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Schweiz

Neue Swissness-Regel stösst auf breite Ablehnung

Neue Swissness-Regel stösst auf breite Ablehnung

Das Schweizerkreuz darf seit Kurzem auch für im Ausland hergestellte Waren genutzt werden. Laut Umfragen lehnen KMU und Bevölkerung die Neuregelung klar ab, wie der Schweizerische Gewerbeverband bekannt gab. Der Verband nimmt nun die Politik in die Pflicht.
11.08.2026, 13:5911.08.2026, 15:53

Sowohl Gewerbetreibende als auch Stimmberechtigte befürchten durch die Praxisänderung eine Verwässerung der Marke «Schweiz» sowie einen Vertrauensverlust bei den Konsumenten. Wie der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv), Ständerat Fabio Regazzi (Mitte/TI) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte, wolle der Verband mit politischen Instrumenten wie zwei Motionen gegen die Praxisänderung des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum (IGE) vorgehen.

«Wir wollten die Swissness nicht aufweichen», sagt Stöckli-Chef Marc Gläser.
Nun darf das Schweizerkreuz auch auf im Ausland hergestellte Waren gedruckt werden.Bild: Dominik Wunderlin

Der Verband fordert, die Exklusivität des Schweizerkreuzes für inländische Produzenten rasch wieder einzusetzen. Der Bundesrat stehe jetzt in der Pflicht. Er müsse anerkennen, dass der Entscheid des IGE ein Fehler gewesen sei. Das Prozedere sei nicht akzeptabel - «eine Vernehmlassung wäre nötig gewesen.» Auch darum muss «die Praxisänderung des IGE rückgängig gemacht werden», so Regazzi weiter.

Nachteil für KMU

Der sgv liess zum Thema zwei Umfragen durchführen. Die nicht repräsentative Online-Umfrage richtete sich an die Kantonalverbände, bei der 289 Antworten eingingen. Parallel dazu führte das Institut Demoscope von Mitte Juli bis Anfang August eine repräsentative Befragung bei 1154 Stimmberechtigten durch. So seien fast 90 Prozent der befragten Gewerbetreibenden und Stimmberechtigten der Auffassung, dass das Schweizerkreuz als Exklusivrecht den inländischen Produzenten vorbehalten bleiben müsse.

In der Demoscope-Umfrage gaben 60 Prozent der Befragten an, ihr Vertrauen in die Aussagekraft des Schweizerkreuzes nehme durch die Praxisänderung ab. Die Hälfte der Gewerbetreibenden bewertet die Neuregelung als «sehr nachteilig» für KMU ohne Auslandsfertigung.

Fast 9 von 10 Befragten waren sowohl in der Unternehmens- als auch in der Bevölkerungsbefragung der Meinung, die Wirtschaft werde besser unterstützt, wenn das Schweizerkreuz Schweizer Produzenten vorbehalten bleibe.

Eine grosse Mehrheit befürchtete zudem, dass eine Abwanderung der Produktion ins Ausland die Innovationsstärke des Standorts Schweiz schwäche.

Produktion nach Italien verlegt

Ein Beispiel dafür gab der Schuhhersteller Kybun. Als Konsequenz werde ein Teil der Produktion von Sennwald SG nach Montebelluna in Italien verlagert. «Wir wollen nicht als Musterknabe sterben, während andere die Regeln zu ihren Gunsten ausgelegt bekommen», so Kybun-CEO Claudio Minder.

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte seine Praxis im März 2026 geändert. Seither darf das Schweizerkreuz auch für Angaben wie «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» verwendet werden, selbst wenn die Herstellung vollständig im Ausland erfolgt. Das IGE begründete den Schritt damit, dass die Schweizer Wirtschaft unter der Frankenstärke und hohen US-Zöllen leide.

Der Entscheid des IGE folgt auf einen jahrelangen Streit zwischen der Schuhmarke On und den Behörden um das Schweizerkreuz. (hkl/sda)

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s'Paddiesli
11.08.2026 14:32registriert Mai 2017
Und das nur wegen Federer.

Nein, nein und nochmals nein. Ein Schweizer Kreuz verwenden zu können, muss man sich hier verdienen und nicht in Vietnam, China oder Bangladesch.
Kunden werden damit über den Tisch gezogen.

"On" sollte das Schweizer Kreuz entzogen werden.
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ELMatador
11.08.2026 14:29registriert Februar 2020
Nennen wir es beim Namen: Dabei handelt es sich um die „Lex On“.
Ich persönlich bin kein Freund von Augenwischerei. Für mich sollten nur Produkte das Schweizer Kreuz tragen dürfen, die zum überwiegenden Teil tatsächlich in der Schweiz produziert wurden.

Natürlich darf und soll Forschung und Entwicklung (R&D) in der Schweiz berücksichtigt werden. Aber R&D allein darf nicht zum entscheidenden Faktor werden, wenn das eigentliche Produkt anschliessend unter extremen Bedingungen beispielsweise in Bangalore produziert wird.
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Eckhardt
11.08.2026 15:03registriert Juni 2024
„Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte seine Praxis im März 2026 geändert“. Wie kann ein Amt das alleine entscheiden? Dann war es kein Gesetz, sondern eine Regelung. Wie kann die Auslegung so einer wichtigen Frage einem Amt überlassen werden und nicht gesetzlich geregelt sein? (Das sich seitens der Betroffenen auch Druck ausgesetzt sieht, wie man erfuhr). Man sieht ja jetzt den breiten Widerstand gegen die plötzlich geänderte Praxis.
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