Das Bundesgericht besteht aus 38 Bundesrichter und Bundesrichterinnen, die heute von National- und Ständerat für jeweils sechs Jahre gewählt werden.
In der Regel werden die bisherigen Bundesrichter wiedergewählt. Wird eine Stelle frei, prüft die Gerichtskommission des Parlaments die Bewerbungen und schlägt dem Parlament geeignete Personen zur Wahl vor. Dabei spielt die Parteizugehörigkeit der Bewerber eine Rolle, denn das Parlament nimmt unter anderem Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien.
Eine Volksinitiative will nun, dass die Bundesrichter und Bundesrichterinnen in Zukunft per Losverfahren bestimmt werden. Damit wäre das Verfahren unabhängig von politischer Orientierung. Auch parteilose Kandidierende hätten so eine Chance.
Die Gegner der Justizinitiative halten ein Losfahren jedoch für ein Glücksspiel und deshalb undemokratisch. Ihrer Meinung nach achtet das Parlament auf eine ausgewogene Verteilung – in Bezug auf die Partei, jedoch auch auf andere Faktoren wie die Sprachregion oder das Geschlecht. Schauen wir uns an, wie gut die 38 Bundesrichter und Bundesrichterinnen die Schweiz repräsentieren.
Die SVP war an den letzten Wahlen mit 25,6 Prozent Wähleranteil die stärkste Partei in der Schweiz. Bestände die Schweiz aus ebenfalls nur 38 Personen, würden der SVP entsprechend 10 Personen zustehen. Im Bundesgericht ist die SVP mit 12 Richtern und Richterinnen vertreten.
Leicht übervertreten im Bundesgericht ist «Die Mitte» mit sieben Richtern der CVP und einem Richter der BDP. Von 38 Durchschnitts-Schweizern würden nur fünf Personen «Die Mitte» wählen.
Fast zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung spricht Deutsch. Ähnlich ist die Verteilung im Bundesgericht. Der französischsprechende Anteil ist leicht übervertreten.
Vertreter aus der rätoromanischen Schweiz gibt es zurzeit keine mehr im Bundesgericht. Auch von 38 durchschnittlichen Schweizer und Schweizerinnen würde niemand Romanisch sprechen. In der gesamten Bevölkerung geben zusätzlich rund sieben Prozent als Hauptsprache keine unserer Landessprachen an.
Alle 38 Mitglieder des Bundesgerichtes sind auf der Webseite vorgestellt – inklusive Angabe zum Bürgerort. Gleich sechs Bundesrichter und Bundesrichterinnen haben ihren (oder zumindest einen) Bürgerort im Kanton Bern.
Bürgerrecht in den Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Basel-Land, Neuenburg, Nid- und Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Zug hat zurzeit kein Bundesrichter.
Aus offensichtlichen Gründen kann das Bundesgericht nicht jede Altersgruppe in diesem Land angemessen vertreten. Durch die langjährige Berufserfahrung, die das Parlament für die Wahl voraussetzt, sind die meisten Richter und Richterinnen schon über 50 Jahre alt.
Der jüngste Bundesrichter ist aktuell Christoph Hurni mit 42 Jahren, die älteste Bundesrichterin ist die Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille mit 67 Jahren.
Einen deutlichen Unterschied zur Schweizer Bevölkerung gibt's auch in Bezug auf das Geschlecht. Während es unter allen Bewohnern in diesem Land fast ausgeglichen ist (es gibt etwas mehr Frauen in der Schweiz), sitzen im Bundesgericht nur rund zu zwei Fünfteln Frauen.
Doch mit dem heutigen System ist das best mögliche Gericht wegen der Parteienbindung leider unmöglich.
Und wenn Frau Bundesrätin Keller-Sutter - Parteimitglied der FDP - behauptet, auch Nicht -Parteimitglieder könnten ins Bundesgericht gewählt werden, dann ist das zwar juristisch korrekt, hat aber trotzdem nichts mit der Praxis zu tun.