Schweiz
Arbeitswelt

Zürcher Gemeinde kündigt Mitarbeiterin nach sexueller Belästigung

Zürcher Gemeinde kündigte Mitarbeiterin, nachdem sie sexuell belästigt wurde

03.03.2025, 15:5203.03.2025, 16:18

Eine Zürcher Gemeinde hat einer Sachbearbeiterin unrechtmässig gekündigt. Die Frau hatte einen Fall von sexueller Belästigung gemeldet und musste daraufhin selber gehen. Die Gemeinde kommt in dem Urteil des Verwaltungsgerichts schlecht weg, denn dieses tolerierte ein übergriffiges Arbeitsklima.

Im August 2020 meldete die junge Frau ihren Vorgesetzten, dass ihr ein Bereichsleiter an einem «Feierabendhöck» an den Hintern gefasst habe. Die interne Untersuchung wegen «unangemessenen Umgangs» führte dazu, dass die Frau im Juni 2021 jedoch selber den Job verlor.

Diese Kündigung sei unrechtmässig gewesen, schreibt das Verwaltungsgericht in einem Urteil. Es fehle ein sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsvertrags. Die Gemeinde muss der Frau nun eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen, eine Entschädigung von 6'290 Franken und Schadenersatz von 1257 Franken zahlen.

Die Gemeinde bekommt in dem Urteil aber auch noch aus anderen Gründen schlechte Noten: In den Büros herrschte offenbar eine Arbeitsatmosphäre, die förderlich war für sexuelle Belästigungen. Die Vorgesetzten hätten einen fragwürdigen Umgang unter den Mitarbeitenden über längere Zeit «stillschweigend toleriert».

Wasserschlachten und «Nippeln»

Im Urteil ist die Rede von Spitznamen, Wasserschlachten im Innenhof und einem Teamritual, das die Angestellten «Nippeln» nannten, also das gegenseitige Kneifen in die Brustwarzen. Daran nahm auch die junge Frau teil.

Der Bereichsleiter, der ihr schliesslich ans Hinterteil fasste, tanzte die Frau zudem im Büro an und machte Bemerkungen wie «Zeig mir deine Brüste» und «Die ficke ich auch noch».

Die Chefin der jungen Frau gab an, dass sie den Mitarbeitenden durchaus gesagt habe, dass sie «Kindsköpfe» seien. Unternommen habe sie gegen das «Herumblödeln» aber nichts. Für das Verwaltungsgericht ist klar, dass der jungen Frau das – auch von ihr unangemessene Verhalten – unter solchen Umständen nicht vorgeworfen werden kann.

Der Entscheid ist rechtskräftig. Sowohl die Gemeinde als auch die Mitarbeiterin haben ihn akzeptiert. (hkl/sda)

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