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Antisemitische Hassnachrichten: 62-Jähriger in Basel vor Gericht

Das Schild mit der Aufschrift "Gericht fuer Strafsachen" vor dem Strafgericht Basel-Stadt in Basel am Dienstag, 6. Maerz 2018. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann jeweils mehrfach Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Verleumdung, Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage vor.Bild: KEYSTONE

Antisemitische Hassnachrichten: 62-Jähriger steht in Basel vor Gericht

16.06.2026, 04:5616.06.2026, 04:56

Ein heute 62-jähriger Deutscher aus Basel soll zahlreiche hasserfüllte Nachrichten mit antisemitischen Verschwörungstheorien und zum Nachteil von BAG-Direktorin Anne Lévy und Opferberaterin Agota Lavoyer verschickt haben. Am Dienstag muss er sich vor dem Basler Strafgericht dafür verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann jeweils mehrfach Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Verleumdung, Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage vor.

Gemäss Anklageschrift leidet der Mann seit langem an paranoider Schizophrenie. Dies ist im Bezug auf die Schuldfähigkeit relevant. Laut psychiatrischem Gutachten könne nicht sicher festgestellt werden, ob er unfähig zur Einsicht sei. Seine Steuerungsfähigkeit sei hingegen mittelschwer bis schwer eingeschränkt. Im Gutachten werde eine stationäre Behandlung von zuerst fünf Jahren empfohlen.

Hass und Diskriminierung

In ihrer 40-seitigen Anklageschrift paraphrasiert die Staatsanwaltschaft die strafrechtlich relevanten Inhalte der E-Mails, die der Beschuldigte verschickt haben soll. Aufgeführt ist darin eine breite Mischung aus antisemitischen Verschwörungstheorien, darunter Shoa-Leugnung, und Angriffen auf eine Reihe von Personen, teils von jüdischer Abstammung.

Damit habe er öffentlich zu Hass und Diskriminierung gegen Personen und Personengruppen aufgrund deren Rasse, Ethnie und Religion aufgerufen, sie diskriminiert und gegen die Menschenwürde verstossend herabgesetzt, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Sie schreibt zudem von Holocaust-Leugnung (Shoa-Leugnung) und der öffentlichen Verbreitung von Ideologien, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personengruppen und Personen gerichtet seien.

Die Auszüge in der Anklage zeichnen das Bild eines Mannes, der glaubt, eine angebliche zionistische Verschwörung aufgedeckt zu haben, weshalb er angeblich von jüdischen Menschen und Organisationen und von angeblich von ihnen unterwanderten Schweizer Institutionen verfolgt werde.

Basierend auf den Auszügen soll sich der Hass des Beschuldigten allgemein gegen Juden richten, aber auch konkret gegen die Basler Synagoge und die Israelitische Gemeinde Basel (IGB). Letztere hat sich als Privatklägerin konstituiert.

Persönliche Angriffe auf Levy und Lavoyer

Dieser Hass scheint sich dann im Zusammenhang mit Corona-Verschwörungsmythen auch gegen einzelne Personen zu wenden, so etwa gegen Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) – ebenfalls Privatklägerin. Weiter sind in den Auszügen misogyne Anschuldigungen an Agota Lavoyer, Opferberaterin und Expertin für sexualisierte Gewalt, gerichtet. Auch Lavoyer ist Privatklägerin in dem Fall.

Der Beschuldigte habe Lévy und Lavoyer wider besseren Wissens eines unehrenhaften Verhaltens und angeblicher Tatsachen verdächtigt und beschuldigt, die geeignet seien, ihren Ruf zu schädigen, heisst es dazu in der Anklage. Und er habe die beiden in ihrer Ehre verletzt.

Die E-Mails verschickte der Beschuldigte gemäss Anklageschrift an verschiedene Adressaten. Dazu gehörten die zentrale Ausgleichsstelle des Bundes, die IV Basel-Stadt, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, die IGB und Lavoyer – und viele andere, teilweise auch an Medienorganisationen.

Schliesslich wirft die Staatsanwaltschaft dem 62-jährigen vor, seine antisemitischen Thesen auf zwei Websites zu verbreiten und es bis mindestens im Dezember 2025 unterlassen zu haben, diese zu löschen.

Die Verteidigung wird ihre Argumente anlässlich der Hauptverhandlung vortragen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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