Bei diesen Abstimmungen publizierte der Bund «irreführende» Zahlen
Wer einen Stimmzettel ausfüllt oder im Parlament abstimmt, sollte über die Folgen des Entscheides informiert sein und sich auf diese Informationen verlassen können. Doch die Finanzkontrolle ortet Lücken in den Abstimmungsbroschüren und auch in den Botschaften des Bundesrates ans Parlament.
Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) wurde im September 2024 in Auftrag gegeben. Zuvor hatte der Bund publik gemacht, dass die AHV-Ausgaben 2033 deutlich tiefer ausfallen dürften als bisher angenommen. Grund waren fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm.
Nun nennt der Bericht weitere Fälle, bei denen die Zahlen in den Abstimmungserläuterungen (Abstimmungsbroschüren) des Bundes fehlerhaft, unvollständig oder irreführend waren:
Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen
Am 24. November 2024 lehnte die Schweiz den Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen mit fast 53 Prozent ab. In der Broschüre seien die Projektkosten mit 4.9 Milliarden Franken beziffert worden – laut EFK fehlten weitere Kosten von rund 1.4 Milliarden Franken. Zudem wurde die Schätzung ohne den Einbezug der Mehrwertsteuer und der Teuerung vorgenommen.
Massentierhaltungsinitiative
Im September 2022 lehnte die Schweiz die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» mit fast 63 Prozent ab. In der Abstimmungsbroschüre damals hiess es, dass eine Annahme der Initiative zu Mehrkosten von 400 Millionen bis 1.1 Milliarden Franken führen könnte. Der Bericht bezeichnet diese Zahlen als «inhaltlich irreführend».
Diese hohen Kosten betrafen gemäss der zugrunde liegenden Studie nämlich nur die letzten fünf Jahre einer 25-jährigen Übergangsfrist. In den 20 Jahren davor wären die Kosten «wesentlich geringer» gewesen. Ausserdem habe die Broschüre einen möglichen volkswirtschaftlichen Nutzen einer Annahme verschwiegen.
«Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Im Februar 2016 stimmte die Schweiz über die Abschaffung der Heiratsstrafe ab und lehnte die Volksinitiative ab. 2019 annullierte das Bundesgericht die Abstimmung auf der Grundlage, dass im Abstimmungsbüchlein falsche Zahlen verwendet worden waren.
Demnach wurde in den Abstimmungserläuterungen eine unzutreffende und veraltete Schätzung zur Anzahl der betroffenen Ehepaare publiziert und Ehepaare mit Kindern wurden in der Prognose ebenfalls nicht berücksichtigt.
Unternehmenssteuerreform II
2008 stimmte die Schweiz über die Unternehmenssteuerreform II ab und nahm diese an. Nun hält die EFK fest: Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen fielen deutlich höher aus, als in den Abstimmungserläuterungen angegeben war. Diese Fehleinschätzung in der Broschüre führte in der Realität zu erheblichen Mindereinnahmen für den Staat.
Fazit
Unter der Berücksichtigung der untersuchten Fälle zieht die EFK das vernichtende Fazit: «Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden Vorgaben und Prozesse zu deren Umsetzung ungenügend sind, um die Qualität von Prognosen und eine transparente Darstellung sicherzustellen.» Die Finanzkontrolle gibt dem Bundesrat deshalb mehrere Empfehlungen, um die Qualität der Prognosen zu erhöhen.
Dazu gehört beispielsweise, dass bei «Rechtsetzungsvorhaben von erheblicher Tragweite» Datenexpertinnen und -experten beigezogen werden müssen. Zudem sollen Qualitätskontrollen und Schulungen für das Bundespersonal eingeführt werden. (leo)
