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Fifa-Prozess: Richter müssen über Ausstandsgesuch entscheiden

FIFA-Prozess: Ausserordentliche Richter müssen über Ausstandsgesuch entscheiden

14.12.2022, 13:3314.12.2022, 16:56
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Drei ausserordentliche Richter werden über das Ausstandsgesuch gegen die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts im Zusammenhang mit dem Fall Michel Platini und Joseph S. Blatter entscheiden.

Es handelt sich dabei um Roland Hofmann, Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Er wird als Vorsitzender amten. Ihm zur Seite stehen Marc Siegwart, Präsident des Zuger Obergerichts, und Thomas Flückiger, Präsident des Obergerichts des Kantons Solothurn. Dies teilte die Medienstelle der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft am Mittwoch mit.

The former Fifa President, Joseph Blatter, center, surrounded by media representatives, waves to the press in front of the Swiss Federal Criminal Court in Bellinzona, Switzerland, at the last day of t ...
Joseph S. Blatter am letzten Tag der Verhandlung vor dem Gericht in Bellinzona, 8. Juli 2022.Bild: keystone
The former president of the the European Football Association (Uefa), Michel Platini, center, surrounded by media representatives, speaks to the press in front of the Swiss Federal Criminal Court in B ...
Michel Platini am letzten Tag der Verhandlung vor dem Gericht in Bellinzona, 8. Juli 2022. Bild: keystone

Die Oberrichter kommen in dieser Sache zum Zug, weil offenbar von so vielen Richtern und Richterinnen der Berufungskammer der Ausstand verlangt wird, dass keine gültige Verhandlung stattfinden könnte. Deshalb musste der Präsident des Bundesstrafgerichts aus den Obergerichtspräsidenten durch das Los drei Richter bezeichnen.

Der Präsident der Berufungskammer, Olivier Thormann, war früher bei der Bundesanwaltschaft tätig. Er war damals auch in die Untersuchung gegen die FIFA involviert. Bereits bei seiner Wahl an das Bundesstrafgericht war klar, dass er bei den FIFA-Fällen voraussichtlich in den Ausstand wird treten müssen.

Platini und Blatter wurden diesen Sommer von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Es ging um eine Zahlung von 2 Millionen Franken, die auf Geheiss von Blatter geflossen ist. Die Bundesanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

(yam/sda)

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