Die Planer eines Windparks in Thundorf TG haben das Projekt auf drei Windkraftanlagen reduziert. Damit werden die Mindestabstände von 850 Meter zu bewohnten Gebäuden eingehalten, heisst es in einer Projektpräsentation. Die betroffenen Gemeinden und Grundeigentümer werden mit einer Umsatzbeteiligung entschädigt.
Mit der Reduktion von ursprünglich acht auf drei Anlagen werde der durch einen Volksentscheid geforderte Mindestabstand eingehalten, schreiben die Elektrizitätswerke Zürich und Thurgau in einer Vorstellung des Projekts. Sie gründeten gemeinsam die Wellenberg Wind AG, welche den Bau eines Windparks in Thundorf plant.
Gegen den geplanten Windpark regte sich Widerstand. Eine Mehrheit der Stimmbevölkerung von Thundorf befürwortete 2023 an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung einen Antrag, welcher einen solchen Mindestabstand forderte.
Dank der Förderzusage für kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sei das redimensionierte Projekt wirtschaftlich, schreibt die Wellenberg Wind AG. Davon werden auch die Gemeinde Thundorf und die Grundeigentümer der Anlagestandorte profitieren. Ihnen sollen je 2,5 Prozent des Jahresumsatzes zukommen.
Weitere 2,5 Prozent sollen in einen Fonds fliessen, über den Thundorf (90 Prozent) und die ebenfalls tangierte Gemeinde Hüttlingen (10 Prozent) selber bestimmen können. Insgesamt geht die Wellenberg Wind AG von einer jährlichen Beteiligungssumme von etwa 240'000 Franken aus.
Das Projekt wird gemäss Projektpräsentation im Sommer öffentlich aufgelegt. Danach werden die Stimmberechtigten von Thundorf über einen Teilzonenplan abstimmen, bevor das Genehmigungsverfahren startet.
Früheste Inbetriebnahme der drei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 265 Meter ist im Jahr 2028. Sie können gemäss einer früheren Mitteilung rund 7000 Thurgauer Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen. (sda)