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Menschenhandel mit Putzkräften in Gstaad – Gericht verurteilt Familie

Eine Reinigungskraft putzt ein Badezimmer der Jugendherberge Martigny fuer die naechsten Gaeste vor, fotografiert am Freitag, 29. August 2025. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Rund 40 serbische Putzkräfte wurden von der Familie ausgebeutet. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Gstaad: Familie verurteilt wegen Menschenhandel mit Putzkräften

16.06.2026, 13:0816.06.2026, 13:08

Das erstinstanzliche Regionalgericht in Thun hat am Dienstag eine aus Serbien stammende Familie wegen Menschenhandels im Berner Oberland verurteilt. Mutter, Vater und Tochter wurde vorgeworfen, serbische Landsfrauen in Gstaad als Putzkräfte ausgebeutet zu haben.

Die Anklage hatte rund 40 mutmassliche Opfer genannt. Nicht in allen Fällen sah das Gericht den schwerwiegendsten Vorwurf des Menschenhandels als gegeben, jedoch in verschiedenen Fällen. Bei der angeklagten Mutter zählte das Gericht über ein Dutzend betroffene Frauen auf.

Im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung der Putzfrauen wurde das Trio wegen zahlreicher weiterer Delikte, etwa Wucher und Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, schuldig gesprochen.

Die Familie habe die serbischen Landsfrauen nicht alle gleich rekrutiert und beschäftigt, kam das Gericht zum Schluss. Das Gericht machte deshalb eine Einzelfallbetrachtung. Manche Vorwürfe waren zudem verjährt.

Die Mutter sah das Gericht als Haupttäterin. Die Tochter habe teilweise zusammen mit der Mutter agiert, teilweise selber Frauen beschäftigt. Der Mann habe die beiden unterstützt, insbesondere die Mutter. Er hatte laut Gericht aber keine tragende Rolle.

Die Mutter verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 123 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 500 Franken. Ausserdem sprach das Gericht einen Landesverweis von 11 Jahren aus.

Den Vater verurteilte das Gericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. 18 Monate davon sind bedingt. Auch er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 137 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Landesverweis wurde auf acht Jahre festgesetzt.

Die Tochter verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagen zu 30 Franken und eine Busse von 400 Franken. (nil/sda)

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