Finanzkontrolle stellt Röstis Verkehrspläne infrage
Mit dem Programm «Verkehr'45» will der Bundesrat den Ausbau von Strasse und Schiene planen und dabei Prioritäten setzen. Die Finanzkontrolle stellt jedoch diese Priorisierung und die Grundlagen für die Ausarbeitung der Vorlage grundsätzlich infrage.
Die Ausgangslage
Im November 2024 lehnten die Stimmenden an der Urne sechs Autobahn-Ausbauprojekte ab. Etwa gleichzeitig wurde bekannt, dass der bereits beschlossene Bahn-Ausbauschritt rund 14 Milliarden Franken mehr kostet.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) liess geplante Projekte daraufhin extern überprüfen und priorisieren. Gestützt auf dieses Gutachten der ETH Zürich arbeitete der Bundesrat unter dem Titel «Verkehr'45» eine Vorlage für Strasse und Schiene aus, die bis zum 9. Oktober in der Vernehmlassung ist.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) begrüsst gemäss ihrem am Montag veröffentlichten Prüfbericht zu «Verkehr'45» zwar den Ansatz, Ausbauprojekte koordiniert vorzulegen. Doch sie ortet «erhebliche Schwächen» an der Vorlage. Für eine nachvollziehbare und fundierte Priorisierung der Projekte fehlten die Grundlagen.
Das Gutachten
Die Kritik beginnt beim ETH-Gutachten: Das Uvek habe mit seinem Auftrag den Autoren zu enge Grenzen gesetzt. Eine grundsätzliche Hinterfragung der Projekte sei nicht vorgesehen gewesen. Das über sechzig Seiten starke Dokument sei damit keine ausreichend verlässliche Grundlage für verkehrspolitische Entscheide.
Die Kosten
Grundsätzlich müssten die Kosten für priorisierte Projekte tiefer sein als der erwartete Nutzen, schreibt die EFK. Bei den Autobahn-Projekten ist sie zum Schluss gekommen, «dass die Wirtschaftlichkeit der Projekte vermutlich überschätzt wird». Gewisse Aspekte hätten zu viel Gewicht erhalten.
Die Folge sei, dass relativ schlecht beurteilte Vorhaben wie der Ausbau der A1 zwischen Aarau Ost und Birrfeld zu hoch gewichtet worden seien. Weshalb unwirtschaftliche Vorhaben vorgezogen würden, wenn damit die Finanzierung künftiger besserer Projekte gefährdet werde, sei nicht nachvollziehbar, schreibt die EFK.
Die Alternativen
Das Bundesamt für Strassen (Astra) weist auf seine Beurteilung aus verschiedenen Perspektiven hin. Der A1-Ausbau zwischen Aarau Ost-Birrfeld sei aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, schrieb es in seiner Stellungnahme.
Verkehrsmanagement-Alternativen zu Autobahn-Bauten wie die kostengünstigere Nutzung des Pannenstreifens und dynamische Tempobeschränkungen habe das Astra nicht systematisch geprüft, rügt die EFK ausserdem. Diese wären kostengünstiger als Erweiterungen.
Das Astra widerspricht: Beim A1-Abschnitt bei Aarau und weiteren Vorhaben mit Realisierungshorizont 2045 könnten Pannenstreifen nicht umgenutzt werden, weil es sie auf den betroffenen Abschnitten gar nicht oder nicht durchgehend gebe. Der Bundesrat habe zudem etliche andere Projekte zugunsten von Pannenstreifen-Umnutzungen gestrichen.
Bahnprojekte
Auch Bahnprojekte seien nicht aufgrund von zuverlässigen, nachvollziehbaren und aktuellen Kriterien für die Vorlage ausgewählt worden, kritisiert die EFK. Engpässe im Bahninfrastrukturfonds könnten zudem zur Verschiebung von Vorhaben führen.
Zur Vorlage gehört der Grimseltunnel zwischen Meiringen BE und Oberwald VS. Was die Investition koste, sei unsicher, schrieb die EFK, und schon die laufenden Kosten überstiegen den Nutzen des Bahntunnels für die Gesellschaft. «Es handelt sich um einen klaren Fall von ineffizienter Verwendung öffentlicher Mittel.»
So reagiert das Uvek
Das zuständige Uvek schreibt dazu, die EFK fokussiere auf formalisierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, ohne Rücksicht auf deren Grenzen. Sollte sich zeigen, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichten, müssten Kosten gesenkt oder Projekte verschoben werden.
Das Gutachten der ETH Zürich und die Beurteilung durch die Fachämter seien geeignete Grundlagen für die Priorisierungen, hält das Uvek weiter fest. In den Erläuterungen zur Vernehmlassung werde auf Unsicherheiten hingewiesen, und getroffene Annahmen würden dargelegt.
Die Vernehmlassung begann am 19. Juni. Am Tag davor hatte die Finanzkontrolle den Bundesrat schriftlich aufgefordert, sein Vorhaben auszusetzen. «Dieser Forderung wurde nicht entsprochen», schrieb sie. (sda)
