«Lex On»: Das Schweizerkreuz entzweit jetzt sogar den Bundesrat
Der Streit um das Schweizerkreuz geht in eine neue Runde – und die Angelegenheit zieht immer absurdere Kreise. Am Mittwoch gab der Bundesrat bekannt, dass er an der umstrittenen «Lex On» vorerst nicht rütteln will und empfahl, mehrere Vorstösse mit dieser Forderung zur Ablehnung. Recherchen zeigen aber: Einig war er sich dabei nicht. Der Streit um die Swissness geht sogar durch einzelne Departemente hindurch.
Losgetreten hat die Debatte die Schuhmarke On. Diese unterhält ihre Produktionsstandorte weitgehend in Asien, wollte aber dennoch unter Schweizer Flagge segeln – etwa mit einem kleinen Wimpel am Absatz.
Das war heikel. Normalerweise dürfen Produkte nur dann das Schweizerkreuz tragen, wenn sie auch hierzulande hergestellt wurden – oder zumindest zu einem grossen Teil. Im vergangenen März gab das Institut für Geistiges Eigentum dem Druck von On nach und änderte seine Gesetzesauslegung.
Seither dürfen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen das Schweizerkreuz mit Angaben wie «Swiss Engineering» oder «Swiss Research» kombinieren, selbst wenn das Produkt im Ausland gefertigt wird. Entscheidend sei, dass das Kreuz nicht als Herkunftshinweis für das ganze Produkt missverstanden werde. Es müsse sich klar auf jene Tätigkeit beziehen, die tatsächlich in der Schweiz erfolgt. Die «Lex On» war geboren.
Was für On einem Befreiungsschlag gleichkam, bedeutete für andere einen Tabubruch. Stimmen wie Schuhhersteller Künzli monierten, die Schweiz verwässere die Swissness. Und damit ein starkes Verkaufsargument.
FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi nahmen diesen Steilpass auf und reichten gleichlautende Motionen im Parlament ein. «Wir müssen die Marke Schweiz schützen», sagte Regazzi gegenüber dieser Zeitung. In der Begründung verwiesen sie auf die Swissness-Debatte von 2012. Damals hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Ständerat sinngemäss festgehalten: Ein Verweis auf «Swiss Design» sei möglich – aber damit sei aber nicht das Schweizerkreuz als Aufdruck möglich.
Nun stellt sich der Bundesrat hinter die neue Praxis – zumindest vorläufig. Er lehnt die Vorstösse ab. Das IGE soll aber die Folgen seiner Praxisänderung überprüfen. Damit versucht der Bundesrat einen Mittelweg: Er hält die Tür für global tätige Unternehmen offen, gibt den Kritikern aber ein Signal, dass die Wirkung auf die Marke Schweiz beobachtet wird.
Recherchen dieser Redaktion zeigen: Diese Haltung war im Bundesrat durchaus umstritten. Wie mehrere Quellen bestätigen, gab es einen Mitbericht, der den Entscheid des Justizdepartements anzufechten versuchte. Und dieser stammte ausgerechnet aus dem Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin.
Das ist insofern bemerkenswert, weil in dessen Departement auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beheimatet ist. Und dieses, so legten es unter anderem Recherchen der «NZZ am Sonntag» nahe, hat das Institut für Geistiges Eigentum dazu gedrängt, die Schweizerkreuz-Regeln für On zu lockern. Das deckt sich mit Informationen dieser Zeitung. Die Rolle des Seco soll zudem bereits Thema in der Geschäftsprüfungskommission sein.
Die Sorgen der Landwirtschaft
Doch das WBF ist nicht nur das Departement der Exportindustrie. Zu Parmelins Einflussbereich gehört auch die Landwirtschaft. Und dieser kann eine Aufweichung der Swissness-Regeln nicht egal sein: Für Käse, Schokolade oder andere Lebensmittel ist das Schweizerkreuz kein Marketing-Accessoire, sondern matchentscheidend.
Die Schuhmarke On dürfte den Entscheid des Bundesrats indes mit Genugtuung verfolgt haben. Die Praxisänderung – oder je nach Lesart auch die Praxispräzisierung – hat mit der jüngsten Bundesratssitzung das Gütesiegel der Regierung erhalten.
Für die Schweiz ist die Ausgangslage vor der Parlamentsdebatte aber verworrener denn je. Der Konflikt verläuft nicht einfach zwischen Staat und Wirtschaft. Übers Kreuz liegen sich auch die verschiedenen Sektoren – und die Verwaltung selbst. (schweizheute.ch)
