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Ex-Boxerin Viviane O. muss für 18 Jahre hinter Gitter wegen Mordes

Viviane O.
Viviane O. während eines Boxkampfs.keystone

Ex-Boxerin Viviane O. muss für 18 Jahre hinter Gitter wegen Mordes

Die Unschuldsbeteuerungen der Boxweltmeisterin Viviane O. haben beim Obergericht in Interlaken (BE) kein Gehör gefunden. Im Gegenteil: Ihr Strafmass wegen Mordes an ihrem Ehemann wurde auf 18 Jahren Haft und 14 Jahren Landesverweis erhöht.
23.02.2024, 11:0223.02.2024, 13:17
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Das bernische Obergericht hat am Freitag die Freiheitsstrafe für eine ehemalige Profiboxerin wegen Mordes um zwei Jahre verschärft. Die Angeklagte bestritt vehement, etwas mit dem gewaltsamen Tod ihres Ehegatten zu tun zu haben.

Die zweite Gerichtsinstanz verurteilte die gebürtige Brasilianerin am Freitag wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und einem Landesverweis von 14 Jahren. In erster Instanz war die Frau zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Das Urteil des Obergerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Für seinen Schuldspruch musste sich das Obergericht auf eine ganze Reihe von Indizien stützen. Insgesamt ergebe sich ein deutliches Bild, kam die erste Strafkammer zum Schluss. Sie hegte keinerlei Zweifel, dass die Angeklagte im Oktober 2020 ihren Ehemann, einen bekannten Interlakner Wirt, mit einem Baseballschläger umgebracht hatte.

Keine Drittäterschaft

Die These der Verteidigung, wonach nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich eine Dritttäterschaft über den offenen Balkon Zugang zur Wohnung des Opfers verschafft habe, liess das Obergericht nicht gelten.

Die Polizei habe sorgfältig in alle möglichen Richtungen ermittelt und über 60 Personen befragt. Von schlecht geführten Ermittlungen könne keine Rede sein. Es sei auch nicht anzunehmen, dass das Opfer bei Aussentemperaturen von rund vier Grad die Balkontüre offengelassen habe.

Zur Wohnung des Wirtes habe es sechs Schlüssel gegeben, vier davon hätten in einem Tresor gefunden werden können, ein Schlüssel hatte das Opfer und einer die mutmassliche Täterin. Es gebe keine Hinweise, dass andere Personen Schlüssel gehabt hätten.

Viele Emotionen in der Beziehung

Die Beziehung des Paares sei stark belastet gewesen, die beiden lebten in separaten Wohnungen. Dass bei der Tat Emotionen eine grosse Rolle gespielt haben, zeige etwa, dass die Täterschaft das Mobiltelefon des Opfers zertrümmert habe. Beim Opfer lag zudem der Ehering im Blut.

Nur die Ehefrau habe einen Schlüssel zur Wohnung des Opfers gehabt. In einem Schrank habe sie einen Baseballschläger verstaut gehabt. Nur sie habe dies wissen können.

Dass eine Dritttäterschaft, ohne Spuren zu hinterlassen, in die Wohnung dringen und dann den in einem Schrank deponierten Baseballschläger gefunden hätte, sei sehr unwahrscheinlich. Dies besonders deshalb, weil in der Küche ein grosser Hammer gelegen habe, den eine Dritttäterschaft ohne grosse Suche hätte als Tatwaffe einsetzen können.

Auf den Schuhen der Angeklagten fanden sich zudem Blutspritzer des Opfers, die laut Obergericht nur am Tatabend entstanden sein konnten. Schliesslich habe ein Zeuge auch das Auto der Angeklagten zur fraglichen Zeit in der Nähe des Tatorts gesichtet. Der Mann sei glaubwürdig.

Spuren verfälscht

Die Angeklagte habe am Tatabend bei ihrem Sohn und einem Bekannten bewusst falsche Fährten gelegt, um von ihrer Anwesenheit am Tatort abzulenken. Am frühen Morgen nach der Tat sei sie mit ihrem damals neunjährigen Sohn zur Wohnung des Opfers gefahren und habe bewusst Spuren verfälscht.

So habe sie den blutigen Baseballschläger ihrem Kind in die Hand gedrückt. Anstatt den Jungen vor dem Anblick der blutigen Leiche zu schützen, habe sie den Jungen mitgenommen in die Wohnung und ihn dort herumlaufen lassen.

Das Obergericht kam zum Schluss, dass die Frau die Tat besonders grausam und kaltblütig begangen hatte. Reue und Einsicht zeige sie bis heute nicht. Die Tötung müsse daher als Mord qualifiziert werden.

Der Verteidiger hatte für seine Mandantin einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und einen Landesverweis von 14 Jahren. Das Obergericht liegt mit seinem Strafmass also auf der Linie der Staatsanwaltschaft. (sda)

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49 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Snowy
23.02.2024 11:34registriert April 2016
Gut so.

Alles andere wäre auch absolut unverständlich gewesen.
Umso mehr, da sie keine Reue zeigt.
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Thomas Meister
23.02.2024 12:10registriert April 2019
Solche Fälle sind immer sehr heikel. Es gibt keinen glasklaren Beweis und schon gar kein Geständnis. Aber es gibt die Wahrheit. Und genau hier wackelt diese Frau gewaltig. Wenn sie unschuldig wäre müsste sie nicht Dinge zu ihren Gunsten drehen sondern könnte einfach alles so sagen wie es gewesen ist. Zum Beispiel ist belegt dass sie zu ihrem Mann so gut wie keinen Kontankt mehr hatte. Sie sagt aber dass sie nur ein kleines bisschen mehr Abstand brauchten. Wieso? Weil sie eine gute Beziehung darstellen wollte um ein mögliches Motiv in Frage zu stellen.
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