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Bundesrat will mehr E-Lastwagen: Das ändert sich bei den Vorschriften

Bundesrat will mehr E-Lastwagen auf der Strasse: Das ändert sich bei den Vorschriften

Der Bundesrat will die Dekarbonisierung von Lieferwagen voranbringen.
19.08.2026, 12:3919.08.2026, 12:39

Für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht gelten neu dieselben Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

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Ein Elektro-Lastwagen in Deutschland.Bild: www.imago-images.de

Ab dem 1. Oktober müssen kleinere Elektro-Nutzfahrzeuge nicht mehr alle Anforderungen an Motorfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht erfüllen. Für E-Lieferwagen fällt namentlich die Fahrtenschreiber-Pflicht weg, wie der Bundesrat zu seinem Entscheid am Mittwoch mitteilte.

Im Binnenverkehr müssen sich Chauffeure mit E-Lieferwagen nicht mehr an Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften halten. Zudem dürfen sie künftig auf der Autobahn mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde fahren. Lastwagen-Verbote gelten für sie nicht mehr.

Reduziert wird bei E-Lieferwagen auch die Zahl der Kontrollen. Sie müssen künftig gleich häufig zur Prüfung wie Lieferwagen mit Verbrennungsmotor. Die neuen Kontrollintervalle müssen die Kantone ab 1. Februar 2028 anwenden.

Nach Angaben des Verbandes Auto Schweiz vom Juli betrug der Marktanteil von E-Fahrzeugen in der Kategorie der leichten Nutzfahrzeuge, Lieferwagen und leichten Sattelschlepper bis 3,5 Tonnen 13,9 Prozent. Die CO2-Emissionen durch neue Fahrzeuge gingen zwar zurück, lagen aber 2025 immer noch über den gesetzlich verankerten Vorgaben, wie das Bundesamt für Energie (BFE) im Juni schrieb. (sda)

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