Schweiz
Asylgesetz

Triengen LU darf Containersiedlung für Asylbeantragende nicht bauen

Die Wohncontainer der provisorischen Asylunterkunft auf dem Sportplatz Luterbach in Kuessnacht am Rigi am Freitag, 9. Mai 2025. Am kommenden Wochenende sitmmt das Volk des Bezirk Kuessnacht am Rigi ue ...
So etwa hätte die Siedlung in Triengen aussehen sollen, wie die Küssnacht am Rigi im Bild. (Symbolbild) Bild: keystone

Triengen LU darf Containersiedlung für Asylbeantragende nicht bauen

29.07.2025, 13:2629.07.2025, 14:34

Das Kantonsgericht Luzern hat die Baubewilligung für eine Containerunterkunft in Triengen aufgehoben. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.

Der Standort der von der Gemeinde Triengen geplanten temporären Asylunterkunft, der Steinbären-Parkplatz, befinde sich in einer Grundwasserschutzzone, hiess es in der Mitteilung. Damit sei eine Bewilligung durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle nötig.

Das Gericht hiess deswegen eine Beschwerde von Anwohnenden gegen das Projekt gut und hob die Baubewilligung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chumitze
29.07.2025 13:59registriert Februar 2019
Mit einem baurechtlichen Buebetrickli die Anlage verhindert, obwohl die Anwohner nicht in den persönlichen Interessen betroffen sind. Dass den Gemeindeplanern und einem allfällig extern beigezogenen Planungsbüro das Einholen dieser notwendigen Bewilligung nicht in den Sinn kam, ist unprofessionell und kostet den Steuerzahler Zeit für gerichtliche Auseinandersetzung, die Wiederholung des Baubewilligungsverfahrens etc.
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