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Cannabis-Legalisierung in der Schweiz einen Schritt weiter

Im Rahmen der Cannabisstudie Weed Care wird Cannabis verkauft in einer Apotheke in Basel, am Montag, 30. Januar 2023. Die erste Studiengruppe mit 180 Personen kann seit Montag zwei Haschisch- und vier ...
Cannabis aus der Apotheke: Bereits jetzt laufen in mehreren Schweizer Städten Versuche dazu.Bild: KEYSTONE

Cannabis-Legalisierung: Nationalratskommission gibt Gesetz in die Vernehmlassung

29.08.2025, 12:0729.08.2025, 12:07

Erwachsene sollen in der Schweiz künftig legal Zugang zu Cannabis erhalten. Die zuständige Nationalratskommission hat den Entwurf für ein künftiges Cannabisproduktegesetz bis zum 1. Dezember in die Vernehmlassung gegeben.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) will Erwachsenen den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen. Den kommerziellen Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabis will sie regeln, dabei aber den Konsum nicht fördern. Bis zum 1. Dezember können sich Interessierte zu den Vorschlägen äussern.

Heute sind Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken verboten. Bei Erwachsenen wird der Konsum mit einer Ordnungsbusse bestraft, der Besitz einer geringfügigen Menge ist straffrei. Seit 2023 laufen Pilotversuche für die kontrollierte Abgabe von Cannabis.

Verbot kaum noch durchsetzbar

Der Cannabis-Konsum sei trotz des geltenden Verbots eine Realität, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Deshalb will die SGK-N das Verbot zwar aufheben, Cannabis aber weiterhin als Betäubungsmittel gelten lassen.

ARCHIVBILD - ZUM CANNABIS-FORUM DES VERBANDS SCHWEIZERISCHER POLIZEIBEAMTER, AM MITTWOCH, 12. JUNI 2019 - A man rolls a THC-poor cannabis cigarette with C-Pure Fedtonic tabacco by BioCan, photographed ...
Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz trotz Verbot weit verbreitet.Bild: KEYSTONE

Erwachsene sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen dürfen, Minderjährige aber nicht. Verboten ist zudem jede Art von Werbung für Cannabis und Cannabis-Produkte. Im Strassenverkehr soll bei Cannabis weiterhin Nulltoleranz gelten.

Cannabis gewerblich anzubauen und Produkte daraus gewerblich herzustellen, will die SGK-N nur mit Bewilligung des Bundes gestatten. Verkauft werden soll es nur in von den Kantonen konzessionierten Stellen. Der Bund soll eine einzige Konzession für den Online-Verkauf vergeben können.

So soll Konsum gelenkt werden

Um den Konsum nicht zu fördern, soll Cannabis nicht gewinnorientiert verkauft werden dürfen. Zudem soll eine Lenkungsabgabe den Konsum beschränken und die Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger schädlichen Produkten leiten.

Den Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, trafen die zuständigen Kommissionen 2021; eine Subkommission der SGK-N machte sich daraufhin an die Arbeit. Den Anstoss dazu gegeben hatte der frühere Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler mit einer parlamentarischen Initiative. (leo/sda)

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