Nein zur Verlängerung des Covid-19-Gesetzes: So lautet das aktuelle politische Projekt der Bürgerbewegung «Mass-voll!». Im Verbund mit etwa 30 massnahmenkritischen Vereinen sammelt sie Unterschriften für das dritte Referendum zum Covid-19-Gesetz. Es erlaubt den Behörden, Zertifikate für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete auszustellen - für «Mass-voll!» ein Instrument zur Spaltung der Gesellschaft.
Auf juristischer Ebene trägt «Mass-voll!» einen anderen Kampf aus. Der Verein um Präsident Nicolas Rimoldi hat gegen den Nachrichtendienst des Bundes eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Hintergrund: Der Nachrichtendienst sammelt Informationen zu «Mass-voll!», weigert sich aber, den Verein darüber aufzuklären, welche Daten er genau über ihn aufbewahrt.
Der Nachrichtendienst lehnte ein entsprechendes Gesuch ohne inhaltliche Begründung ab - mit Verweis auf «überwiegende öffentliche Geheimhaltungsinteressen». «Mass-voll!» wollte unter anderem wissen, welche Daten der Nachrichtendienst in jenem Informationssystem abgelegt hat, das den Behörden hilft, Massnahmen zu ergreifen bei Ereignissen, bei denen Gewalttätigkeiten befürchtet werden.
Die Beschwerde zuhanden des Bundesverwaltungsgerichts hat der emeritierte Rechtsprofessor und Rechtsanwalt David Dürr verfasst. Er sagt: «Die Antwort des Nachrichtendienstes ist ein klares Indiz dafür, dass er ?Mass-voll!? überwacht.» Dies sei aber unrechtmässig. Das Gesetz verbietet es dem Staatsschutz, Informationen über politische Parteien und Bewegungen zu sammeln - es sei denn, es gibt Anhaltspunkte, dass diese terroristische und gewalttätig-extremistische Aktionen planen.
Sind die Aktivisten von «Mass-voll!» Staatsfeinde? Dürr fühlt sich an die Fichen-Affäre erinnert. «Mass-voll!» stelle auf keine Weise die demokratische Grundordnung der Schweiz infrage. Rimoldi ergänzt: «Es kann nicht sein, dass eine Bürgerrechtsorganisation, die sich mit friedlichen Mitteln für die Einhaltung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einsetzt, vom Nachrichtendienst des Bundes überwacht wird - und dass die Staatsspitzel erst noch rechtswidrig die Auskunft verweigern».
Rimoldi, Markenzeichen lange Haare und Zigarre, ist das bekannte Gesicht von «Mass-voll!». Der Luzerner braucht gerne markige Worte. So verlangte er zum Beispiel am 1. August via Twitter «die Verhaftung des Gesamtbundesrats wegen Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung». Schon früh in der Coronakrise avancierte Rimoldi zu einem wichtigen Sprachrohr der Massnahmengegner und organisierte zahlreiche Demonstrationen. An manchen Kundgebungen, an denen Rimoldi und Mitglieder von «Mass-voll!» mitliefen, kam es zu Zwischenfällen. Rimoldi sagt: «Wir waren nie gewalttätig. Wir wurden nachweislich von politischen Gegnern angegriffen.»
Gegen den 28-jährigen Ex-Jungfreisinnigen gingen reihenweise Strafanzeigen wegen allerlei Verstössen zum Covid-Gesetz ein; die allermeisten versandeten, weil ihm die Strafverfolgungsbehörden kein Fehlverhalten nachweisen konnten. Eine Ausnahme bildet ein Verdikt, welches das Bezirksgericht Luzern Ende November sprach.
Es verurteilte Rimoldi zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 120 Franken wegen mehrerer Gesetzesverletzungen - unter anderem wegen Nötigung, weil er sich an zwei unbewilligten Demonstrationen in Luzern auf die Strasse begeben und den Verkehr blockiert habe. Rimoldi hat das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen. Auf Twitter kommentiert er es so: «Unter dem verfassungsfeindlichen Covid-Regime ist dieses Schandurteil eine Auszeichnung, ein Lob, eine Ehre!»
Zu den Vorwürfen von «Mass-voll!» hat der Nachrichtendienst bis Freitagmittag keine Stellung bezogen. Der Nachrichtendienst geriet in den letzten Jahren immer wieder in Kritik, weil sich in seinen Datenbanken Parteien und Namen von Politikerin und Politikerinnen fanden. Die parlamentarische Oberaufsicht, die Geschäftsprüfungsdelegation, rüffelte den Nachrichtendienst in einem Bericht im Jahr 2020, er sammle mehr Informationen als gesetzlich erlaubt. Im letzten Jahr sorgte die Nachricht für Schlagzeilen, dass der Nachrichtendienst mehr als zahlreiche Einträge zu Balthasar Glättli, dem Präsidenten der Grünen, in sicherheitsrelevanten Datenbanken abgelegt hatte.
Laut Medienberichten verteidigte der Nachrichtendienst sein Vorgehen und sagte, politische Parteien seien «klar kein Ziel der nachrichtendienstlichen Beschaffungsaktivitäten» und würden «ausnahmslos nicht als Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit eingeschätzt». Es könne jedoch sein, dass gewisse Personen oder Organisationen in abgelegten Dokumenten erwähnt würden, wenn sie in einem Presseartikel genannt worden seien, der in Zusammenhang mit einer für den NDB wichtigen Thematik stehe. Glättli sagte dazu: «Es kann nicht sein, dass man in einer Datenbank vorkommt, die eigentlich der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität dienen sollte, nur weil man in einer Zeitung zitiert wurde.»
Palpatine
Ja, sind sie.
James McNew
Bei Masslos, die öffentlich zur Verhaftung des Bundesrates und amderen Dinge. aufrufen, wäre ich froh, wenn man da dran bleibt und mitbekommt, was da in einschlägigen Telegram-Gruppen geschrieben wird. Erschreckend viele Leute haben sich in dieser Corona-Zeit erschreckend weit radikslisiert. Dass hier irgendwann einer austickt, ist sicher nicht ganz auszuschliessen…
Ilk231