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Millionen-Förderung für Breitband-Internet auf dem Land

«Wir wollen aufholen» – Millionen-Förderung für Breitband-Internet auf dem Land

Der Bundesrat will den Zugang zu sehr schnellem Internet landesweit sicherstellen, auch in ländlichen Regionen. Er schickt dazu ein neues Gesetz in die Vernehmlassung.
14.03.2025, 16:0814.03.2025, 16:08
ARCHIV - 26.07.2023, Sachsen, Zwenkau: Aus dem Sockel eines Schaltschranks ragen Glasfaserkabel heraus. (zu dpa:
Ziel des Programms ist es, einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenzuwirken.Bild: DPA

Der Bundesrat möchte den Ausbau der Infrastruktur befristet mit bis zu 365 Millionen Franken fördern. Kommunikationsminister Albert Rösti informierte am Freitagnachmittag an einer Medienkonferenz in Bern über die sogenannte Gigabitstrategie. «Fördergelder fliessen nur dann, wenn in einem Gebiet ein rentabler Ausbau nachweislich nicht möglich ist», sagte er. Die Landesregierung hatte zuvor anlässlich ihrer Sitzung die Vernehmlassung zum Breitbandfördergesetz eröffnet.

Sicherung des Zusammenhalts

Ziel des Programms ist es, einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenzuwirken und den Rückstand gegenüber dem Ausland beim Ausbau mit Glasfasernetzen aufzuholen.

Es gehe insbesondere um abgelegene und strukturschwache Regionen, erklärte Rösti. Deren Wettbewerbsfähigkeit solle gestärkt werden. Rösti rief in Erinnerung, dass für ihn der Ausgleich zwischen Stadt und Land eines der zentralen Ziele sei. Dabei gehe es auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Moderne Breitbandnetze spielten eine Schlüsselrolle in einer digitalisierten Welt, hob der Kommunikationsminister hervor. Dadurch wachse der Bedarf an schnellen und zuverlässigen Internetverbindungen. «Das gilt genau gleich für den ländlichen Raum», sagte er. In der Landwirtschaft kämen schon heute viele entsprechende Anwendungen zum Einsatz. Darum sei es wichtig, die Schweiz lückenlos zu erschliessen.

Weniger Pendler dank Homeoffice

Das Programm passe ins Infrastrukturdepartement, unterstrich Rösti. Angesichts des Wachstums der Bevölkerung sei der Druck zum Ausbau der Bahn- und Strasseninfrastruktur gross. «Hier kann dieses Projekt entgegenhalten.» Wenn Menschen im ländlichen Raum im Homeoffice arbeiten könnten, bedeute dies auch, dass die Zahl der Bewegungen von Pendlerinnen und Pendler nicht ohne Not erhöht werde – oder sogar reduziert werden könne.

Konkret gefördert werden soll gemäss dem Gesetzesentwurf der Landesregierung der Ausbau von Festnetzanschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde im Download.

Als Empfänger des Geldes sind die Gemeinden vorgesehen. Sie müssen auch die Gesuche stellen. Insbesondere beim Ausbau von Glasfasernetzen seien die Ausbaukosten teils sehr hoch, argumentiert die Landesregierung.

Nur in sehr dünn besiedelten Gebieten solle auch auf Funktechnologie gesetzt werden, so Rösti. Dass auch diese gefördert wird, soll laut dem Bund dazu dienen, unverhältnismässige Kosten zu vermeiden, die entstünden, wenn man dort Glasfaserkabel verlegen würde.

Lücken in strukturschwachen Gebieten

Bei den mittleren Internetgeschwindigkeiten stehe die Schweiz schon heute ausgezeichnet da, räumte Rösti ein: «Eine so gute Grundversorgung kennt kein anderes Land». Beim Ausbau der Glasfasernetze liege sie aber im europäischen Vergleich nur im hinteren Mittelfeld.

In strukturschwachen Gebieten klafften noch Lücken. Da die alten Kupfernetze in den kommenden Jahren ausser Betrieb genommen würden, drohten gewisse Regionen vollständig von zuverlässigen Fernmeldeleitungen abgehängt zu werden. Dies hätte gravierende Folgen. «Wir können jetzt aufholen und wollen aufholen.»

Der Vernehmlassungsentwurf macht die Ausschüttung von Bundesgeldern von einem finanziellen Engagement der Kantone abhängig. Konkret sollen bei jedem Projekt der Bund und der betroffene Kanton je die Hälfte der Förderkosten tragen. Für die Kantone bleibe die Beteiligung aber freiwillig, sagte Rösti.

«Die Höhe der Fördermittel beschränkt sich auf den erwarteten Verlust eines Ausbauprojektes», hiess es im Communiqué. Um den Wettbewerb zu gewährleisten, müssten die Betreiber der geförderten Infrastrukturen anderen Anbieterinnen Zugang gewähren.

Auf sieben bis zehn Jahre befristet

Nach dem Willen des Bundesrats soll das Förderprogramm des Bundes auf sieben Jahre befristet sein. Eine Verlängerung auf zehn Jahre wäre laut Rösti möglich, wenn nach sieben Jahren die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft sind. Finanzieren möchte der Bundesrat den Bundesanteil den Angaben zufolge aus den zukünftigen Konzessionsgebühren von Telekommunikationsunternehmen.

Die Ausgaben des Bundes für die Projekte selbst sind gemäss Mitteilung auf maximal 365 Millionen Franken begrenzt, jene für die Programm-Administration auf maximal 10 Millionen Franken. Insgesamt liegt das Kostendach also bei 375 Millionen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Juni. (sda)

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