Nicolas Rimoldi hat am Freitag im Prozess vor dem Bezirksgericht Luzern einen Freispruch in allen Punkten gefordert. Sein Verteidiger sagte, die Anklage versuche etwas aufzubauschen, um seinem schweizweit bekannten Klienten etwas vorwerfen zu können.
Dem Gegner der Coronamassnahmen werden Vergehen vorgeworfen, die er im Rahmen von Kundgebungen begangen haben soll. Der Staatsanwalt wies zu Beginn seines Plädoyers darauf hin, dass es heute nicht um die Corona-Gesetzesbestimmungen gehe, sondern Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches im Zentrum stehen würden.
Dazu zählt etwa der Vorwurf der Nötigung, weil Rimoldi Kundgebungen auf die Strassen führte und den Verkehr blockierte. Bei seiner Befragung sagte der Beschuldigte, er habe die Demonstration auf die Strasse geführt, weil es «cheibe» viel Leute waren, die einfach Platz gebraucht hätten.
Es sei ihr gutes Recht gewesen, legal auf die Strasse zu gehen, sagte der 27-Jährige, der sich auf den Standpunkt stellte, es habe sich um eine Spontandemonstration gehandelt, die keiner Bewilligung bedürfe. «Wir wollten ein Zeichen setzen gegen eine solche Politik», sagte er mit Verweis auf eine damals geäusserte Forderung der Kennzeichnung von nicht geimpften Personen.
Sein Verteidiger monierte, der Tatbestand der Nötigung sei ungenügend umschrieben und überdies nachgeschoben worden. Die Staatsanwaltschaft habe versucht, die tatsächlichen Begebenheiten aufzubauschen, um seinem schweizweit bekannten Mandanten etwas vorwerfen zu können. Es erweise sich in einer Gesamtbetrachtung als stossend.
Auch von den weiteren Vorwürfen, wie etwa dem Nichttragen einer Hygienemaske oder der Störung des Polizeidienstes, sei er freizusprechen. Der Staatsanwalt hielt an seinen Forderungen fest, gemäss Strafbefehlen droht Rimoldi eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Im Schlusswort sagte Rimoldi, es handle sich hier um einen «politischen Prozess». Polizei und Staatsanwalt wollten ein Exempel an ihm statuieren. Es gehe ihnen darum, die Opposition gegen die Coronamassnahmen zu kriminalisieren.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. (aeg/sda)
Hatte den Corona-Jesus so schön vergessen....