Praktisch alle Einreisenden in die Schweiz sollen fünf Tage in Quarantäne – auch wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Das schlagen sechs Parteichefs dem Bundesrat vor. Mit Massnahmen «gegen den Import von Viren» könnten die Risiken im Inland markant reduziert werden, schreiben die Parteipräsidentinnen und Präsidenten von SVP, SP, Mitte, FDP, Grünen und GLP in dem Brief. Darüber berichtete als Erste die «Sonntagszeitung».
«Wenn wir in den vergangenen Wochen etwas gelernt haben, ist es, dass wir uns noch so Mühe geben können mit eigenen Massnahmen – wenn ein paar Touristen wieder Viren in die Schweiz tragen, dann breiten sich diese im ganzen Land rasant aus», so GLP-Präsident Jürg Grossen.
Für einmal nicht #Parteipolitik, sondern ein konstruktiver Lösungsvorschlag für offene Grenzen und gleichzeitigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Wirkung unserer Massnahmen im Inland. Danke @marcochiesa74 @meyer_mattea @PetraGoessi @gerhardpfister @bglaettli pic.twitter.com/At2lbTLLIA
— Jürg Grossen (@Juerg_Grossen) January 24, 2021
Gemäss dem Konzept der Parteien sollen Einreisende in die Schweiz – je nach Risikosituation im Herkunftsland – einen validierten PCR-Test vorweisen müssen. Bei Einreisen an Flughäfen könnte auch ein Antigentest auf Selbstkosten angeboten werden. Fünf Tage später soll im Minimum ein weiterer Antigentest verlangt werden. Bis dahin sollten die Personen in Quarantäne gehen müssen.
Die Grenzforderungen der Parteien provozierte pointierte Reaktionen. So zeigt sich die Gewerkschaft VPOD Luftverkehr empört: Diese seien «unverhältnismässig» und befeuerten das Risiko von Massentlassungen im Tourismussektor «in bisher unvorstellbarem Ausmass». Die Gewerkschaft fordert stattdessen ein Test-System an den Grenzen, das die Quarantänepflicht verhindere und nicht ergänze.
Dieser Meinung ist auch Andreas Züllig, Präsident des Verbands Hotelleriesuisse. Während er das Vorweisen eines negativen Covid-Tests bei der Einreise noch verstehen könne, ginge eine zusätzliche fünftägige Quarantäne zu weit. So mache es auch keinen Sinn mehr, die Hotels offen zu halten, zitiert ihn SRF.
Auch «Die Mitte»-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter kann diesem Vorschlag nichts abgewinnen und zweifelt an der Umsetzbarkeit in den Grenzregionen:
Massnahme mag bestechend klingen. Wie soll diese aber bei 320‘000 Grenzgängern pro Tag umgesetzt werden? Lade euch gerne mal an unsere Grenze ein...@Kanton_BL @BaselStadt https://t.co/1AtmEOpDb1
— Elisabeth Schneider-Schneiter (@Elisabeth_S_S) January 24, 2021
Das Bundesamt für Gesundheit fordert in einem Verordnungsentwurf die Kantone auf, regelmässige Corona-Tests in Altersheimen, Schulen und Unternehmen durchzuführen. Das meldete der «SonntagsBlick».
Vorbild sei der Kanton Graubünden, der ab kommendem Mittwoch solche Tests breitflächig durchführt. Geplant wären laut dem Verordnungsentwurf landesweit 20'000 Tests pro Woche.
Das Ziel sei es, aus der Lockdown-Spirale auszusteigen. Wenn es gelänge, 30 Prozent der mobilen Bevölkerung regelmässig zu testen, so könnten die Positivitätsrate und der R-Wert nachhaltig tief gehalten werden. Die Kantone dürften diese Neuordnung gemässt einer Einschätzung von Lukas Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, mittragen. Entscheiden muss der Bundesrat.
Die Corona-Pandemie in der Schweiz hat sich nach leichtem Abflauen Mitte Januar wieder verstärkt. Nachdem das BAG am Freitag für den 12. Januar einen Reproduktionswert (R-Wert) von 0,79 gemeldet hatte, gab es am Sonntag einen Wert von 0,89 für den 14. Januar bekannt.
Dies ist der Internetseite des Bundesamts für Gesundheit zu entnehmen. Damit zerschlägt sich die noch am Freitag geäusserte Hoffnung, die Fallzahlen alle zwei Wochen halbieren zu können.
Letztmals unter 0,8 gesunken war der R-Wert zwischen dem 6. und 12. November. Die Reproduktionszahl gibt an, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt. Demnach steckten am 14. Januar 100 Infizierte 89 weitere Leute an.
Schwangere mit Zusatzrisiken sollen sich impfen lassen können, wenn sie dies wünschen. Darauf haben sich die Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und das BAG geeinigt.
«Zunächst hat das BAG mitgeteilt, dass Schwangere sich gar nicht impfen lassen können. Nun haben wir uns aber so geeinigt, dass Schwangere, wenn sie Zusatzrisiken haben, eine Impfung haben können – nach Abwägung von Vor- und Nachteilen der Impfung» sagte Daniel Surbek, Vorstandsmitglied der Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) und Chefarzt für Gynäkologie am Berner Inselspital, gegenüber Radio SRF. Demnach gilt die Impfempfehlung nur für Schwangere mit Zusatzrisiken.
Die Zurückhaltung kommt daher, dass es kaum Daten zu möglichen Nebenwirkungen der neuen Impfung gegen das Coronavirus gibt. Bis im Frühling erhofft sich Surbek verlässliche Daten zur Wirkung des Impfstoffes bei Schwangere. «Wenn diese Daten keine Hinweise zeigen auf unerwünschte Nebenwirkungen, dass sollten auch alle Schwangeren die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen», sagte Surbek. (saw/sda)
Deutschland hat gestern die Kontrolle an Flughäfen eingeführt. Alle Einreisenden müssen einen Test vorweisen, ansonsten können sie einen Schnelltest vor Ort machen.