Also Personen, denen zum ersten Mal eine IV-Rente zugesprochen wurde. Verschoben hat sich dabei vor allem das Einstiegsalter: Psychisch begründete IV-Renten entstehen heute stärker am Anfang des Erwerbslebens als am Ende.
Das sieht man besonders bei den Jüngsten. Bei den 18- bis 24-Jährigen stiegen psychisch begründete IV-Neurenten von 938 im Jahr 2003 auf 1’959 im Jahr 2024 – also auf mehr als das Doppelte. Und auch insgesamt über alle Altersklassen liegt die Zahl wieder hoch, aber sie ist noch nicht auf Rekordniveau: 2024 wurden 10'117 psychisch begründete Neurenten gesprochen, 2003 waren es 10'907. Gesamthaft werden die Rentenbeziehenden also immer jünger.
Genau das ist finanziell entscheidend. Eine IV-Rente, die mit Anfang 20 beginnt, hat eine andere Dimension als eine IV-Rente kurz vor der Pensionierung. Bei einer Person, die mit 60 Jahren eine IV-Rente erhält, endet der Bezug wenige Jahre später mit dem Wechsel in die AHV. Bei einer Person, die mit 22 Jahren in die IV kommt, kann die Rente das System finanziell potenziell über Jahrzehnte belasten.
Was kann der Bund nun dagegen unternehmen?
Minderheit schafft den Ausstieg
Bei den Rezepten, deren sich der Bundesrat jeweils bedient, hilft ebenfalls ein Blick zurück auf 2003 – das über praktisch alle IV-Ursachen hinweg ein Rekordjahr war. Reformen, die stärker auf Eingliederung ausgerichtet waren, sorgten danach dafür, dass es mehrere Jahre deutlich weniger Neurenten gab. Frühintervention, berufliche Massnahmen, Anreize für Arbeitgeber und der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» wurden ausgebaut.
Seither werden Renten häufiger später zugesprochen. Eine BSV-Auswertung zeigt: Bei Personen, die sich 2013 neu bei der IV anmeldeten und danach eine Rente erhielten, geschah dies häufiger erst im fünften bis achten Jahr nach der Anmeldung. Wer sich bereits 2008 anmeldete, bekam die Rente öfter schon früher zugesprochen. Übersetzt heisst das: erst Massnahmen, dann Rente.
Diese Eingliederungsmassnahmen wirkten: Bei Personen, die nach der Anmeldung Frühinterventionen erhielten, erzielten rund sieben von zehn Personen vier Jahre später wieder ein Erwerbseinkommen. Zwar schafften sie nicht automatisch den Einstieg in ein Vollzeitpensum. Trotzdem zeigt sich: Für viele ist der Weg zurück in die Erwerbstätigkeit möglich.
Das betrifft jedoch nur Personen mit Frühinterventionen. Wenn man alle Austritte aus der IV gemäss einer SH/IV/ALV-Auswertung anschaut, sieht es so aus: Zwei Jahre nach dem Austritt befinden sich rund zwei Drittel der ehemaligen IV-Bezüger in der AHV, etwa 21 Prozent sind Todesfälle und 7 Prozent wohnen ausserhalb der Schweiz. Nur 2,5 Prozent beziehen zwei Jahre nach dem Austritt aus der IV wieder ein Erwerbseinkommen. Eine breite Rückkehr in die Erwerbsarbeit geschieht somit nicht.
Für junge Rentenbeziehende ist das besonders relevant: Bei ihnen liegt der «natürliche Abgang» über die AHV Jahrzehnte entfernt. Wie lange ein 20-Jähriger im Schnitt im System bleibt, ist statistisch nicht ausgewiesen. Dafür zeigt das Bundesamt für Statistik, was mit jungen Menschen passiert, nachdem sie aus einer IV-Rente austreten – und genau dort wird es konkret.
Zwei Jahre, nachdem 18- bis 24-Jährige im Jahr 2021 aus der IV ausgetreten waren, sah die Situation so aus: 36,5 Prozent bezogen ausschliesslich ein Erwerbseinkommen, 9,5 Prozent waren wieder in der IV ohne Einkommen, weitere 7,1 Prozent bezogen IV und hatten gleichzeitig Einkommen und 5,6 Prozent waren in der Sozialhilfe ohne Einkommen. Den Rest machen Todesfälle, Wegzug ins Ausland und Personen ausserhalb von Sozialhilfe, IV und ALV aus, die ohne Einkommen auskamen.
Das zeigt: Ein Austritt aus der IV ist bei jungen Betroffenen oft kein endgültiger Schlussstrich mit den Sozialinstitutionen. Er kann ein Arbeitsversuch sein, eine Phase der Stabilisierung. Ein Teil von ihnen landet jedoch früher oder später wieder in der IV oder anderen Sozialsystemen.
Die existierenden Gegenmassnahmen können diese Entwicklung offensichtlich nicht aufhalten.
Die offene Frage liegt vor der IV
Kurz gesagt: Die Welle kam zurück. Seit 2014 steigt die Zahl der Neurenten bei fast allen IV-Ursachen überproportional zum Bevölkerungswachstum wieder an. Zugleich meldeten sich immer mehr Menschen bei der IV an. Laut BSV ist die Anmeldungsquote seit 2014 von rund 0,8 Prozent der versicherten Bevölkerung auf 1,1 Prozent im Jahr 2024 gestiegen.
Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Hauptkategorie bei neuen IV-Renten. Rund jede zweite Neurente wird damit begründet. Um das Jahr 2000 lag der Anteil noch bei rund 35 Prozent.
Weshalb das genau so ist, ist nicht abschliessend geklärt. Das BSV nennt als mögliche Faktoren einerseits Anpassungen bei der Invaliditätsgrad-Berechnung oder Veränderungen in der Rechtsprechung, die die Beurteilung psychischer und psychosomatischer Leiden differenzierter gemacht haben.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie die IV Invalidität verhindern und Menschen im Arbeitsmarkt halten kann – sondern warum sich überhaupt immer mehr, vor allem junge Menschen bei der IV anmelden.
Ausgerechnet in diesem Punkt gibt sogar das BSV an, eine Wissenslücke zu haben: Um nachzuvollziehen, weshalb sich immer mehr Personen bei der Invalidenversicherung anmelden, sei vertiefte Forschung ausserhalb des direkten Einflussbereichs der IV nötig. Etwa zur Arbeitswelt, zum System der sozialen Sicherheit sowie zu Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung.
Das ist der Kern: Die IV kann Renten prüfen, Eingliederung organisieren und neue Zwischenlösungen schaffen. Es sind Massnahmen, die Menschen von einer Rente fernhalten, den Bezug hinauszögern oder Arbeitsintegrationen bedeuten können.
Aber die psychisch erkrankten jungen Menschen verschwinden dadurch nicht.
