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Bundesrat will Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten erstellen

Bundesrat will Bericht zu Asylverfahren in Drittstaaten erstellen

15.02.2024, 13:5515.02.2024, 15:34

Der Bundesrat will einen Bericht zum Thema Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten verfassen. In seinen Worten ist eine Auslegeordnung der Diskussionen auf europäischer Ebene angezeigt. Dabei soll die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen geprüft werden.

ZU DEN ZAHLEN UEBER ASYLGESUCHE IN DER SCHWEIZ 2014 STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 22. JANUAR 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Asylbewerber vor dem Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso ...
Asylbewerber in Chiasso.Bild: TI-PRESS

Das ist der am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf ein Postulat von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) zu entnehmen. Der Bundesrat war bisher der Ansicht, dass Asylverfahren im Ausland aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar seien.

Der Parteivizepraesident der FDP, Andrea Caroni bei seiner Rede anlaesslich der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom Samstag, 20. Januar 2024 im Freiraum in Zug.(KEYSTONE/Urs Flueeler).
Andrea Caroni.Bild: keystone

EU-Asylreform

Hintergrund der Überlegungen des Bundesrates ist die EU-Asylreform. Bei diesem Projekt sind Asylverfahren an den Aussengrenzen des Schengenraumes angedacht.Caroni hatte sein Postulat damit begründet, dass immer mehr Staaten und die EU an Reformen arbeiteten, um Asylverfahren näher bei den Herkunftsstaaten der Geflüchteten durchzuführen. Auch Wegweisungen von Abgewiesenen in Drittstaaten sollen im Bericht ein Thema sein.

Über Wegweisungen von Eritreern und Eritreerinnen mit abgelehntem Asylgesuch in ein Drittland wird der Ständerat im Frühjahr erneut diskutieren. Ihm liegt eine Motion von Petra Gössi (FDP/SZ) vor, die verlangt, ein entsprechendes Transitabkommen abzuschliessen. Ein geeignetes Drittland müsste der Bundesrat suchen.

Muster soll ein vor rund zwanzig Jahren mit Senegal ausgehandeltes Transitabkommen sein, das nie in Kraft war. Der Bundesrat stellt sich gegen die Forderung. Das Abkommen mit Senegal hätte gemäss seinen Ausführungen den Transit für maximal 72 Stunden erlaubt.

Bessere Zusammenarbeit mit Eritrea

In dieser Zeit hätte die Identifizierung und die Beschaffung eines Reisedokuments bei der konsularischen Vertretung des Heimatlandes vor Ort vorgenommen werden sollen. Kann die Weiterreise ins Heimatland nicht organisiert werden, wäre die Schweiz verpflichtet gewesen, die im Transit befindlichen Menschen wieder aufzunehmen.

Laut dem Bundesrat hat sich die Zusammenarbeit mit Eritrea verbessert, und die Zahl der ausreisepflichtigen Eritreer und Eritreerinnen hat sich etwas verringert. Waren bis Ende 2022 noch 309 Personen in dieser Situation, waren es bis Ende 2023 noch 278. Auch gebe es weniger Asylgesuche aus Eritrea, so der Bundesrat. Er will nach wie vor auf die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern setzen.

Der Ständerat hat einen ähnlichen Vorstoss bereits im vergangenen Juni angenommen. Der Nationalrat lehnte ihn aber im vergangenen Dezember mit knappem Mehr ab. (saw/sda)

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