Bündner Parlament macht Vorschläge im Kampf gegen die Mafia
Das Bündner Parlament hat am Montagnachmittag das Jahresprogramm 2025 der Bündner Regierung beraten. Beim Regierungsziel 4, welches sich um die öffentliche Sicherheit und den Bereich organisierte Kriminalität dreht, gingen mehrere Wortmeldungen aus dem Rat ein.
So regte Mitte-Grossrat Reto Crameri an, dass der Kanton in verschiedenen Bereichen die Gesetze anpasst, um wirksamer gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Er nennt als Beispiel das Gastwirtschaftsgesetz des Kantons Graubünden. Er schlägt vor, dass die Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung an strengere Voraussetzungen geknüpft wird. Konkret etwa, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen im Strafregister in den vergangenen fünf Jahren vorliegen dürfen.
SP-Regierungsrat Peter Peyer erklärte dazu, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität tatsächlich bei den «Einflugslöchern» angegangen werden müsse. Für die Gastwirtschaftserteilungen seien zumeist aber die Gemeinden zuständig. «Die Gemeinden müssen also genau hinschauen, wer eine Gastwirtschaftsbewilligung beantragt.»
Crameri erwiderte, dass der Kanton hier nicht die heisse Kartoffel an die Gemeinden weitergeben könne. «Die Gemeinden handeln nach den gesetzlichen Grundlagen des Kantons.»
Strengere Regeln in anderen Kantonen
Andere Kantone – etwa der Kanton Zug, würden hier viel mehr Spielraum zur Verweigerung der Gastwirtschaftsbewilligungen geben. So würde in Zug die Bewilligung verweigert, wenn Verurteilungen wegen einer Verletzung der Geldspiel-, Ausländer- oder Betäubungsmittel-Gesetzgebung vorliege.
In Graubünden stehe im Gesetz nur, dass die Antragsteller nicht für eine Straftat verurteilt sein dürfe, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbes oder des Kleinhandels stehe. «Das geht viel weniger weit als in Zug», so Crameri.
Crameri schlug ausserdem vor, die personellen Ressourcen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu erhöhen und strengere Regulierungen im Treuhand-Bereich zu prüfen.
SVP will Tessiner Lösung
SVP-Grossrätin Gabriela Menghini-Inauen erneuerte ausserdem die Forderung, dass bei Aufenthaltsbewilligungen zwingend ein Strafregisterauszug eingereicht werden müsse – so wie der Kanton Tessin dies mache.
Peyer erklärte, dass dies nicht gehe, weil die Tessiner Lösung dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspreche. Man bleibe aber am Thema verstärkt dran und prüfe auch, welche kantonalen Dienststellen und welche Stellen der Gemeinden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität stärker eingebunden werden sollen.
Der Auslöser für Voten war die Verhaftung von sieben Personen anlässlich einer internationalen Razzia im zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Ende Februar. Vier der Verhafteten waren in Roveredo wohnhaft und verfügten über eine Aufenthaltsbewilligung B. Einer der Verhafteten war gar vorbestraft. (hkl/sda)
