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Nach Kritik: Negativzins gilt jetzt auch für Pensionskassen der SNB und des Bundes

Die SNB reagiert auf die Kritik und führt Negativzinsen auch auf eigene Konten ein.
Die SNB reagiert auf die Kritik und führt Negativzinsen auch auf eigene Konten ein.Bild: KEYSTONE

Nach Kritik: Negativzins gilt jetzt auch für Pensionskassen der SNB und des Bundes

22.04.2015, 14:5022.04.2015, 14:56

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Zahl der Girokonten, die von ihren Negativzinsen ausgenommen sind, reduziert. Neu werden unter anderem auch die Pensionskassen des Bundes «Publica» und die der SNB selbst belastet. Dass die Währungshüter selber nicht von dem Strafzinsen betroffen sind, hatte zuvor für Unmut gesorgt. Einen konkreten Grund für die geänderte Verzinsungspolitik nennt die SNB im Communiqué vom Mittwoch nicht.

Künftig werden nur noch die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO nicht den Negativzinsen unterliegen, wie es weiter hiess. Die SNB will aber die Entwicklung der Giroguthaben auf diesen Konten weiterhin beobachten.

Währungshändler reagieren

Die Girokonten bundesnaher Betriebe bei der SNB werden dagegen den Negativzinsen unterstellt, was unter anderem die Pensionskasse Publica belasten wird. Die betroffenen Kontoinhaber erhalten den Minimal-Freibetrag von 10 Mio. Franken, auf denen kein Negativzins geschuldet ist.

Ausserdem werden die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufgelöst. Die drei Konten hatten laut den Angaben kaum noch Verwendung gefunden und die Konteninhaber sind nicht mehr Teil des aktuellen Geschäftskreises der Nationalbank. 

Die Meldung sorgte am Mittwoch umgehend für Reaktionen an der Börse. Der Euro-Franken-Kurs stieg unmittelbar nach dem Bekanntwerden auf um einen Rappen auf rund 1.03 Franken. (pma/sda)

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